Vier Forderungen der eurocom auf den Punkt gebracht:
1. Für innovative Hilfsmittel müssen realistische Anforderungen zum Nachweis des medizinischen Nutzens gelten, damit sie zügig in das Hilfsmittelverzeichnis des GKV-Spitzenverbandes aufgenommen werden. Hier besteht Klarstellungsbedarf im § 139 SGB V.
2. Festbeträge für Hilfsmittel müssen erhalten bleiben und durch Anpassung an die Marktlage rechtssicher gestaltet werden. Hierzu sollte der § 36 SGB V modifiziert werden.
3. Die Mehrkostenregelung ist ein sinnvolles Instrument, um Patienten die bestmögliche Versorgung zu ermöglichen, ohne damit das GKV-System zu belasten. Überbordende Bürokratie sollte durch Klarstellung im § 33 SGB V abgebaut werden.
4. Das eRezept für Hilfsmittel muss weiterhin die Therapiehoheit des Arztes gewähren und darf die Versorgungsvielfalt nicht einschränken. Hierauf muss der Gesetzgeber bei der Implementierung der Prozesse Acht geben.
AUSFÜHRLICH: eurocom-Positionspapier Handlungsbedarf in der GKV: Sicherung einer qualitativ hochwertigen Patientenversorgung mit medizinischen Hilfsmitteln.
eurocom ist die Herstellervereinigung für Kompressionstherapie, orthopädische Hilfsmittel und digitale Gesundheitsanwendungen. Der Verband versteht sich als Gestalter und Dialogpartner auf dem Gesundheitsmarkt und setzt sich dafür ein, das Wissen um den medizinischen Nutzen, die Wirksamkeit und die Kosteneffizienz von Kompressionstherapie und orthopädischen Hilfsmitteln zu verbreiten. Zudem entwickelt eurocom Konzepte, wie sich die Hilfsmittelversorgung aktuell und in Zukunft sicherstellen lässt. Dem Verband gehören nahezu alle im deutschen Markt operierenden europäischen Unternehmen aus den Bereichen Kompressionstherapie und orthopädische Hilfsmittel an.
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