Silke Ohlsen, Energieschuldenberaterin bei der Verbraucherzentrale Berlin, erklärt:„In vielen Haushalten wurde der Stromverbrauch jahrelang nur geschätzt. Erst beim Zählertausch zeigt sich der tatsächliche Verbrauch und Verbraucher*innen erhalten teilweise sehr hohe Nachforderungen. Aber Sie können hier vorsorgen: Dokumentieren Sie regelmäßig Ihren Zählerstand und übermitteln Sie ihn an den Netzbetreiber, die Stromnetz Berlin GmbH.“
Hohe Nachzahlungen
In den letzten Wochen haben sich vermehrt Berliner*innen an die Verbraucherzentrale gewandt, die Rechnungen mit unerwartet hohen Stromnachzahlungen erhalten haben. Bei der Prüfung der Rechnungen wurde offensichtlich, dass die gestiegenen Preise nicht alleinige Ursache waren. Auffallend war, dass in den betroffenen Haushalten zuvor der Stromzähler ausgetauscht wurde.
Verbrauch zu niedrig angesetzt
Beim Zählerwechsel liest der Netzbetreiber den aktuellen Zählerstand ab und übermittelt ihn an den Energieversorger. In den betroffenen Haushalten waren die Abrechnungen in den Vorjahren lediglich auf Grundlage von Verbrauchsschätzungen erfolgt. Dabei wurde zu niedrig geschätzt, sodass sich mit der nunmehr erfolgten Ablesung unerwartet hohe Nachzahlungsbeträge ergeben – in Berlin wurden in einem Fall 7.660 EURO in Rechnung gestellt.
Zum Zählerwechsel verpflichtet
Die Netzbetreiber sind aufgrund der gesetzlichen Regelung im Messstellenbetriebsgesetz verpflichtet, die bisher üblichen, so genannten Ferraris-Zähler durch digitale Zähler auszutauschen. Der Zählerwechsel wird in den nächsten Monaten und Jahren noch in vielen Berliner Haushalten erfolgen.
Was können Sie tun?
Um unerwartete und finanziell belastende Nachzahlungen zu vermeiden, empfiehlt die Verbraucherzentrale Berlin:
- Lesen Sie regelmäßig den Stromzähler ab und übermitteln Sie die Zählerstände an den Netzbetreiber, die Stromnetz Berlin GmbH. Zusätzlich sollten Sie die Zählerstände in den eigenen Unterlagen dokumentieren
- Wer keinen Zugang zu seinem Zähler hat, sollte sich nicht scheuen, regelmäßig mit der Hausverwaltung beziehungsweise dem Vermieter eine persönliche, aktuelle Zählerablesung zu vereinbaren
- Bei Fragen zu Ihren Energierechnungen können Sie sich an die Energierechtsberatung und die Energieschuldenberatung der Verbraucherzentrale Berlin wenden
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