Der Bundes-Vize der CDA-CGB-Arbeitsgemeinschaft und Bremer CGB-Landesvorsitzende Peter Rudolph hat sich angesichts der weiter steigenden Umfragewerte für die bereits in drei Bundeslän­dern als gesichert rechtsextrem eingestufte AfD erneut für die unverzügliche Einleitung eines AfD-Verbotsverfahrens ausgesprochen. Es dürfe nicht angehen, dass in Deutschland bislang zwar rund 80 Vereine als rechtsextrem verboten wurden, aber eine Partei wie die AfD sich weiterhin rechtlich unbehindert rechtsextrem äußern und betätigen dürfe. Rudolph kritisierte die CDU-Spitze, die sich noch immer gegen die Einleitung eines AfD-Verbotsverfahren sperrt und dem Aufstieg der extre­mistischen und verfassungsfeindlichen Partei weitgehend tatenlos zusieht.

Rudolph: Nach Artikel 21, Absatz 2 des Grundgesetzes sind Parteien, die nach ihren Zielen oder nach dem Verhalten ihrer Anhänger darauf ausgehen, die freiheitliche demokratische Grundord­nung zu beeinträchtigen oder zu beseitigen oder den Bestand der Bundesrepublik Deutschland zu gefährden, verfassungswidrig. Für die Feststellung der Verfassungswidrigkeit ist das Bundesver­fassungsgericht zuständig.

Während in der SPD nach Ex-Bundestagspräsident Wolfgang Thierse und der SPD-Chefin Saskia Esken nun auch die sächsische Sozialministerin und Spitzenkandidatin für die Landtagswahl Petra Köpping für ein Verbotsverfahren gegen die AfD plädiert, werden in der CDU entsprechende For­derungen, wie sie u.a. die CDA-CGB-Arbeitsgemeinschaft auf ihrer Bundestagung im Dezember in Berlin erhoben hatte, zurückgewiesen.

Die AfD ist mit politischer Argumentation nicht zu stoppen. Dies sollte endlich auch der CDU-Vor­sitzende Friedrich Merz einsehen, der 2019 noch großspurig verkündet hatte, er werde die Wähler­stimmen für die AfD halbieren. Aber entgegen aller öffentlichen Bekundungen, dass die Brand­mauer der CDU gegenüber der AfD weiterhin Bestand habe, möchte sich die CDU-Führung ange­sichts einer Umfrage der Forschungsgruppe Wahlen für das ZDF-Politbarometer, bei der ein Vier­tel der Befragten eine Zusammenarbeit von CDU und AfD befürwortete, offensichtlich doch ein Hintertürchen zur Zusammenarbeit offenhalten. Schließlich stehen in diesem Jahr in Brandenburg, Sachsen und Thüringen Landtagswahlen an und die AfD hat gute Chancen, diese Wahlen zu ge­winnen.

Die Haltung der CDU erinnert fatal an die der Republikaner in den USA, die trotz der gewaltsamen Erstürmung des Kapitols durch Anhänger von Donald Trump am 6.Januar 2021 jeden rechtlichen Versuch, eine erneute Präsidentschaftskandidatur Trumps zu bekämpfen, blockieren und damit bewusst die amerikanische Demokratie gefährden.

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