Die ING Deutschland zahlt erneut einen Energiekostenzuschuss in Höhe von bis zu 1.500 Euro, um ihre Beschäftigten angesichts der anhaltend hohen Preise zu entlasten. Alle Mitarbeitende in Voll- und Teilzeit erhalten die volle Prämie mit dem November-Gehalt. Auch Auszubildende und duale Studierende bekommen einen Zuschuss in Höhe von 1.500 Euro. Praktikantinnen und Praktikanten, Werkstudierende und geringfügig Beschäftigte erhalten einen Zuschuss in Höhe von EUR 500. Das ist das Ergebnis von Verhandlungen mit den beiden Gewerkschaften DBV und ver.di. Im Oktober 2022 hatte die Bundesregierung die sogenannte Inflationsausgleichsprämie auf den Weg gebracht, mit der Arbeitgeber bis Ende 2024 ihren Beschäftigten steuer- und abgabenfrei einen Betrag von bis zu 3.000 Euro gewähren können.

Nick Jue, Vorstandsvorsitzender der ING Deutschland: „Die ING Deutschland hat als Arbeitgeber eine soziale Verantwortung. Das liegt uns ausdrücklich am Herzen. Im Oktober letzten Jahres haben wir frühzeitig den Impuls aus der Politik aufgegriffen und unsere Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter mit einem Energiekostenzuschuss unterstützt. Nun machen wir erneut zugunsten unserer Mitarbeitenden den Unterschied. Das macht mich stolz.“

Matthias Füssel, Leiter HR der ING Deutschland: „Wir als Arbeitgeber möchten weiterhin helfen, die gestiegenen Kosten ein wenig abzufedern. Wir wollten daher auch nicht bis Ende 2024 warten, die Prämie auszuzahlen. Der Bedarf ist jetzt. Mein Dank geht auch an die beiden Gewerkschaften DBV und ver.di, mit denen wir uns im engen Schulterschluss auf dieses gute Ergebnis einigen konnten.”

Uli Probst, DBV: „Dieser Tarifabschluss des DBV war absolut notwendig für die Beschäftigten in der ING Deutschland. Die Prämie wurde in fokussierten, konstruktiven Verhandlungen vorbildlich zugeschnitten und berücksichtigt sowohl die wirtschaftliche Lage aller Beschäftigten der ING als auch der ING selbst. Sie ist ein weiteres Resultat unserer fairen Verhandlungsführung, transparentem Austausch und beidseitigem Verständnis.“

Kevin Voß, ver.di: „Die Zahlung einer zweiten Inflationsausgleichsprämie ist eine wichtige Unterstützung für die Beschäftigten in einer noch immer angespannten wirtschaftlichen Lage. Dass auch u.a. Teilzeitbeschäftigte und Beschäftigte in Elternzeit eine volle Zahlung erhalten, ist ein wichtiger Verhandlungserfolg!“

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