Der CGB lehnt die von der Deutschen Post gewünschte Verlängerung der in der Post-Universaldienstleistungsverordnung (PUDLV) festgelegten Vorgaben für die jahresdurchschnittlichen Zustellfristen für Briefsendungen ab und fordert die Bundesnetzagentur auf, die Einhaltung dieser Vorgaben verstärkt zu kontrollieren.

Für die von der Deutschen Post aus Kostengründen angestrebte Zwei-Klassen-Zustellung sieht der CGB keinen Bedarf, da bereits heute für einen Aufpreis zum Basisporto die Zusatzleistung PRIO erhältlich ist, die eine prioritäre Behandlung der Briefsendung und Zustellung am nächsten Werktag vorsieht.

Die von der Deutschen Post abgelehnte Reduzierung auf fünf werktägliche Zustelltage erachtet der CGB hingegen als sinnvolle Maßnahme, die baldmöglichst umgesetzt werden sollte, da sie die Arbeitsbedingungen der Zustellerinnen und Zusteller verbessern würde und auch dem Klimaschutz zugutekäme.

Der CGB verweist darauf, dass die PDULV in §2 vorsieht, dass von an einem Werktag eingelieferte Briefsendungen im Jahresdurchschnitt mindestens 80 vom Hundert an dem ersten auf den Einlieferungstag folgenden Werktag und 95 vom Hundert bis zum zweiten auf den Einlieferungstag folgenden Werktag auszuliefern sind. Die Vorgaben beziehen sich dabei auf die Gesamtheit aller Briefsendungen, so dass in einzelnen Zustellbezirken oder ganzen Gemeinden größere Abweichungen möglich und auch die Praxis sind.

Obwohl dies bislang nicht vorgesehen ist und von der Deutschen Post offiziell auch abgelehnt wird, erfolgt aufgrund von Personalmangel die Briefzustellung vielfach bereits jetzt eingeschränkt und häufig nur an fünf Werktagen. Verlängerte Brieflaufzeiten können aber für die Empfänger schwerwiegende Folgen haben, weil z.B. bei Rechnungen Zahlungsziele nicht eingehalten werden können oder fehlende Rezepte eine gesicherte Medikamentenversorgung gefährden. Die Beschwerden bei der Bundesnetzagentur über lange Brieflaufzeiten und verspätete Zustellungen haben daher zugenommen.

Peter Rudolph, Vorsitzender des CGB-Landesverbandes Bremen und stellv, Vorsitzender der CDA/CGB-Bundesarbeitsgemeinschaft: „Wenn die Deutsche Post nicht mehr willens oder in der Lage ist, Ihren Auftrag als Post-Universaldienstleister zu erfüllen, sollte sie sich aus der Briefzustellung zurückziehen, wie sie dies Anfang des Jahres bereits öffentlich erwogen hatte. Dann muss der Gesetzgeber andere Postdienstleister entsprechend verpflichten oder gleich das Haus Thurn und Taxis als Erfinder und erfolgreicher jahrhundertelanger Betreiber des staatlichen Postwesens reaktivieren.“

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