Tierwohl und Immissionsschutz in Einklang bringen
Nach Einschätzung des Westfälisch-Lippischen Landwirtschaftsverbandes ist das Bundesförderprogramm zum „Umbau der Tierhaltung“ unzureichend und wird der essenziellen wirtschaftlichen Bedeutung der Nutztierhaltung nicht gerecht. „In der aktuellen Fassung kann die Förderung nicht zu einem breiten Umbau der Tierhaltung führen, weil durch die vorgesehenen Fördergrenzen nach Betriebsgröße nur eine beschränkte Zugänglichkeit besteht“, machte WLV-Präsident Hubertus Beringmeier deutlich. Nur mit einer umfassenden Übernahme von Investitionen und laufenden Kosten, die grundsätzlich alle Betriebe in Anspruch nehmen können, kann demnach die heimische Nutztierhaltung gestärkt und somit die Produktion von qualitativ hochwertigem Fleisch auf Dauer regional sichergestellt werden. Es brauche eindeutige politische Signale für ein geändertes Bau- und Immissionsschutzrecht, damit vom geschlossenen Stall in höhere Haltungsformen mit Außenklima umgestellt werden könne. „Tierwohl und Emissionsschutz – beide in der Verfassung festgeschrieben – müssen unweigerlich miteinander in Einklang gebracht werden. Vor allem die rechtssichere Auslegung der TA Luft ist Voraussetzung dafür, dass unsere Betriebe mit Tierhaltung ihre Ställe hinsichtlich mehr Tierwohl öffnen können“, so Beringmeier.
Appell für kooperativen Naturschutz
Verbote, Eingriffe und Beschränkungen wie beim Gesetz zur Wiederherstellung der Natur, der Pflanzenschutzanwendungsverordnung und der generellen Schutzgebietsausweisung sind Belastungen für die deutsche und europäische Landwirtschaft. „Ziel ist es, auf den jeweiligen Betrieb abgestimmte, geeignete Maßnahmen zu identifizieren und möglichst ökologisch und effektiv umzusetzen. Auf freiwilliger Basis arbeiten Landwirte und ehrenamtliche Naturschutzinteressierte an Möglichkeiten, um Lebensräume für Feldhase, Rebhuhn sowie Feldlerche und Co. aufzuwerten. Der Schutz der Biodiversität ist die Grundlage für das Wirtschaften auf unseren Höfen. Gerade deshalb brauchen wir den Schulterschluss zwischen Landwirtschaft und Umweltschutz und werben bei der Politik für kooperative Ansätze“, machte WLV-Vizepräsident Michael Uckelmann deutlich. Er verwies auf die sehr gute Zusammenarbeit mit der Stiftung Westfälische Kulturlandschaft, die derzeit rund 20 Projekte in Westfalen-Lippe zugunsten von Umwelt- und Naturschutz umsetzt. Insgesamt muss nach Einschätzung des Berufsstandes bei allen Bemühungen um Natur und Umwelt primäres Ziel sein, mit entsprechenden Maßnahmen die landwirtschaftliche Erzeugung zu erhalten und gleichzeitig Umweltziele zu erreichen.
Tragfähige Konzepte für Landwirtschaft im Mittelgebirge
In den Mittelgebirgsregionen werden vorranging Grünland mit Weidetierhaltung und Forstwirtschaft betrieben. Neben den Markterlösen der Tierhaltung auf Grünland spielt die Förderung für Grünlandbetriebe eine wichtige Rolle. Dabei spiegelt sich die Bedeutung des Grünlands etwa für die Speicherung von Kohlenstoff, zum Wasserschutz und für die Artenvielfalt nicht in den Fördermöglichkeiten der Gemeinsamen Agrarpolitik wider. Für 2025 ist eine neue Öko-Regelung vorgeschlagen, die den maximal zweimaligen Schnitt einer Fläche zum Fördergegenstand hat. „Problematisch ist, dass es im Rahmen der Ökoregelungen und auch mit Blick auf Umweltprogramme der GAP bisher keinen adäquaten Förderbaustein für Grünlandbetriebe gibt. Nach Einschätzung des Verbandes ist es Aufgabe der Politik, die Belange der Grünlandbetriebe sowie der Milchviehbetriebe mit Weidehaltung zu berücksichtigen und einen entsprechenden Vorschlag für die GAP-Agrarförderung zu machen“, so WLV-Vizepräsident Henner Braach.
In Bäuerlichen Bürgerwindenergiekonzepten mit besonderem Blick auf den Wald sieht Henner Braach große Chancen für Klimaschutz und Menschen vor Ort. Auf den von Dürre, Stürmen und Borkenkäfern geschädigten Waldflächen könnten von Waldbewirtschaftern Standorte entwickelt und partnerschaftlich mit der lokalen Kommune als mögliche Windenergieflächen überplant werden. „Mit den Erlösen kann die Wiederaufforstung finanziert und die Flächen können langfristig gesichert werden. Der pauschale, und auf Landesebene bereits abgeschaffte 1.000 Meter-Abstand zu Siedlungen schließt viele hervorragend geeignete Potenzialflächen grundsätzlich aber aus. Es ist nicht zielführend, dass die antiquierten Pauschalabstände durch die Hintertür in der Regionalplanung nun wieder ausgebuddelt werden sollen“, bewertet Henner Braach die Regionalplanung im südwestfälischen Raum.
Mit Blick auf die weitere Ausbreitung des Wolfes und damit einhergehenden Sorgen der Weidetierhalter mit Rindern, Pferden, Ziegen und Schafen machte Henner Braach deutlich, dass sich der Wolf als Raubtier ohne natürliche Feinde weiter schnell in Deutschland ausbreitet und in der Folge weitere Schritte nötig sind, um die Weidetierhaltung als gesellschaftlich erwünschte Form der Tierhaltung zu sichern. „Wir fordern die Feststellung des günstigen Erhaltungszustandes des Wolfes und eine darauf aufbauende Entnahmequote und die Lockerung des Schutzstatus des Wolfs auf europäischer Ebene. Darüber hinaus brauchen wir eine rechtliche Grundlage für ein regional differenziertes Bestandsmanagement und die Festlegung von Gebieten, in denen aufgrund von Topographie, Vegetation oder Bodenbeschaffenheit keine wolfsabweisende Zäunung möglich ist“, sagte Henner Braach in Münster.
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