Das EU-Parlament hat am 21. November seine Position zur Änderung der Verordnung (EU) 2019/1242 zur Festlegung von CO2-Emissionsnormen für schwere Nutzfahrzeuge verabschiedet. Mit der darin getroffenen Definition CO2-neutraler Kraftstoffe und der Einführung einer neuen Klasse für schwere Nutzfahrzeuge, die ausschließlich mit klimaschonenden Kraftstoffen betrieben werden, verpflichten die Parlamentarier die EU-Kommission, mit einem technologieoffenen Ansatz für mehr Klimaschutz auf Europas Straßen zu sorgen.

Das Plenum des EU-Parlaments hat sich für eine weitere Reduktion der CO2-Emissionen bei Lkw und Bussen ausgesprochen. Aus UNITI-Sicht ist es sinnvoll, dass die Parlamentarier eine breit gefasste Definition CO2-neutraler Kraftstoffe verabschiedet haben, die z.B. auch Biogas, Biokraftstoffe oder synthetische Kraftstoffe umfasst. UNITI-Hauptgeschäftsführer Elmar Kühn: „Es ist zu begrüßen, dass damit der Beitrag regenerativer Kraftstoffe zur CO2-Reduktion in der Verordnung anerkannt wird.“ Darüber hinaus soll die EU-Kommission verpflichtet werden, binnen eines Jahres nach Inkrafttreten der Änderung eine unionsweite Methode für die zukünftige Neuzulassung von schweren Nutzfahrzeugen mit Verbrennungsmotoren, die ausschließlich mit CO2-neutralen Kraftstoffen angetrieben werden, zu entwickeln. „Es ist wichtig, dass die Parlamentarier diesbezüglich auf rechtliche Verbindlichkeit setzen und eine entsprechende Passage in die geänderte Verordnung aufgenommen haben. Denn bei der Überarbeitung der CO2-Flottenziele für Pkw kommt die EU-Kommission ihren entsprechenden Zusagen bislang nur unzureichend und zögerlich nach“, so UNITI-Hauptgeschäftsführer Elmar Kühn.

In einem nächsten Schritt werden sich die EU-Kommission, der Europäische Rat und das EU-Parlament im Trilogverfahren mit den Änderungen beschäftigen. „Die deutsche Bundesregierung ist in diesem Prozess gefordert, den Standpunkt des EU-Parlaments zu unterstützen“, appelliert Elmar Kühn von UNITI.

Über den UNITI Bundesverband EnergieMittelstand e.V.

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