Wer eine Berufsunfähigkeitsversicherung oder Risikolebensversicherung abschließen möchte, sollte darauf achten, dass auch Nachversicherungsoptionen vereinbart sind, um an sich ändernde Lebensumstände reagieren zu können. Diese können sehr wichtig sein, denn bei Nachversicherungsoptionen entfällt eine weitere Gesundheitsprüfung. Doch aufgepasst: Nicht alle Versicherer bieten diese Nachversicherungsoptionen ausreichend an bzw. sind diese unterschiedlich ausgestaltet. Darauf weist jetzt die Verbraucherorganisation Geld und Verbraucher e.V. (GVI) hin und gibt weitere Tipps.

Lebensumstände können sich ändern: man heiratet, bekommt Kinder, baut ein Haus oder sucht einen anderen Job mit mehr Gehalt. Darauf muss eine Berufsunfähigkeitsversicherung oder Risikolebensversicherung mit höheren Versicherungssummen angepasst werden können, am besten ohne erneute Gesundheitsprüfung. Denn diese kann einem einen Strich durch die Rechnung machen. Deshalb sind vertragliche Nachversicherungsoptionen wichtig. Und die Ausgestaltung dieser Nachversicherungsoptionen müssen unbedingt vor Vertragsabschluss geprüft werden. „Um Nachversicherungsoptionen ziehen zu können, muss ein vertraglich vereinbartes Ereignis eintreten, das zur Nachversicherung berechtigt. Dabei muss man sich sputen, damit diese nicht entfällt. Eine genaue Betrachtung der Versicherungsbedingungen ist hierbei sehr zu empfehlen", so Vorstand Jürgen Buck der GVI.

Viele Versicherer verweigern den Abschluss eines Neuvertrages oder bei einer Nachversicherung, wenn ein erhöhtes Gesundheitsrisiko besteht. Deshalb sollte auch schon in jungen Jahren eine Berufsunfähigkeitsversicherung oder eine Risikolebensversicherung abgeschlossen werden, wenn es um die Gesundheit noch am besten steht. Zu beachten ist außerdem, dass Nachversicherungsoptionen nur bis zu einem bestimmten Alter möglich sind. Auch die Höhe der Nachversicherung ist zumeist begrenzt.

Weitere Tipps und Infos zum „Abschluss Berufsunfähigkeitsversicherung und Risikolebensversicherung" stellt die GVI unter www.geldundverbraucher.de in der Rubrik „Gratis" kostenlos zur Verfügung.

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