Im Bundesrat diskutieren am 11. und 14. September die Agrar-, Ernährungs-, Wirtschafts- und Umweltminister über die Novellierung der 31. Bundes-Immissionsschutz-Verordnung (BImSchV). Laut Vorschlag des Bundesumweltministeriums (BMUV) und auf Beschluss des Deutschen Bundestages vom 6. Juli sollen für deutsche Ölmühlen neue Grenzwerte gelten. Zum einen werden die Gesamtgrenzwerte halbiert und hierdurch weniger Lösungsmittel freigesetzt. Dieses ambitionierte Vorhaben wird die deutsche Ölmühlenindustrie umsetzen. Zugleich soll aber ein weiterer neuer Emissionsgrenzwert gelten. Dieser existiert in keinem anderen EU-Mitgliedsland, führt zu mehr Erdgasverbrauch, verursacht zusätzliche CO2-Emissionen und bedroht die Existenz der deutschen Ölmühlenindustrie.

“Deutschland schlittert zunehmend in die Rezession und das Bundesumweltministerium katapultiert heimische Speiseölhersteller ohne Not und mit wissenschaftlich nicht haltbaren Behauptungen ins Abseits”, so OVID-Präsidentin Jaana Kleinschmit von Lengefeld.

Der Beschluss des Bundestages fußt auf fehlerhaften Annahmen seitens des BMUV. Die Parlamentarier gingen bei ihrer Entscheidung davon aus, das zur Speiseölgewinnung eingesetzte Lösungsmittel n-Hexan sei krebserregend, erbgutverändernd und gefährde die Bevölkerung. Laut Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin ist das aber nicht der Fall. Richtig ist: Bei Unterschreitung des wissenschaftlich festgelegten Vorsorgewertes drohen keine gesundheitlichen Gefahren. Kleinschmit von Lengefeld: “Schon Paracelsus wusste im 16. Jahrhundert: Die Dosis macht das Gift. Dieser Wert wird bei den Lösungsmittelemissionen aus Ölmühlen nachweislich sicher unterschritten.” 
Sollte der zusätzliche neue Grenzwert kommen, müsste die Industrie große Abluftströme verbrennen. Das führt zu höheren CO2-Emissionen, vermindert die Energieeffizienz der Anlagen und schadet der Wettbewerbsfähigkeit deutscher Ölmühlen. “Dieser unsinnige Grenzwert schadet dem Klima, ist Deindustrialisierung made in Germany und macht niemanden gesünder. Unter dem Druck zunehmend unsicherer Märkte und in der Rückbesinnung auf heimische Wirtschaftskreisläufe müssen die Länder im Bundesrat den Bundestagsbeschluss dringend korrigieren”, so Kleinschmit von Lengefeld abschließend.

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