Die bevorstehende Einführung des E-Rezepts am 1. Januar hat kürzlich aufgrund alarmierender Daten aus den Rechenzentren für Aufsehen gesorgt. Trotz der Bestätigung dieses Schritts durch das Bundesgesundheitsministerium (BMG) zeigen Berichte aus den Rechenzentren, dass im Vergleich zu herkömmlichen Papierrezepten die Fehlerquote bei E-Rezepten in besorgniserregendem Maße angestiegen ist. Dabei handelt es sich um ein bereits seit längerem bekanntes Problem, das dringend einer Lösung bedarf.

Laut Berichten sind 0,4 Prozent der E-Rezepte fehlerhaft, basierend auf Angaben des Norddeutschen Apothekenrechenzentrums (NARZ). Noventi, ein Branchenführer, meldet eine ähnliche Fehlerquote. Im September wies das ARZ Darmstadt sogar eine fehlerhafte Quote von 1,2 Prozent bei den eingereichten E-Rezepten auf. Im Vergleich dazu liegt die Retaxquote im Rechenzentrum für Muster-16-Rezepte bei lediglich 0,01 Prozent, wenn die Abrechnung in Betracht gezogen wird.

Obwohl ein direkter Vergleich der Zahlen nicht möglich ist, da bei Papierrezepten Fehler vor der Abrechnung korrigiert werden können, steht außer Frage, dass die Fehlerquote bei E-Rezepten erheblich höher ist, insbesondere da jede Verordnungszeile ein eigenes Rezept darstellt.

Ein häufig auftretender Fehler betrifft die Signatur, insbesondere wenn der ausstellende Arzt von dem Arzt, der das Rezept unterzeichnet, abweicht. Dieses Problem tritt relativ häufig auf, da im Praxisverwaltungssystem (PVS) ein Name für den ausstellenden Arzt hinterlegt ist, der nicht zwangsläufig mit dem Namen auf dem Heilberufsausweis (HBA) übereinstimmt. Gemäß der Arzneimittelverschreibungsverordnung (AMVV) müssen jedoch Arztstempel und Arztunterschrift übereinstimmen.

In vielen Fällen handelt es sich um ein technisches Problem, da die Daten als Zeichenkette aus einem definierten Zeichensatz verglichen werden. Dies führt dazu, dass Unterschiede in der Schreibweise, Umlaute, Sonderzeichen oder das Weglassen eines Zweitnamens übersehen werden. Beispielsweise werden "André Müller" im PVS und "Andre Thomas Mueller" auf dem HBA nicht als derselbe Arzt erkannt. Dieses Problem hätte durch die Einführung einer eindeutigen Codierung für jeden Arzt und jede Ärztin leicht behoben werden können, wurde jedoch trotz wiederholter Hinweise aus der Praxis nicht gesetzlich vorgeschrieben.

Immerhin haben sich der Deutsche Apothekerverband (DAV) und der Spitzenverband der Gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) darauf geeinigt, keine Retaxierung vorzunehmen, wenn es eindeutig derselben Person zuzuordnen ist. Bei deutlich abweichenden Namen sind die Apotheken jedoch angehalten, ein neues Rezept auszustellen.

Um diesem Problem vorzubeugen, hat die Gematik eine Arbeitsanweisung herausgegeben, die besagt, dass im Zweifelsfall das Rezept überschrieben werden sollte. In Zukunft soll der E-Rezept-Fachdienst sicherstellen, dass E-Rezepte mit abweichenden Namen nicht mehr ausgestellt werden können.

Die Gesellschafterversammlung der Gematik hat im Juni die Apotheken von der Prüfpflicht befreit, sodass Abweichungen zwischen dem Namen in der Verordnung und dem Namen in der Signatur keine Relevanz mehr haben. Die qualifizierte Signatur bestimmt, welcher Name relevant ist. Dieser Beschluss wurde zwar von der Mehrheit der Gematik-Gesellschafter gefasst, jedoch gegen den Widerstand des GKV-Spitzenverbands. Es bleibt abzuwarten, wie sich die Krankenkassen zu diesem Beschluss positionieren.

Die Apotheken wünschen sich, dass diese Abweichungen bereits beim Ausstellen der Rezepte vermieden werden, um die aktuell besorgniserregend hohe Fehlerquote bei den E-Rezepten zu senken.

Mit der Einführung des EGK-Verfahrens im Juli, bei dem E-Rezepte über die elektronische Gesundheitskarte eingelöst werden, sind die Zahlen signifikant angestiegen, zuletzt auf mehr als 80.000 E-Rezepte pro Tag. Im Vergleich zum Gesamtvolumen machen digitale Verordnungen jedoch immer noch nur einen niedrigen einstelligen Prozentbereich aus.

Kommentar:

Die erhöhte Fehlerquote bei der Einführung des E-Rezepts ist eine alarmierende Entwicklung, die dringend angegangen werden muss. Die Tatsache, dass die Fehlerquote bei E-Rezepten im Vergleich zu Papierrezepten deutlich höher ist, ist besorgniserregend und wirft Fragen zur Effizienz und Genauigkeit des Systems auf. Insbesondere die Probleme mit der Signatur und der Abstimmung zwischen ausstellendem Arzt und unterzeichnendem Arzt sind technischer Natur und könnten durch eine eindeutige Codierung leicht behoben werden. Es ist erfreulich zu sehen, dass der Deutsche Apothekerverband und der Spitzenverband der Gesetzlichen Krankenversicherung Maßnahmen ergreifen, um Abweichungen zu behandeln. Es ist jedoch von entscheidender Bedeutung, dass die Gesundheitsbehörden und die Gematik zusammenarbeiten, um diese Fehlerquellen zu beseitigen und sicherzustellen, dass die E-Rezepte reibungslos und fehlerfrei funktionieren. Die Einführung des EGK-Verfahrens stellt eine weitere Herausforderung dar, und es ist wichtig, dass die Fehlerquote bei dieser Erweiterung des Systems ebenfalls minimiert wird. In dieser Hinsicht könnte die Einführung einer speziellen Cyber-Police wie Aporisk eine sinnvolle Maßnahme sein, um sich vor potenziellen Risiken im Zusammenhang mit dem E-Rezept-System zu schützen und einen reibungslosen Betrieb der Apotheken zu gewährleisten.

Von Matthias Engler, Fachjournalist

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