Die Gefahr eines Wildwechsels ist im Herbst und der damit einhergehenden Brunftzeit besonders hoch. Wildschwein und Damhirsch geraten nach Angaben des Deutschen Jagdverbands (DJV) zu dieser Jahreszeit besonders häufig unter die Räder. Hinzu kommen ungünstige Wetterverhältnisse wie die früher einsetzende Dämmerung und Nebel. „Autofahrerinnen und Autofahrer müssen jetzt besonders achtsam sein. Kommt es zu einer Kollision mit einem Tier, ist nicht garantiert, dass die Teilkaskoversicherung zahlt. Die Leistung hängt insbesondere von der Art des Tieres sowie von der Frage ab, ob es sich um einen Ausweichunfall oder Zusammenstoß handelt“, sagt BdV-Vorständin Bianca Boss.

Kollision mit Haarwild – immer versichert

„Versicherte, die mit sogenanntem Haarwild kollidieren, können sich auf die Teilkaskoversicherung verlassen. Auch, wenn es sich um eine Kollision mit einem Tierkadaver handelt“, sagt Boss. Als Haarwild gelten nach Bundesjagdgesetz unter anderem ein Wildschwein oder ein Reh (die gesamte Liste finden Sie hier). Ist der Zusammenprall mit dem Haarwild die Unfallursache, kommt die Versicherung nicht nur für Fahrzeugschäden auf. Die Deckung gilt auch für die Schäden am eigenen Fahrzeug, die durch die Auswirkungen des Zusammenstoßes entstehen – zum Beispiel, wenn der Fahrer in einen Seitengraben abkommt. Haben Versicherte bei der Kaskoversicherung eine Selbstbeteiligung im Schadenfall vereinbart, wird diese von der Versicherungsleistung grundsätzlich abgezogen.

Anders sieht es bei Kollisionen mit beispielsweise ausgebüxten Haustieren oder umherirrenden Nutztieren wie einem frei laufenden Pferd aus sowie mit Federwild, Wölfen oder Waschbären. Zusammenstöße mit Tieren dieser Art sind oftmals vom Versicherungsschutz ausgenommen. „Es ist empfehlenswert, auf die sogenannte erweiterte Wildschadenklausel in der Teilkaskoversicherung zu achten. Nur dann sind Kollisionen auch mit Tieren jeder Art versichert“, empfiehlt Boss. Ist diese Klausel nicht Vertragsbestandteil, hilft nur noch die Vollkaskoversicherung. Der Schaden würde dann aber grundsätzlich die Rückstufung des Schadenfreiheitsrabattes zur Folge haben.

Ausweichmanöver sind Risiko

Bei Ausweichunfällen kann die Größe des Tieres bei der Schadenregulierung entscheidend sein. Weicht der Autofahrer einem Wildschwein aus, ohne es touchiert zu haben, würde die Teilkaskoversicherung für den Schaden aufkommen, der durch den Ausweichunfall mit diesem als „größeren Haarwild“ geltenden Wildtier entstanden ist. So sieht es die überwiegende Rechtsprechung. Denn laut einem Urteil des Oberlandesgerichts Saarbrücken vom 26.1.2011  ist das Ausweichmanöver bei größeren Tieren bereits objektiv erforderlich, um erhebliche Personen- und Sachschäden abzuwenden. Ist die Größe des Tieres nicht mehr feststellbar, muss die Versicherung nach dem genannten Urteil nur noch 50 Prozent der Kosten tragen.

Anders sieht es bei Ausweichunfällen mit kleinerem Haarwild wie einem Fuchs aus. Viele Versicherer verweigern die Zahlung, weil man mit dem Überfahren des Tieres kaum einen nennenswerten Fahrzeugschaden riskiert hätte. Ein riskierter Totalschaden durch eine plötzliche Fahrtrichtungsänderung wird von den Versicherern als unverhältnismäßig angesehen. Allerdings gibt es auch Gegenbeispiele, wie unter anderem das BGH-Urteil vom 11.7.2007, Az. XII ZR 197/05. Das reflexartige Ausweichmanöver wegen eines Fuchses wurde hier nicht als grob fahrlässig erachtet, sodass die Versicherung zahlen musste. Die Rechtsprechung ist sich hier uneinig.

Über Bund der Versicherten e. V.

Der Bund der Versicherten e. V. (BdV) wurde 1982 gegründet und ist mit rund 45.000 Mitgliedern die einzige Organisation in Deutschland und Europa, die sich ausschließlich und unabhängig für die Rechte der Versicherten einsetzt. Somit ist er ein wichtiges politisches Gegengewicht zur Versicherungslobby. Mit Musterprozessen gegen Versicherer setzt der BdV die Rechte der Verbraucher*innen durch. Bundesministerien und Bundestag schätzen den Rat des BdV. Er ist präsent in Fernsehen, Radio, Print- und Online-Medien. Seine Mitglieder berät der BdV individuell und umfassend in allen Fragen rund um private Versicherungen. Cleverer Versicherungsschutz steht den BdV-Mitgliedern durch exklusive Gruppenverträge u. a. im Bereich der Privathaftpflicht- und Hausratversicherung zur Verfügung.

Firmenkontakt und Herausgeber der Meldung:

Bund der Versicherten e. V.
Gasstr. 18 – Haus 4
22761 Hamburg
Telefon: +49 (40) 357373098
Telefax: +49 (40) 357373099
http://www.bundderversicherten.de

Ansprechpartner:
Bund der Versicherten e. V.
E-Mail: presse@bundderversicherten.de
Für die oben stehende Story ist allein der jeweils angegebene Herausgeber (siehe Firmenkontakt oben) verantwortlich. Dieser ist in der Regel auch Urheber des Pressetextes, sowie der angehängten Bild-, Ton-, Video-, Medien- und Informationsmaterialien. Die United News Network GmbH übernimmt keine Haftung für die Korrektheit oder Vollständigkeit der dargestellten Meldung. Auch bei Übertragungsfehlern oder anderen Störungen haftet sie nur im Fall von Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit. Die Nutzung von hier archivierten Informationen zur Eigeninformation und redaktionellen Weiterverarbeitung ist in der Regel kostenfrei. Bitte klären Sie vor einer Weiterverwendung urheberrechtliche Fragen mit dem angegebenen Herausgeber. Eine systematische Speicherung dieser Daten sowie die Verwendung auch von Teilen dieses Datenbankwerks sind nur mit schriftlicher Genehmigung durch die United News Network GmbH gestattet.

counterpixel