Die Kindergrundsicherung wird bald ins Kabinett gebracht. Zum Gesetzesentwurf des Familienministeriums erklärt VdK-Präsidentin Verena Bentele:

„Die so geplante Kindergrundsicherung wird den betroffenen Familien keine armutsfeste und unbürokratische Unterstützung in Form einer echten Kindergrundsicherung bringen. Sie wird zu niedrig sein und nicht bei allen Kindern ankommen. Ein Paradigmenwechsel findet nicht statt – auch, wenn Frau Paus ihn angekündet hatte und alle armutsgefährdeten Kinder ihn verdient hätten.

Allen muss klar sein, dass viele Kinder kaum bessergestellt werden. Eine Neuberechnung des kindlichen Existenzminimums hat nicht stattgefunden. Der Garantiebetrag wird (wie das bisherige Kindergeld) automatisch ausgezahlt, der Zusatzbetrag muss aufwendig alle 6 Monate beantragt werden. Eine eklatante Verschlechterung gibt es bei den Alleinerziehenden. Hier muss von den alleinerziehenden Eltern mit schulpflichtigen Kindern ein Einkommen von mindestens 600 Euro vorgewiesen werden, um einen Unterhaltsvorschuss zu erhalten. Dies wird zum Beispiel alleinerziehende Erwerbsminderungsrentnerinnen hart treffen. Mit dem digitalen Kinderchancenportal werden nicht mehr Leistungen aus dem Bildungs- und Teilhabepaket abgerufen werden. Ein weiteres großes Ärgernis ist, dass es den Garantiebetrag nicht zusätzlich zum Bürgergeld der Eltern gibt, sondern er wird verrechnet. Auch die Ungleichbehandlung zwischen ärmeren Familien, die nur das Kindergeld erhalten, und den besser gestellten Familien, die auch Steuervorteile durch Kinderfreibeträge haben, wird nicht beseitigt. Wenn das Kabinett diesem Entwurf zustimmt, ruht die Hoffnung auf den Mitgliedern des Bundestags, dass sie Kinderarmut effektiv bekämpfen wollen.

Über Sozialverband VdK Deutschland e. V.

Der Sozialverband VdK ist mit 2,2 Millionen Mitgliedern die größte sozialpolitische Interessenvertretung Deutschlands. Er setzt sich seit mehr als 70 Jahren erfolgreich für diejenigen ein, die sonst zu wenig wahrgenommen werden. Der Sozialverband VdK kämpft gegen soziale Ausgrenzung, Armut und ungleiche Chancen und für faire Bezahlung, solidarisches Miteinander und für soziale Gerechtigkeit.

Der VdK bietet außerdem kompetente Sozialrechtsberatung und vertritt seine Mitglieder vor den Sozialgerichten. Die 13 Landesverbände sind mit ihren Geschäftsstellen bundesweit vor Ort präsent und organisieren Hilfe und Beratung, Informationsveranstaltungen und gemeinsame Freizeitaktivitäten.

Weitere Infos unter: www.vdk.de

Firmenkontakt und Herausgeber der Meldung:

Sozialverband VdK Deutschland e. V.
Linienstraße 131
10115 Berlin
Telefon: +49 (30) 9210580-0
Telefax: +49 (30) 9210580-110
http://www.vdk.de

Ansprechpartner:
Julia Frediani
Presse- und Öffentlichkeitsarbeit
Telefon: +49 (30) 9210580-400
Fax: +49 (30) 9210580-410
E-Mail: presse@vdk.de
Für die oben stehende Pressemitteilung ist allein der jeweils angegebene Herausgeber (siehe Firmenkontakt oben) verantwortlich. Dieser ist in der Regel auch Urheber des Pressetextes, sowie der angehängten Bild-, Ton-, Video-, Medien- und Informationsmaterialien. Die United News Network GmbH übernimmt keine Haftung für die Korrektheit oder Vollständigkeit der dargestellten Meldung. Auch bei Übertragungsfehlern oder anderen Störungen haftet sie nur im Fall von Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit. Die Nutzung von hier archivierten Informationen zur Eigeninformation und redaktionellen Weiterverarbeitung ist in der Regel kostenfrei. Bitte klären Sie vor einer Weiterverwendung urheberrechtliche Fragen mit dem angegebenen Herausgeber. Eine systematische Speicherung dieser Daten sowie die Verwendung auch von Teilen dieses Datenbankwerks sind nur mit schriftlicher Genehmigung durch die United News Network GmbH gestattet.

counterpixel