Innerhalb des engsten Familienkreises besteht ein ehrschutzfreier Raum, der es ermöglicht, sich frei auszusprechen, ohne gerichtliche Verfolgung befürchten zu müssen („beleidigungsfreie Sphäre“). Dies gelte auch für Äußerungen (hier: Misshandlungsvorwurf) in WhatsApp-Nachrichten. ARAG Experten verweisen auf das Urteil des Oberlandesgericht Frankfurt am Main mit Urteil vom 17.01.2019 (Az.: 16 W 54/18).

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