Mehr als 50.000 Euro hatte ein Mandant von CLLB Rechtsanwälte über die Webseite Pokerstars.de überwiegend bei Online-Pokerspielen und zu einem geringen Teil bei Online-Sportwetten verloren. Das Blatt hat sich nun für ihn gewendet. Das Landgericht Bonn entschied, dass die Anbieterin der Glücksspiele den Verlust weitgehend erstatten muss, da sie nicht über die in Deutschland erforderliche Lizenz für ihr Glücksspielangebot verfügt.

Online-Glücksspiele, zu denen auch Pokerspiele und Sportwetten im Internet zählen, waren in Deutschland bis zum 1. Juli 2021 bis auf wenige Ausnahmen verboten. Der Kläger hatte zwischen April 2013 und Mai 2022 über die deutschsprachige Webseite Pokerstars.de sein Glück beim Online-Poker und bei Sportwetten versucht und dabei mehr als 50.000 Euro verloren. Dabei betrug der Verlust bei den Sportwetten nur etwa 2.000 Euro, den Rest hatte der Kläger beim Pokern verzockt. Dass Online-Glücksspiele in Deutschland verboten waren, wusste er nicht. „Da die Anbieterin der Online-Glücksspiele nicht über eine Deutschland gültige Lizenz verfügt, hat sie gegen das Verbot aus dem Glücksspielstaatsvertrag verstoßen. Wir haben daher für unseren Mandanten die Rückzahlung seiner Verluste gefordert“, sagt Rechtsanwalt István Cocron, CLLB Rechtsanwälte.

Erst nach einer Änderung des Glücksspielstaatsvertrags können Genehmigungen für das Veranstalten von Online-Glücksspielen seit dem 1. Juli 2021 erteilt werden. Über eine solche Erlaubnis verfügt die Beklagte jedoch nicht. Für Online-Sportwetten konnten die Bundesländer zwar schon zuvor Genehmigungen erteilen, doch auch eine solche Erlaubnis hatte die Beklagte nicht.

Das LG Bonn kam daher zu der Auffassung, dass die Beklagte während des gesamten streitgegenständlichen Zeitraums gegen das Verbot von Online-Glücksspielen aus dem Glücksspielstaatsvertrag verstoßen habe. Die geschlossenen Verträge mit dem Spieler seien daher nichtig und die Beklagte habe somit keinen rechtlichen Anspruch auf das Geld und müsse dem Kläger seinen Verlust erstatten, so das Gericht.

Das Verbot von Online-Glücksspielen diene dem Jugendschutz und dem Schutz vor Spielsucht. Diese Ziele würden unterlaufen, wenn die Verträge trotz des Verbots als wirksam angesehen würden und die Beklagte die Spieleinsätze behalten dürfte, führte das Gericht weiter aus.

Dem Rückzahlungsanspruch des Klägers stehe auch nicht entgegen, dass er durch seine Teilnahme an Online-Glücksspielen ggf. selbst gegen das Verbot verstoßen habe. Es sei nicht ersichtlich, dass er das Verbot gekannt habe und die Beklagte habe auch nicht das Gegenteil bewiesen, so das LG Bonn.

Kenntnis von der Illegalität der Online-Glücksspiele habe der Kläger nach eigenen Angaben erst im März 2022 erlangt. Dass er danach noch aufgrund finanziellen Drucks weitergespielt habe, sei zwar nachvollziehbar, doch damit habe er die Illegalität des Angebots zumindest billigend in Kauf genommen. Die Verluste, die er seitdem erlitten hat, könne er daher nicht zurückverlangen, führte das Gericht weiter aus. Die Verluste bis zum März 2022, knapp 49.000 Euro, müsse die Beklagte aber zurückzahlen, entschied das LG Bonn.

„Die Regelungen für Online-Glücksspiele in Deutschland wurden zwar zum 1. Juli 2021 gelockert. Das gilt jedoch nicht rückwirkend. Zudem ist eine entsprechende Lizenz für das Angebot von Online-Casinospielen, Online-Poker und Online-Sportwetten weiterhin zwingend in Deutschland erforderlich. Es bestehen also nach wie vor gute Chancen, Verluste von den Online-Casinos zurückzuholen“, so Rechtsanwalt Cocron.

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