Die Bundesregierung hat am 24. August 2023 ein Eckpunktepapier zum Unterhaltsrecht vorgestellt. Demnach sollen Teile des Kindesunterhalts und der Unterhaltsanspruch der nichtehelichen Mutter neu geregelt werden. Der Deutsche Juristinnenbund e.V. (djb) bezeichnet in einer aktuellen Stellungnahme diese Reformpläne als unausgewogen. „Es ist zu befürchten, dass die von der Bundesregierung geplante Unterhaltsreform zu mehr Kinderarmut beiträgt“, sagt djb-Präsidentin Ursula Matthiessen-Kreuder. Schon derzeit erhält die Mehrheit aller Trennungskinder nicht einmal den Mindestunterhalt. Der Reformvorschlag der Koalition verkennt dieses Problem, indem er fehlerhaft davon ausgeht, dass Elternteile, die erweiterten Umgang ausüben, vermeintlich zu viel Unterhalt zahlen würden und entlastet werden sollten.

Trennen sich die Eltern eines Kindes und betreut der getrennt lebende Vater das Kind danach in größerem Umfang, soll er nach den Reformplänen zukünftig weniger an die Mutter zahlen müssen. Was auf den ersten Blick als gerechter Ausgleich für Mehrbetreuung erscheint, führt jedoch in Wahrheit zu mehr Armut bei den Kindern. Und es verkennt, dass der Bedarf für das Kind nicht geringer wird. „Die entstehenden Mehrkosten für die regelmäßige Betreuung des Kindes in zwei Haushalten müssen – wie beim Wechselmodell auch – als solche berücksichtigt werden“, fordert Prof. Dr. Anna Lena Göttsche, Vorsitzende der Kommission Familien-, Erb- und Zivilrecht des djb. Das ist nach den Regierungsplänen bisher jedoch nicht geplant.

Die Reformpläne zum Unterhaltsanspruch der nichtehelichen Mutter begrüßt der djb. Hier ist vorgesehen, nichteheliche Mütter künftig vergleichbar wie eheliche Mütter abzusichern. Der djb weist aber zugleich auf das Risiko der Altersarmut von nicht verheirateten Müttern hin als Folge von eingeschränkter Erwerbstätigkeit und unterbrochenen Erwerbsvita auf Grund von Kinderbetreuung. Denn nichteheliche Mütter erhalten – anders als Ehefrauen – bei Trennung keinen Ausgleich von Versorgungsrechten. Hier müssen die Reformpläne nachgebessert werden.

Am kommenden Montag organisiert der djb auch eine Online-Veranstaltung zur Reform des Unterhaltsrechts mit Dr. Gudrun Lies-Benachib, Vorsitzende Richterin am OLG Frankfurt am Main, Mitglied der Kommission für Familien, Erb- und Zivilrecht.

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