- Verena Bentele: „Bund muss die Barrierefreiheit als ein Ziel der Reform festlegen“
- Anteil der Menschen, die von einem barrierefreien Ausbau profitieren, wird weiter steigen
Das Thema Straßenverkehr beschäftigt die Politik derzeit gleich auf mehreren Ebenen: Aktuell ist die Bundesregierung dabei, das Straßenverkehrsgesetz und die Straßenverkehrsordnung zu reformieren. Die entsprechenden Verfahren laufen. Und auch auf Landesebene wird sich des Themas angenommen: Von 11. bis 12. Oktober kommen die Verkehrsministerinnen und -minister der Länder zusammen, um unter anderem ihre Forderungen an Änderungen im Straßenverkehrsrecht zu diskutieren.
Zu der aktuell laufenden Debatte sagt VdK-Präsidentin Verena Bentele:
„Barrierefreiheit muss endlich gesetzlich verankert werden. Noch immer gibt es keine einheitlichen Regelungen, die zum barrierefreien Straßenausbau verpflichten. Das muss sich dringend ändern. Barrierefreiheit muss im Verkehrsrecht ebenso wichtig werden wie Verkehrssicherheit, Umwelt- und Klimaschutz, städtebauliche Entwicklung und Gesundheitsschutz etwa durch wenig Lärm- oder Feinstaubemissionen. Obwohl 20 Prozent aller Verkehrsteilnehmerinnen und Verkehrsteilnehmer auf Barrierefreiheit angewiesen sind, ist diese Grundlage für selbstbestimmte Mobilität noch lange nicht erreicht.
Der Anteil der Menschen, die von einem barrierefreien Ausbau profitieren, wird angesichts des demografischen Wandels weiter steigen. Die Verkehrsinfrastruktur muss schon heute so geplant werden, dass Seniorinnen und Senioren sich sicher im Straßenverkehr bewegen können. Ausreichend breite, gut beleuchtete und wirklich sichere Gehwege sind dafür notwendig. Außerdem Verkehrsregeln, die die Schwächsten im Straßenverkehr schützen. Profitieren würden dabei nicht nur Ältere, sondern beispielsweise auch Familien mit Kinderwagen, Rollstuhlfahrende und sehbeeinträchtigte Menschen.
Politiker auf Landes- und Bundesebene müssen in der derzeitigen Diskussion über die Sicherheit im Straßenverkehr die Barrierefreiheit als unverzichtbares Thema noch mehr berücksichtigen. Der Bund muss sie als ein Ziel der Reform festlegen, sie dann im Gesetz verankern und schließlich mit ausreichend Fördermitteln stützen.“
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