Die Einführung des E-Rezepts könnte erhebliche Veränderungen in der Heimversorgung mit sich bringen, die bisher auf einem bewährten System der Rezeptweiterleitung basierte. Traditionell wurden ärztlich ausgestellte Rezepte direkt von der Arztpraxis zur Apotheke übermittelt, eine Sonderregelung, die sich in der Praxis als äußerst effizient erwiesen hatte. Dies ermöglichte es Arztpraxen und Pflegeeinrichtungen, Rezepte ohne Umwege an die Heim-Apotheke weiterzuleiten.

Die Einführung des E-Rezepts bringt jedoch eine grundlegende Änderung in diesem bewährten Verfahren mit sich. Gemäß den Vorschlägen der Gematik, der für die Digitalisierung im Gesundheitswesen verantwortlichen Institution, müssten Rezeptanforderungen von Pflegeeinrichtungen oder Heim-Apotheken zukünftig zuerst an die Pflegeeinrichtung gehen. Von dort aus würden sie an den verordnenden Arzt weitergeleitet, der dann ein E-Rezept erstellen und die Informationen zur Apotheke zurückschicken würde. Die Verschreibung würde schließlich automatisch übermittelt, und der Weg zur Apotheke wäre erneut beschritten.

Eine wichtige Anmerkung ist, dass Ärzte normalerweise nicht berechtigt sind, Rezepte direkt an Apotheken zu übermitteln, weder in Papierform noch elektronisch. Die Heimversorgung stellte eine Ausnahme dar, die durch eine klare Regelung des Bundesverbands der Versorgungsapotheken ermöglicht wurde. Dies war jedoch an die Bedingung geknüpft, dass spezielle Heimversorgungsverträge gemäß § 12a Apothekengesetz abgeschlossen wurden und die betroffenen Patienten sich für die Teilnahme an dieser zentralen Versorgung entschieden hatten.

Die Gematik fordert somit, dass Rezepte stets zuerst an die Pflegeeinrichtung gelangen müssen, bevor sie zur Apotheke weitergeleitet werden können. Die rechtliche Auslegung dieser Regelung bleibt jedoch in der Zuständigkeit des Bundesgesundheitsministeriums (BMG).

Ein potenzielles Problem könnte auftreten, wenn nicht alle Pflegeeinrichtungen die erforderliche TI-Anwendung "Kommunikation im Medizinwesen" (KIM) verwenden. In diesem Fall könnten weiterhin Papierrezepte ausgestellt werden. Bei technischen Schwierigkeiten könnte die Pflicht zur Verwendung von E-Rezepten vorübergehend ausgesetzt werden. Es ist jedoch auch denkbar, dass Praxen die Rezepte direkt über KIM an die Apotheke senden, ohne den Umweg über die Pflegeeinrichtung zu nehmen. Dies setzt jedoch voraus, dass die Arztpraxen bereits KIM implementiert haben, während die Apotheken dies erst im kommenden Jahr tun müssen. In diesem Zusammenhang sollten heimversorgende Apotheken auf eine Klärung dieses Umweg-Problems hinwirken.

Die Einführung von E-Rezepten wirft also nicht nur Fragen zur Weiterleitung auf, sondern wirft auch weitere ungeklärte Probleme in der Heimversorgung auf, insbesondere hinsichtlich der Übermittlung von Chargeninformationen bei patientenindividuellen Verblisterungen in Apotheken. Diese Entwicklungen werden in den kommenden Monaten genauestens beobachtet, da sie die Heimversorgung und die Interaktion zwischen Ärzten, Pflegeeinrichtungen und Apotheken erheblich beeinflussen könnten.

Kommentar:

Die Einführung des E-Rezepts im Gesundheitswesen birgt zweifellos eine Reihe von Herausforderungen und Veränderungen in der Heimversorgung. Die bisherige Praxis, Rezepte direkt von der Arztpraxis zur Apotheke zu übermitteln, war nicht nur effizient, sondern auch praktisch für die beteiligten Parteien. Die geplante Umstellung auf ein System, bei dem Rezepte zuerst über die Pflegeeinrichtung gehen müssen, wirft einige Fragen und Unsicherheiten auf.

Die Vorschläge der Gematik, die für die Digitalisierung im Gesundheitswesen verantwortlich ist, deuten darauf hin, dass die Einführung von E-Rezepten einige bürokratische Hürden mit sich bringen könnte. Es bleibt abzuwarten, wie diese Veränderungen von den verschiedenen Akteuren im Gesundheitswesen aufgenommen werden. Die rechtliche Auslegung und die praktische Umsetzung dieser neuen Regelungen werden zweifellos in den kommenden Monaten genauestens beobachtet.

Ein weiteres Problem, das in diesem Zusammenhang auftaucht, ist die unterschiedliche Implementierung der TI-Anwendung "Kommunikation im Medizinwesen" (KIM) in Praxen und Apotheken. Dies könnte zu weiteren Herausforderungen führen und erfordert möglicherweise Anpassungen in der Umsetzung.

Schließlich sollten auch die Auswirkungen auf die Patienten und die Qualität der Versorgung sorgfältig berücksichtigt werden. Die Übermittlung von Chargeninformationen bei patientenindividuellen Verblisterungen in Apotheken ist ein weiterer wichtiger Aspekt, der in diesem Zusammenhang geklärt werden muss.

Insgesamt ist es von großer Bedeutung, dass diese Veränderungen in der Heimversorgung sorgfältig geplant und umgesetzt werden, um die Qualität der Gesundheitsversorgung zu gewährleisten und die Bedürfnisse der Patienten weiterhin zu erfüllen. Die Kommunikation und Zusammenarbeit zwischen den verschiedenen Akteuren im Gesundheitswesen wird in diesem Prozess entscheidend sein.

Von Engin Günder, Fachjournalist

Über die ApoRisk GmbH

Die ApoRisk® GmbH ist ein Versicherungsmakler und seit vielen Jahren Spezialist für Risiken der Apothekerinnen und Apothekern. Das Maklerunternehmen ist in der Apothekenbranche erfahren und unabhängig. Das Direktkonzept über die Internetportale aporisk.de und pharmarisk.de spart unseren Kunden viel Geld. Diese Ersparnis kommt dem hohen Wert und dem fairen Preis der Policen zugute.

Firmenkontakt und Herausgeber der Meldung:

ApoRisk GmbH
Scheffelplatz | Schirmerstr. 4
76133 Karlsruhe
Telefon: +49 (721) 161066-0
Telefax: +49 (721) 161066-20
http://aporisk.de/

Ansprechpartner:
Roberta Günder
Telefon: +49 (721) 16106610
E-Mail: info@aporisk.de
Für die oben stehende Story ist allein der jeweils angegebene Herausgeber (siehe Firmenkontakt oben) verantwortlich. Dieser ist in der Regel auch Urheber des Pressetextes, sowie der angehängten Bild-, Ton-, Video-, Medien- und Informationsmaterialien. Die United News Network GmbH übernimmt keine Haftung für die Korrektheit oder Vollständigkeit der dargestellten Meldung. Auch bei Übertragungsfehlern oder anderen Störungen haftet sie nur im Fall von Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit. Die Nutzung von hier archivierten Informationen zur Eigeninformation und redaktionellen Weiterverarbeitung ist in der Regel kostenfrei. Bitte klären Sie vor einer Weiterverwendung urheberrechtliche Fragen mit dem angegebenen Herausgeber. Eine systematische Speicherung dieser Daten sowie die Verwendung auch von Teilen dieses Datenbankwerks sind nur mit schriftlicher Genehmigung durch die United News Network GmbH gestattet.

counterpixel