Durch Unfälle, auch im Ehrenamt, kann es schnell zu schweren bleibenden körperlichen Schäden kommen, welche bis zur Berufsunfähigkeit führen können. „Sowohl eine private Unfallversicherung als auch die Absicherung einer eventuell eintretenden Berufsunfähigkeit gehören zum Pflichtprogramm eines jeden Ehrenamtlichen“, informiert Jürgen Buck. Zudem bedarf es unbedingt auch eines Versicherungsschutzes gegen Haftpflichtansprüche Dritter oder einem Rechtschutz bei sogenannten Vorsatzstraftaten, warnt der Experte.
Weitere Informationen über den wichtigen Versicherungsschutz finden ehrenamtliche Helfer und solche, die es werden wollen, unter www.geldundverbraucher.de unter der Rubrik „Gratis“ unter dem Stichwort „Ehrenamt und Versicherungsschutz“.
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