Ein Mandant von CLLB Rechtsanwälte verlor 35.046,62 Euro bei Online-Glücksspielen. Das Landgericht Dresden entschied am 06.10.2023, dass die Anbieterin der Online-Glücksspiele den Verlust vollständig erstatten muss, da sie gegen das Verbot von Online-Glücksspielen aus dem Glücksspielstaatsvertrag verstoßen hat. Die abgeschlossenen Spielverträge wurden daher für nichtig erklärt.

Trotz des grundsätzlichen Verbots von Online-Glücksspielen in Deutschland bis zum 1. Juli 2021 waren sie für deutsche Spieler leicht zugänglich. Der Mandant von CLLB Rechtsanwälte nahm über die deutsche Website der Beklagten, https://lottohelden.de, zwischen Juni 2015 und Dezember 2021 an Online-Glücksspielen teil und verlor 35.046,62 Euro.“Wir fordern die Rückzahlung des Verlusts aufgrund des Verstoßes der Beklagten gegen das Verbot von Online-Glücksspielen aus dem Glücksspielstaatsvertrag“ sagt Rechtsanwalt István Cocron von CLLB Rechtsanwälte

Die Klage hatte Erfolg, da die Beklagte keine gültige Glücksspiellizenz in Deutschland besaß und somit gegen das Verbot von Online-Glücksspielen gemäß § 4 Abs. 4 Glücksspielstaatsvertrag verstieß. Dies führte zur Nichtigkeit der abgeschlossenen Spielverträge und zur Verpflichtung der Beklagten, den Verlust zu erstatten, wie vom LG Dresden entschieden.

Das Gericht machte weiter deutlich, dass das Verbot aus dem Glücksspielstaatsvertrag dem Schutz des Spielers vor suchtfördernden, ruinösen oder betrügerischen Erscheinungsformen des Glücksspiels, namentlich im Internet, diene. Dieser Zweck würde unterlaufen, wenn die Anbieter der illegalen Glücksspiele die Einsätze behalten dürften.

Dem Rückzahlungsanspruch des Klägers stehe auch nicht im Weg, dass er durch seine Teilnahme an den Glücksspielen im Internet ggf. selbst gegen das Verbot verstoßen habe. Es sei nicht erkennbar, dass er das Verbot kannte oder sich dieser Kenntnis leichtfertig verschlossen habe, führte das LG Dresden aus. „So wie das LG Dresden haben bereits zahlreiche Gerichte entschieden, dass Spieler einen Anspruch auf Rückzahlung ihrer Verluste aus Online-Glücksspielen haben. Das Verbot aus dem Glücksspielstaatsvertrag wurde zwar zum 1. Juli 2021 etwas gelockert, es gilt jedoch nicht rückwirkend. Zudem müssen die Anbieter über eine in Deutschland gültige Lizenz verfügen, was nach wie vor häufig nicht der Fall ist“, so Rechtsanwalt Cocron.

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