Die Apothekenlandschaft Deutschlands steht im Fokus aktueller Entwicklungen, die weit über die traditionelle Gesundheitsversorgung hinausgehen. Von der ungewöhnlichen Rolle der Apotheker als Demokratiewächter bis zur kontroversen ABDA-Nachwuchskampagne reicht das Spektrum. Finanzielle Meilensteine in der AvP-Insolvenz und Herausforderungen im Umgang mit E-Rezepten verdeutlichen die Vielschichtigkeit der aktuellen Herausforderungen. Zudem warnt der AKDA vor Eigenherstellung bei Lieferengpässen von Irenat Tropfen. Einigkeit in der Präqualifizierung zwischen DAV und GKV-Spitzenverband sowie bevorstehende E-Rezept-Wartungsarbeiten runden das Bild ab. In der politischen Arena deuten sich ein früheres Cannabis-Gesetz und klare Datenschutzantworten beim E-Rezept an. Schließlich spielen Apotheker eine entscheidende Rolle bei der Selbstmedikation von Husten bei kleinen Patienten und der Bewältigung allergischer Rhinitis.

Apotheker im Dienst der Demokratie: Schutz vor Extremismus und gezielte Aufklärung über die AfD

In einer beispiellosen Initiative haben Apotheker landesweit beschlossen, aktiv zur Verteidigung der Demokratie beizutragen und extremistischen Tendenzen, insbesondere der Alternative für Deutschland (AfD), entgegenzuwirken. Diese ungewöhnliche Rolle als Demokratiewächter geht über die traditionelle Funktion von Apotheken als Gesundheitsdienstleister hinaus.

Die Apotheker haben sich nicht nur dazu verpflichtet, über demokratische Prinzipien aufzuklären, sondern auch aktiv gegen extremistische Propaganda vorzugehen. In den Apotheken werden Informationsmaterialien verteilt, die die Grundprinzipien der Demokratie, die Bedeutung der Meinungsfreiheit und die Gefahren extremistischer Ideologien erläutern. Apotheker agieren dabei als Vermittler von Informationen und tragen dazu bei, das Bewusstsein für die Werte der Demokratie zu stärken.

Ein weiterer Schwerpunkt dieser Initiative besteht darin, extremistische Aktivitäten zu identifizieren und zu melden. Apotheker sind dazu geschult, Anzeichen von Radikalisierung zu erkennen und dies den entsprechenden Behörden zu melden. Diese proaktive Rolle bei der Identifizierung und Meldung von extremistischen Aktivitäten trägt dazu bei, die Demokratie vor potenziellen Bedrohungen zu schützen.

Besonders hervorzuheben ist die gezielte Auseinandersetzung mit der AfD. Apotheker organisieren Informationsveranstaltungen, Diskussionsforen und Schulungen, um die Öffentlichkeit über die politischen Positionen der AfD zu informieren. Dabei wahren sie einen kritischen, aber sachlichen Ansatz, um eine offene und respektvolle Diskussion zu fördern.

Diese Initiative stellt einen wegweisenden Schritt dar, bei dem eine Berufsgruppe aktiv an demokratischen Prozessen teilnimmt. Die Apotheker setzen sich nicht nur für die Gesundheit der Menschen ein, sondern auch für die Gesundheit der Demokratie. Es bleibt zu beobachten, wie diese unkonventionelle Rolle von Apothekern als Hüter der Demokratie weiterhin Gestalt annimmt und möglicherweise eine inspirierende Präzedenz für andere Berufsgruppen schafft, sich ebenfalls für demokratische Werte zu engagieren.

AvP-Insolvenz: Erste Abschlagszahlung von 34 Millionen Euro für betroffene Apotheken erfolgt diese Woche

In einer bedeutenden Entwicklung im Zusammenhang mit der Insolvenz des Rechenzentrums AvP erhalten die betroffenen Apotheken in dieser Woche eine erste Abschlagszahlung in Höhe von insgesamt 34 Millionen Euro. Dieser finanzielle Schritt markiert einen Meilenstein in den Bemühungen, die wirtschaftlichen Folgen der AvP-Insolvenz zu mildern, die eine Vielzahl von Apotheken in Mitleidenschaft gezogen hat. Die Zahlung erfolgt im Rahmen einer Rahmenvereinbarung, die am 24. und 25. Mai getroffen wurde.

Gemäß der Vereinbarung wird der Treuhänder Dr. Bero-Alexander Lau in dieser Woche insgesamt rund 33,8 Millionen Euro an die beigetretenen Offizinapotheken überweisen. Diese Apotheken hatten zuvor Forderungen in Höhe von insgesamt etwa 309,1 Millionen Euro angemeldet, was zu einer Quote von etwa 10,9 Prozent führt. Die Vereinbarung sieht vor, dass im März und im September weitere Zahlungen an die Offizinapotheken erfolgen, bevor gegen Ende des Jahres eine Abschlagszahlung an alle Gläubiger vorgenommen wird.

Es ist erwähnenswert, dass die Rahmenvereinbarung eine erhebliche Anzahl von Apotheken einschloss, die zusammen 95 Prozent der Forderungen repräsentierten, und somit das erforderliche Beitrittsquorum von 80 Prozent erreicht wurde. Der Insolvenzverwalter Dr. Jan-Philipp Hoos erklärt, dass alle überschüssigen Gelder, die nach den geplanten Tranchen noch vorhanden sind, in die Insolvenzmasse fließen werden.

Die Apotheken, von denen etwa 2500 von der Insolvenz betroffen waren, hatten ursprünglich Forderungen in Höhe von 345 Millionen Euro im Insolvenzverfahren angemeldet. Die Gesamtforderungen der Gläubiger belaufen sich auf beeindruckende 626 Millionen Euro, wobei die Apotheken die größte Gruppe unter den Gläubigern bilden. Kontroversen sind aufgekommen bezüglich der Frage, ob die von den Krankenkassen an AvP gezahlten Gelder AvP tatsächlich gehören oder den Apotheken zustehen.

Im Rahmen der getroffenen Vereinbarung verzichten die Apotheken auf das Recht der sogenannten Aussonderung. Einige Apotheken, die kurz vor dem Zusammenbruch von AvP noch Abschläge erhalten haben, wurden möglicherweise durch individuelle Angebote angezogen. Für Apotheken, deren Klagen auf Aussonderung rechtskräftig abgewiesen wurden, war ein Beitritt zu dieser Rahmenvereinbarung jedoch nicht mehr möglich.

Dr. Bero-Alexander Lau, der Treuhänder, wird für seine Tätigkeit vor der Ausschüttung eine einmalige Vergütung in Höhe von 25.000 Euro erhalten. Zusätzlich werden dem Apothekerverband Nordrhein (AVNR) 496.000 Euro zur Erstattung seiner Rechts- und Beratungskosten gewährt.

Die nächsten Entwicklungen in diesem Insolvenzverfahren sowie die geplanten Zahlungen im März und September werden genau beobachtet, um die langfristigen Auswirkungen auf die betroffenen Apotheken und Gläubiger besser einschätzen zu können. Der Ausgang dieses Verfahrens wird zweifellos einen erheblichen Einfluss auf die Struktur und das Vertrauen in die Pharmabranche haben.

ABDA’s Kontroverse Kampagne: Zwischen Kreativität und Kontroversen in der Apothekenbranche

In einer ungewöhnlichen Initiative zur Bewältigung des Fachkräfte- und Nachwuchsmangels in Apotheken hat die Bundesvereinigung Deutscher Apothekerverbände (ABDA) eine neue Nachwuchskampagne mit dem humorvollen Motto "How to sell drugs offline (fast)" ins Leben gerufen. Die Kampagne, die bewusst auf Doppeldeutigkeiten des Begriffs "Drugs" setzt, orientiert sich an der beliebten Netflix-Serie "How to sell drugs online (fast)" und zielt darauf ab, Jugendliche im Alter von 15 bis 18 Jahren für die Pharmazie und die verschiedenen Apothekenberufe zu begeistern.

Die ABDA unterstreicht in einem Mailing an Apotheken die schwierige Lage, in der sich die Branche aktuell befindet, aufgrund politischer Unsicherheiten und fehlender wirtschaftlicher Stabilität. Neben diesen Herausforderungen sieht die ABDA den Fachkräfte- und Nachwuchsmangel als zusätzliche Gefahr für die wohnortnahe Arzneimittelversorgung. Aus diesem Grund entschloss sich die ABDA zu einer innovativen Nachwuchskampagne, die in der Nacht zum Samstag angekündigt wurde.

Die Kampagne zeichnet sich durch sieben farbenfrohe Plakate aus, die das Motiv der Netflix-Serie nahezu eins zu eins übernehmen. Zusätzlich werden vier Postkarten mit provokanten Slogans wie "Deine Oma kauft ihren Stoff bei mir!" und "Drogenkunde gehört bei uns in den Lehrplan" verbreitet. Ziel ist es, mit dieser unkonventionellen Herangehensweise eine junge Zielgruppe anzusprechen und für die verschiedenen Berufsfelder in Apotheken zu interessieren.

Ab dem 1. Februar haben Apotheken die Möglichkeit, Materialien für die Kampagne zu bestellen. Die ABDA setzt dabei jedoch klare Beschränkungen: Jede Apotheke darf maximal zwei Exemplare pro Motiv und pro Format der Plakate sowie maximal 200 Stück pro Postkarte (insgesamt 800 Stück pro Apotheke) ordern. Trotz dieser Limitierungen könnten insgesamt bis zu 14 Millionen Postkarten im Rahmen der Kampagne verbreitet werden, sofern sich alle Apotheken beteiligen.

Die ABDA appelliert in ihrem Schreiben an die Apotheken, sich aktiv an der Kampagne zu beteiligen, und betont die Wichtigkeit einer positiven Botschaft in diesen herausfordernden Zeiten. Die Aktion soll nicht nur durch ihre provokanten Botschaften und Gestaltung, sondern vor allem durch die Akzeptanz und Verbreitung seitens der Apotheken erfolgreich sein. In einem ungewöhnlichen Schritt fordert die ABDA die Apotheken auf, ihre gesellschaftliche Stellung zu nutzen, um junge Menschen für die Apothekenberufe zu begeistern.

Neben den Plakaten und Postkarten wurde als zentraler Bestandteil der Kampagne eine Mockumentary-Serie namens "Die Apotheke" produziert. Die zehn Episoden, angelehnt an Formate wie "Die Discounter", "Stromberg" und "The Office", sollen den Arbeitsalltag in der Apotheke auf humorvolle und überspitzte Weise als Fiktion darstellen. Als weiterer Bestandteil wird eine Videoreihe mit dem Motto "How to" präsentiert, die in sechs Folgen spezifische Aspekte der Arbeit in der Apotheke beleuchtet und verschiedene Apothekenberufe vorstellt.

Die ABDA hofft, dass die Kampagne durch breite Unterstützung der Apotheken erfolgreich wird und die Apothekenberufe als attraktive Karrieremöglichkeit für junge Menschen etabliert werden können. In einer abschließenden Aufforderung betont die ABDA, dass die Teilnahme der Apotheken entscheidend für den Erfolg der Kampagne ist und eine gemeinsame Anstrengung notwendig ist, um die Zukunft der Apothekenberufe zu sichern.

Kontroverse um ABDA-Nachwuchskampagne: Apotheker kritisieren humorvolle Darstellung des Berufs

In der Vorbereitung auf ihre neue Nachwuchskampagne gerät die ABDA (Bundesvereinigung Deutscher Apothekerverbände) inmitten einer Kontroverse, die von einigen Apothekern lautstark aufgebracht wurde. Die geplante Kampagne soll den Apothekerberuf humorvoll unter dem Slogan "Wer in der Apotheke arbeitet, dealt im Grunde auch nur mit Drogen" präsentieren. Diese vermeintlich lockere Darstellung des Berufs stoßt bei einer Gruppe von Apothekern auf Missfallen, die die Kampagne als unangemessen und nicht repräsentativ für ihre professionelle Arbeit ansehen.

Ein prominenter Kritiker ist Philipp Merz von der Brüder Grimm Apotheke in Steinau. In einem offenen Schreiben an die Kommunikationsabteilung der ABDA äußerte er "großes Entsetzen" und betonte, dass die humorvolle Kampagne angesichts der aktuellen herausfordernden Arbeitssituation in Apotheken als völlig unangebracht empfunden wird. Merz fordert die sofortige Einstellung der Kampagne und warnt davor, in diesem Zusammenhang "cool rüberzukommen".

Auch Cordula Eichhorn von der Rathaus Apotheke in Eppstein schließt sich der Kritik an und betont, dass die humorvolle Darstellung die wichtigsten Werte, für die Apotheken stehen, gefährdet. Sie sieht eine potenzielle Gefahr darin, dass die ernsthafte und verantwortungsbewusste Arbeit der Apotheker durch die Kampagne bagatellisiert und die Kunden diffamiert werden könnten. Eichhorn bezeichnet die Aktion als "peinlich" und berichtet sogar, dass ihre eigenen Kinder sich fremdschämen.

Die ABDA selbst hat bisher nicht direkt auf die Kritik reagiert. Der Sprecher, Benjamin Rohrer, gab bekannt, dass weitere Informationen zu der Kampagne in einem für Montag anberaumten Pressegespräch bereitgestellt werden. Die Organisation hatte die Kampagne bereits im Mai verschiedenen Gremien und Organisationen vorgestellt, und zumindest Thomas Benkert, Präsident der Bundesapothekerkammer, hatte sie in seiner Rede beim Pharmacon unterstützt.

Die Kontroverse um die ABDA-Nachwuchskampagne ist nicht die erste ihrer Art. Schon im Sommer hatte die ABDA Ärger mit einer Postkartenaktion ausgelöst. Die aktuelle Kritik lässt darauf schließen, dass die humorvolle Darstellung des Apothekerberufs möglicherweise nicht den gewünschten Anklang bei allen Mitgliedern der Apothekerschaft findet. Es bleibt abzuwarten, wie die ABDA auf die anhaltende Unzufriedenheit reagieren wird und ob dies Auswirkungen auf die Durchführung der geplanten Kampagne haben wird.

Warnung vor Retaxationsrisiken: Unklarheiten bei E-Rezepten für Medizinprodukte und Teststreifen

In der Apothekenlandschaft drohen aktuell Fallstricke, die bei der Vorlage von E-Rezepten für Medizinprodukte und Teststreifen auf dem Prüfstand stehen. Ein beunruhigendes Fazit: Nicht alle Softwaresysteme warnen vor potenziell retaxationsgefährdeten Verordnungen, was Apotheken einem finanziellen Risiko aussetzt. Insbesondere bei Medizinprodukten gestaltet sich die Lage komplex, da diese gemäß der aktuellen Gesetzeslage noch nicht elektronisch verordnet werden können.

Die Gematik, verantwortlich für die digitale Vernetzung im Gesundheitswesen, gibt eine voraussichtliche Freigabe für die E-Rezeptverordnung von Medizinprodukten erst im Sommer 2027 an. Ein Zeitrahmen, der Unsicherheit birgt und Apotheken vor die Herausforderung stellt, mitunter nicht rechtzeitig vor Retaxationsgefahren gewarnt zu werden.

Die Problematik erstreckt sich auch auf Hilfsmittel, die nach geltendem Recht erst ab dem 1. Juli 2026 elektronisch verordnet werden dürfen. Bei der Prüfung von E-Rezepten, die beispielsweise Macrogole oder Blutzuckerteststreifen umfassen, liegt die Verantwortung in der Einordnung als Medizinprodukt oder Arzneimittel. Arzneimittel können auf E-Rezepten verordnet werden, Medizinprodukte hingegen nicht.

Besondere Vorsicht ist geboten, wenn es um Blutzuckerteststreifen geht. Obwohl sie als Hilfsmittel gelten, ermöglicht ein Ausnahmefall, nämlich Mischverordnungen gemäß dem Arzneilieferungsvertrag, die gemeinsame Verordnung auf einem Muster-16-Formular zusammen mit Arzneimitteln. Eine Praxis, die jedoch auf E-Rezepten noch nicht zulässig ist, was zu potenziellen Retaxationsgefahren führen kann.

Hervorzuheben ist die mangelnde Warnung mancher Softwaresysteme, die erst im Rechenzentrum auf fehlerhafte Verordnungen aufmerksam machen. Diese Schwäche im System führt zu Verzögerungen und lässt Raum für Retaxationsrisiken. Forderungen nach einer direkten Blockierung solcher Rezepte im Vorfeld werden laut, um Apotheken und Arztpraxen frühzeitig vor problematischen Verordnungen zu schützen.

Neben Medizinprodukten und Teststreifen sind auf E-Rezepten bestimmte Substanzen und Geräte noch nicht zulässig, darunter Betäubungsmittel, Dosierautomaten für Substitutionstherapie, T-Rezepte, Digitale Gesundheitsanwendungen, Sprechstundenbedarf, Hilfsmittel, Verbandsmittel, Blutzucker-Teststreifen sowie bilanzierte Diäten zur enteralen Ernährung.

Als präventive Maßnahme gegen Retaxationsrisiken wird die Nutzung spezialisierter Versicherungslösungen, wie der Allrisk-Police von Aporisk, empfohlen. Diese Versicherungslösung adressiert sämtliche relevanten Risiken und ermöglicht Apothekern eine konzentrierte Fokussierung auf ihre Kernaufgaben ohne die Befürchtung von möglichen Versicherungslücken. Die Auswahl einer umfassenden Absicherung kann einen entscheidenden Beitrag zur finanziellen Stabilität und reibungslosen Betriebsführung von Apotheken leisten.

Lieferengpass von Irenat Tropfen: AKDA warnt vor Eigenherstellung

Inmitten eines akuten Lieferengpasses des Schilddrüsenmedikaments Irenat Tropfen hat der Bundesverband Deutscher Krankenhausapotheker (AKDA) in einer Stellungnahme dringend davon abgeraten, eigenständig eine Natriumperchlorat-Lösung mit einer Konzentration von 300 mg/ml herzustellen. Der Engpass des Thyreostatikums, der voraussichtlich bis Oktober 2028 anhalten wird, stellt insbesondere Patient:innen vor erhebliche Herausforderungen, da ohne die Tropfen bestimmte CT-Untersuchungen nicht verantwortbar sind.

Die Empfehlung zur Eigenherstellung basiert auf der Überlegung, dass Apotheken möglicherweise den Lieferengpass abfedern könnten. Allerdings weist der AKDA-Ausschuss darauf hin, dass es mehrere erhebliche Hürden und Risiken gibt, die eine solche Herstellung nicht nur unpraktisch, sondern auch potenziell gefährlich machen.

Einer der Hauptgründe ist das Fehlen einer standardisierten Rezepturvorschrift für eine Natriumperchlorat-Lösung mit der erforderlichen Konzentration, die auf den Irenat Tropfen basiert. Die genaue Zusammensetzung und Funktion der Hilfsstoffe sind nicht bekannt und werden als nicht selbsterklärend betrachtet.

Darüber hinaus ist der Wirkstoff Natriumperchlorat-Monohydrat in pharmazeutischer Qualität nicht verfügbar. Dies wirft ernsthafte Bedenken hinsichtlich der Sicherheit und Wirksamkeit einer selbst hergestellten Lösung auf. Es gibt keine Arzneibuchmonographie zur pharmazeutischen Qualität des Natriumperchlorats, und trotz intensiver Suche konnte kein Lieferant für pharmazeutisch qualitatives Natriumperchlorat ausfindig gemacht werden. Lediglich Laborqualität mit unklarer Reinheit steht zur Verfügung.

Die Verwendung von Natriumperchlorat als Wirkstoff erfordert nicht nur eine umfassende Risikobeurteilung für die Anwendung am Menschen, sondern birgt auch das Risiko oxidierender Eigenschaften, insbesondere in Verbindung mit anderen Substanzen, was bei der Herstellung zusätzliche Sicherheitsvorkehrungen erfordern könnte.

Der AKDA betonte zudem, dass es aufgrund unzureichender Datenlage in internationalen Leitlinien keine standardmäßige Empfehlung für die Gabe von Natriumperchlorat-Lösung zur Prävention einer kontrastmittelbedingten Hyperthyreose gibt. Für vulnerable Patientengruppen könnten alternative Maßnahmen wie die Kontrolle der Schilddrüsenwerte oder der präventive Einsatz von Thiamazol in Betracht gezogen werden.

In Anbetracht dieser Faktoren appelliert der AKDA eindringlich an Apotheken, von der Eigenherstellung abzusehen. Die Nutzen-Risiko-Abschätzung unter den vorliegenden Bedingungen neige dazu, wenig Nutzen und ein hohes Risiko zu implizieren.

Trotz des Lieferengpasses gestaltet sich die Suche nach Alternativen schwierig. Importmöglichkeiten aus Österreich existierten bis vor kurzem, und seit Jahresbeginn wurde ein Ausgangsstoff zur Herstellung (lediglich Etikettierung) einer Rezeptur von Dyckerhoff angeboten. Die rechtliche Beurteilung des Inverkehrbringens obliegt jedoch der zuständigen Überwachungsbehörde der Apotheke, die das Produkt auf den Markt bringt.

Die Unsicherheiten und Komplexitäten im Zusammenhang mit dem Lieferengpass von Irenat Tropfen stellen einen bedeutenden Herausforderung für die betroffenen Patient:innen und die Gesundheitsversorgung dar. Der AKDA hofft auf rasche Lösungen, um die Kontinuität in der Versorgung sicherzustellen und die Auswirkungen dieses Medikamentenmangels zu minimieren.

Einigung zwischen DAV und GKV-Spitzenverband: Präqualifizierung vor dem Aus

Nach monatelangen Verhandlungen haben der Deutsche Apothekerverband (DAV) und der GKV-Spitzenverband eine Einigung über den Wegfall der Präqualifizierung erzielt. Die Präqualifizierung betrifft die Definition apothekenüblicher Hilfsmittel und wurde notwendig, nachdem im Sommer das Engpassgesetz (ALBVVG) in Kraft getreten war. Diese Vereinbarung über apothekenübliche Hilfsmittel ist entscheidend für den Wegfall der Präqualifizierung bei diesen Produkten.

Die Verhandlungspartner standen unter Zeitdruck, da das ALBVVG sechs Monate für die Verhandlungen vorsah und die Schiedsstelle neun Monate nach Inkrafttreten des Gesetzes eine Entscheidung treffen müsste. Erfreulicherweise konnten DAV und GKV-Spitzenverband jedoch am Freitag ihre Verhandlungen erfolgreich abschließen, ohne die Schiedsstelle einzuschalten.

Der Vorsitzende des DAV, Dr. Hans-Peter Hubmann, äußerte sich positiv über die Einigung und betonte den Erfolg der Selbstverwaltung. Die finale Zustimmung der Gremien beider Verbände steht jedoch noch aus. Hubmann äußerte die Hoffnung, dass die Präqualifizierung bei den meisten Hilfsmitteln bald der Vergangenheit angehört, wenn die Gremien dem Verhandlungsergebnis zustimmen.

Die Abschaffung der Präqualifizierung war eine der zehn Forderungen der ABDA, die während eines Protesttages am 14. Juni vorgebracht wurden. Die Forderung, Apotheken von der Notwendigkeit des Präqualifizierungsverfahrens im Hilfsmittelbereich auszunehmen, wenn die Qualität ihrer Leistung durch andere regulatorische Maßnahmen bereits gesichert ist, wurde im ALBVVG umgesetzt.

Die Details der Verhandlungslösung bleiben vorerst noch unbekannt, da die Gremien der Verbände das Ergebnis noch bestätigen müssen. Eine Klärung wird jedoch Anfang Februar erwartet. ABDA-Präsidentin Gabriele Regina Overwiening äußerte sich ebenfalls erfreut über den Wegfall der Präqualifizierung und betonte, dass dies den Apotheken zumindest eine Belastung weniger bescheren werde. Sie wies jedoch darauf hin, dass in den kommenden Monaten weiterhin für den Berufsstand gekämpft werde. Dies beinhalte das Recht auf einen Inflationsausgleich und eine angemessene Honoraranpassung, sowie den Widerstand gegen Pläne des Bundesgesundheitsministeriums, die die Versorgung der Patientinnen und Patienten beeinträchtigen könnten.

Geplante Wartungsarbeiten am E-Rezept: Kurze Unterbrechung für höhere Sicherheit und Stabilität

In der bevorstehenden Nacht von Donnerstag auf Freitag plant die Gematik, der Betreiber des Fachportals für das E-Rezept, Wartungsarbeiten am E-Rezept-Fachdienst durchzuführen. Dies gab das Unternehmen über sein Fachportal bekannt und informierte die Nutzer über mögliche Einschränkungen während dieses Zeitraums.

Die geplanten Wartungsarbeiten sind von 23 Uhr am Donnerstagabend bis 3 Uhr in der Freitagnacht anberaumt. Gemäß der Gematik sind diese Maßnahmen erforderlich, um wichtige Sicherheitsupdates zu implementieren und somit das hohe Niveau der Sicherheit und Stabilität des E-Rezept-Systems zu gewährleisten. Diese Aktualisierungen sollen dazu dienen, potenzielle Sicherheitsrisiken zu minimieren und sicherzustellen, dass der E-Rezept-Dienst reibungslos funktioniert.

Während dieser Wartungsarbeiten wird es zu einer vorübergehenden Unterbrechung des E-Rezept-Dienstes kommen. Die Nutzer sollten sich darauf einstellen, dass in diesem Zeitraum kein Ausstellen, Abrufen und Einlösen von E-Rezepten möglich sein wird. Die Gematik geht davon aus, dass diese Unterbrechung maximal 30 Minuten dauern wird. Nach Abschluss der Wartungsarbeiten wird der Dienst wieder uneingeschränkt zur Verfügung stehen.

Für den Fall von Problemen während dieser Zeit rät die Gematik den Nutzern, den Vorgang zu einem späteren Zeitpunkt zu wiederholen. Alternativ können sie auf das Muster-16-Ersatzverfahren ausweichen, sofern dies möglich ist. Das Unternehmen betont die Notwendigkeit dieser Wartungsarbeiten, um die Integrität und Sicherheit des E-Rezept-Systems zu gewährleisten, und bittet die Nutzer um Verständnis für eventuelle Unannehmlichkeiten während der kurzen Dienstunterbrechung.

Es ist anzumerken, dass die Gematik diese Maßnahmen im Rahmen ihrer kontinuierlichen Bemühungen durchführt, die Qualität und Sicherheit ihrer Dienste auf höchstem Niveau zu halten. Die Nutzer werden ermutigt, die offiziellen Kommunikationskanäle der Gematik im Auge zu behalten, um über etwaige weitere Entwicklungen oder Aktualisierungen informiert zu bleiben.

Apotheken in der Krise: Fragwürdige Nachwuchskampagne der Abda

Inmitten der größten politischen Krise seit Jahrzehnten steht nicht nur die Zukunft der Apotheken, sondern auch ihr gesellschaftliches Ansehen auf dem Spiel. Die kürzlich gestartete Nachwuchskampagne der Bundesvereinigung Deutscher Apothekerverbände (Abda) hat nicht nur Kritik, sondern auch Zweifel an ihrer Wirksamkeit hervorgerufen.

Unter dem Slogan "Bock zu ticken? Nein!" versucht die Kampagne, junge Menschen für den Beruf des Apothekers zu begeistern. Doch statt frisch, hip und mutig zu wirken, wird sie von vielen als unglaubwürdig empfunden. Kritiker bemängeln, dass die Kampagne die Leistungen der Apotheken in Zeiten der politischen Unruhe herunterzuspielen scheint.

Die aktuelle politische Lage erfordert nicht nur einen soliden Gesundheitssektor, sondern auch eine starke Apothekerschaft. Die Kampagne hingegen verfehlt offenbar den Ton und fällt durch mangelnde Sensibilität auf. Die Apotheken spielen eine entscheidende Rolle im Gesundheitssystem und stehen vor großen Herausforderungen, insbesondere während der COVID-19-Pandemie.

Statt die ernsten Anliegen und Verantwortlichkeiten der Apotheken hervorzuheben, setzt die Abda auf einen Slogan, der bei vielen eher Unverständnis als Interesse hervorruft. Die Diskrepanz zwischen der tatsächlichen Bedeutung des Berufs und der vermittelten Botschaft trägt zur Entfremdung potenzieller Nachwuchskräfte bei.

Es bleibt abzuwarten, ob die Abda auf die Kritik reagieren wird und die Kampagne überarbeitet, um eine authentischere und respektvollere Darstellung des Apothekerberufs zu erreichen. In einer Zeit, in der die Gesundheitsversorgung entscheidend ist, bedarf es einer durchdachten und wirkungsvollen Werbestrategie, um die nächste Generation für die wichtige Rolle der Apotheken zu gewinnen.

E-Rezept: Krankenkassen planen Integration in Apps ab Q2 2024

Im zweiten Quartal des laufenden Jahres wird die Implementierung des E-Rezepts in den Apps der Krankenkassen erwartet, nachdem am 1. Januar der Übergang vom Muster-16 zum E-Rezept in Kraft getreten ist. Diese bedeutende Veränderung geht auf das Digitalgesetz (DigiG) zurück, das es den Krankenkassen ermöglicht, eigene App-Integrationen für ihre elektronischen Patientenakten (ePA) anzubieten. Eine eigenständige E-Rezept-App scheint derzeit von keiner Krankenkasse favorisiert zu werden.

Zwei technische Möglichkeiten stehen den Krankenkassen zur Verfügung, um das E-Rezept in ihren Apps zu implementieren: Entweder integrieren sie die Verwaltungs- und Einlösefunktion in ihre bestehende ePA-App oder entwickeln eine eigenständige E-Rezept-App. Größere Krankenkassen wie AOK, Barmer, DAK, hkk und Techniker haben sich mehrheitlich für die Integration in ihre ePA-Apps entschieden. Diese Vorgehensweise soll dazu dienen, zentrale digitale Funktionen in einer Anwendung zu bündeln und somit die Übersichtlichkeit für die Versicherten zu gewährleisten.

Die konkreten Veröffentlichungstermine für die E-Rezept-Integration sind abhängig von gesetzlichen Vorgaben und den Richtlinien der Gematik. AOK-Bundesverband erklärt, dass die Bekanntgabe eines konkreten Startdatums noch vom Inkrafttreten des Gesetzes und der Veröffentlichung der Spezifikationen der Gematik abhängig ist. Die Zulassung für die E-Rezept-Integration bei der Gematik ist für April dieses Jahres geplant, und die tatsächliche Freischaltung wird von der Genehmigung durch die Gematik abhängen.

Die Techniker plant die E-Rezept-Integration in ihre ePA-Apps im zweiten Quartal 2024 und strebt an, die Zulassung dafür frühzeitig zu beantragen. Die Barmer beabsichtigt, das E-Rezept-Modul in ihre eCare-App zu integrieren, sobald die regulatorischen Rahmenbedingungen dies zulassen. Auch die DAK plant, die E-Rezept-Funktion in ihre ePA-App zu integrieren.

Die Gematik betont, dass die Anforderungen an die Apps der Krankenkassen für die geplanten E-Rezept-Funktionen dieselben sein werden wie für die E-Rezept-App der Gematik. Der Austausch zwischen der Gematik und den Krankenkassen erfolgt aktiv, und mögliche Authentisierungsmittel für die Apps sind die elektronische Gesundheitskarte oder die GesundheitsID.

Durchbruch erwartet: Lauterbach plant Verabschiedung des Cannabis-Gesetzes im Februar

In einem überraschenden Wendepunkt deutet sich an, dass Bundesgesundheitsminister Professor Karl Lauterbach (SPD) trotz anfänglichen internen Widerstands innerhalb der SPD das umstrittene Cannabis-Gesetz bereits im Februar durch den Bundestag verabschieden könnte. Ursprünglich war die Legalisierung für den 1. April 2024 geplant, doch nun zeigt sich Lauterbach zuversichtlich, dass die parlamentarischen Hürden schneller genommen werden können als erwartet.

Die Cannabis-Legalisierung ist ein zentraler Bestandteil des Ampel-Koalitionsvertrags, der Ende November letzten Jahres von den Fraktionen der SPD, FDP und Grünen unterzeichnet wurde. Dieser Vertrag sieht vor, Cannabis aus dem Betäubungsmittelgesetz zu streichen und bestimmten Volljährigen ab dem 1. April 2024 den Eigenanbau sowie Besitz bestimmter Mengen der Substanz zu erlauben. Eine weitere bemerkenswerte Änderung soll ab dem 1. Juli in Kraft treten: die Einführung von Anbauclubs, in denen Erwachsene gemeinsam Cannabis anbauen können.

Trotz des scheinbar einheitlichen Vorgehens der Ampel-Koalition gibt es jedoch innerhalb der Reihen der SPD, insbesondere bei Innenpolitikern, Bedenken und Widerstand gegen das Gesetz. Kritikpunkte betreffen unter anderem Lockerungen hinsichtlich der Mindestabstände zu Schulen und Kindertagesstätten während des Cannabiskonsums. Lauterbach nimmt dazu Stellung und betont, dass mit einem festgelegten 100-Meter-Abstand sichergestellt werden soll, dass der Cannabiskonsum nicht in unmittelbarer Nähe von Bildungseinrichtungen stattfindet.

In einem Interview mit der "Welt am Sonntag" äußerte sich Lauterbach optimistisch über den Fortschritt der Gespräche und behauptete, dass das Cannabis-Gesetz in der Woche vom 19. bis zum 23. Februar im Bundestag verabschiedet werden könne. Er zeigte sich zuversichtlich, dass die vielversprechenden Verhandlungen eine Einigung ermöglichen würden, um das Gesetz bereits im Februar auf den Weg zu bringen.

Ungeachtet der politischen Auseinandersetzungen und der internen Kontroversen setzt Lauterbach auf die Umsetzung der Cannabis-Legalisierung und versichert, dass auch die Kontrollmechanismen für die Mindestabstände realisierbar seien. Dabei wies er darauf hin, dass bereits jetzt auf dem Schwarzmarkt erheblicher Kontrollaufwand betrieben werde und dass dies bei jedem Gesetz eine Herausforderung darstelle.

Abseits der Cannabis-Legalisierung plant das Gesundheitsministerium unter der Leitung von Lauterbach eine umfassende Apothekenreform. Diese Reform, die als die "größte Apothekenreform der letzten 20 Jahre" angekündigt wurde, steht jedoch noch ohne konkreten Zeitplan. Es bleibt abzuwarten, wie die politischen Entwicklungen in den kommenden Wochen und Monaten die Umsetzung dieser und anderer Gesetzesvorhaben beeinflussen werden.

Datenschutz beim E-Rezept: Klarheit durch Antworten des Bundesdatenschützers

Im Zuge der verpflichtenden Einführung des E-Rezepts im Jahr 2024 hat der Bundesbeauftragte für den Datenschutz und die Informationsfreiheit (BfDI) in einem kürzlich veröffentlichten FAQ umfassende Antworten auf die datenschutzrechtlichen Fragen bereitgestellt, die bei vielen Menschen Unsicherheiten hervorrufen. Die elektronische Verschreibung von Medikamenten ist eine wegweisende Anwendung auf der Telematik-Infrastruktur (TI) des deutschen Gesundheitswesens und löst das traditionelle rosa Papierrezept ab. Trotz der langen Vorbereitungszeit und umfassenden Kommunikation im Vorfeld der Einführung des E-Rezepts sind zahlreiche Fragen seitens der Patienten aufgekommen, denen der BfDI nun entgegentritt.

Die grundlegende Funktionsweise des E-Rezepts wurde in dem FAQ des BfDI ausführlich erläutert. Die Rezepte werden in den Arztpraxen erstellt und in einen deutschlandweit zentralen E-Rezept-Fachdienst übertragen. Dieser dient als Datenspeicher, von dem die Apotheken die erforderlichen Rezeptdaten abrufen. Dabei wird betont, dass die E-Rezepte nicht auf der elektronischen Gesundheitskarte (EGK) der Patienten gespeichert sind.

Die Patienten haben mehrere Möglichkeiten, ihre E-Rezepte in der Apotheke einzulösen. Dies kann über die E-Rezept-App der Gematik erfolgen, in der alle Rezepte auf dem E-Rezept-Speicher angezeigt werden. Alternativ können die Patienten ihre elektronische Gesundheitskarte in das Lesegerät der Apotheke stecken, um Zugriff auf ihre gespeicherten E-Rezepte zu ermöglichen. Ein weiterer Weg besteht darin, dass die Patienten einen 2D-Code, ähnlich einem QR-Code, in der Arztpraxis auf Papier erhalten und diesen dann in der Apotheke vorlegen.

Die Zugriffsberechtigungen auf die E-Rezepte sind klar definiert. Lediglich die einstellenden ärztlichen Praxen, die Patienten selbst und die zugewiesenen Apotheken haben Zugriff auf die Rezeptdaten. Um potenziellen Missbrauch vorzubeugen, ermutigt der BfDI die Patienten, die Zugangsprotokolle regelmäßig über die E-Rezept-App für Handy oder Computer zu überprüfen.

In Bezug auf Forschungsfreigaben betont der BfDI, dass es keine direkte Freigabe für Forschungsinstitutionen gibt, Daten direkt aus dem E-Rezept-Fachdienst zu beziehen. Jedoch könnten Forschungsinstitutionen in Zukunft Zugriff auf die E-Rezepte erhalten, wenn diese in die elektronische Patientenakte übertragen werden.

Die Rechte der Patienten werden ebenfalls ausführlich behandelt. Eine besondere Herausstellung erfährt die Frage, ob sich Patienten gegen ein E-Rezept entscheiden können. Gemäß den klaren Vorgaben gibt es keine Wahlmöglichkeit für Versicherte, ein klassisches Rezept zu wählen. Allerdings haben Patienten das Recht, den Zugangscode zum E-Rezept auf Papier ausdrucken zu lassen, um das Medikament ohne Nutzung von Smartphone oder Gesundheitskarte zu erhalten.

Die Nutzung der E-Rezept-App der Gematik wird als optional dargestellt, da das E-Rezept auch mit der elektronischen Gesundheitskarte oder einem Ausdruck eingelöst werden kann. Der BfDI betont, dass die gesetzliche Grundlage für das E-Rezept im § 360 SGB V verankert ist und daher keine zusätzliche Einwilligung der Versicherten erforderlich ist.

Die Ausübung von Betroffenenrechten wirft in diesem Kontext spezifische Fragen auf. Obwohl grundsätzlich die üblichen Pflichten der Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) gelten, könnten für Anwendungen der Telematik-Infrastruktur einige Rechte eingeschränkt sein. Der Anbieter des E-Rezept-Fachdiensts könnte beispielsweise den Auskunfts-, Korrektur- oder Löschanspruch in Bezug auf E-Rezept-Daten verweigern, da dieser technisch verhindert, dass der Anbieter selbst Zugriff auf die E-Rezepte hat.

Die datenschutzrechtliche Verantwortlichkeit und Aufsicht sind ebenfalls Thema des FAQ. Die Leistungserbringerinstitutionen, also Ärzte und Apotheken, sind für die Verarbeitung in ihren Einrichtungen verantwortlich. Die Datenschutzaufsicht für den E-Rezept-Fachdienst liegt beim Landesbeauftragten für den Datenschutz und die Informationsfreiheit Baden-Württemberg.

In Bezug auf die Datensicherheit wird die Entscheidung für die zentrale Speicherung der E-Rezepte trotz Empfehlung des BfDI erläutert. Die zentrale Lösung wurde gewählt, um Manipulation und Rezepthandel zu verhindern. Trotzdem betont der BfDI, dass die Ende-zu-Ende-Verschlüsselung die Vertraulichkeit erhöht. Der Anbieter des E-Rezept-Fachdiensts, in diesem Fall die IBM Deutschland, erhält klare Vorgaben von der Gematik, um eine Profilbildung auszuschließen. Der Anbieter hat generell keinen Zugriff auf die personenbezogenen Daten, und E-Rezepte werden nach der Einlösung gelöscht.

Die internationale Verarbeitung von E-Rezepten wird durch Vorgaben der Gematik auf den Geltungsbereich der Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) begrenzt. Der Betrieb des Fachdiensts muss innerhalb der Europäischen Union oder des Europäischen Wirtschaftsraums stattfinden. Die Spezifikation der Gematik sieht vor, dass E-Rezepte spätestens nach 100 Tagen gelöscht werden.

Ein wichtiger Aspekt ist die Verbindung zum Gesetz zur Beschleunigung der Digitalisierung im Gesundheitswesen (DigiG), das neue Regelungen zur elektronischen Patientenakte (EPA) eingeführt hat. Ab 2025 erhalten alle Versicherten automatisch eine EPA von ihrer Krankenkasse, es sei denn, sie widersprechen aktiv. E-Rezepte werden automatisch in die EPA überführt und dort dauerhaft vorgehalten, es sei denn, der Patient widerspricht auch diesem Teilprozess.

Der BfDI weist abschließend auf seine Beratungsrolle bei Gesetzesvorhaben zur Digitalisierung des Gesundheitswesens hin. Er berät die Bundesregierung sowie die Gematik bei der Erstellung der technischen Vorgaben für die Telematik-Infrastruktur. Dabei wird klargestellt, dass der BfDI für die Gematik-App zuständig ist, soweit personenbezogene Daten verarbeitet werden, jedoch nicht für die Verarbeitung der E-Rezepte im zentralen E-Rezept-Speicher.

Diese umfassende Klärung seitens des obersten Datenschützers trägt dazu bei, die Unsicherheiten im Zusammenhang mit dem E-Rezept zu adressieren und den Bürgern sowie den Leistungserbringern im Gesundheitswesen ein tieferes Verständnis für die Datenschutzaspekte dieser wegweisenden Anwendung zu vermitteln. In einem Zeitalter, in dem die Digitalisierung des Gesundheitswesens voranschreitet, wird deutlich, dass der Datenschutz eine zentrale Rolle bei der Implementierung neuer Technologien spielt, und die Sicherheitsmaßnahmen gewährleisten, dass sensible Gesundheitsdaten angemessen geschützt werden.

Selbstmedikation bei Husten bei kleinen Patienten: Pflanzliche Lösungen im Fokus

Husten ist im Kindesalter ein häufiges Phänomen, das nicht nur die Kleinen, sondern oft die gesamte Familie beeinträchtigt. Während Husten in der Regel im Rahmen von Erkältungen als harmlos gilt, stellen sich viele Eltern die Frage, wie sie effektiv gegen diesen lästigen Begleiter vorgehen können. Besonders wichtig ist dabei die Unterscheidung zwischen harmlosem Erkältungshusten und ernsthaften Atemwegsinfektionen, die insbesondere bei Säuglingen und Kleinkindern auftreten können.

Erkältungshusten, ausgelöst durch verschiedene Viren wie Rhino-, Adeno-, Corona-, Influenza- oder RS-Viren, ist bei Kindern keine Seltenheit. Aufgrund der noch nicht vollständig ausgebildeten Immunität können Kinder bis zu zehnmal im Jahr von Erkältungen betroffen sein. Während der Großteil der Fälle harmlos verläuft und lediglich lästig ist, besteht bei 20 bis 30 Prozent der Kinder die Gefahr, dass die Erreger in die unteren Atemwege vordringen und Bronchiolitis oder Bronchitis auslösen. Insbesondere das RS- oder Influenza-Virus kann zu ernsten Komplikationen führen, sogar bis hin zur Lungenentzündung.

Alarmierende Symptome sollten Eltern im Blick behalten: Schwellen die Schleimhäute an, verengen sich die Atemwege und verursachen hörbare Atemgeräusche. Die Lunge beginnt zu pfeifen und zu rasseln, nicht nur beim Husten, sondern auch in Ruhe. Kinder passen ihre Atmung an, atmen schneller, manchmal auch mit aufgestellten Nasenflügeln. Bei Säuglingen wird zudem eine sichtbare Hautziehen zwischen den Rippen beobachtet. In schweren Fällen verschlechtert sich die Sauerstoffversorgung, die Haut zeigt Marmorierung und die Lippen färben sich blau – hier ist schnelle ärztliche Hilfe unerlässlich.

Die Mehrheit der Hustenfälle bei Kindern ist jedoch nicht lebensbedrohlich und kann, abhängig vom Alter des Kindes, durch Selbstmedikation behandelt werden. Der Fokus liegt dabei auf der Förderung des Abhustens, um die Hustenrezeptoren zu entlasten.

In diesem Zusammenhang erfreuen sich pflanzliche Hustensäfte großer Beliebtheit. Ihre gute Verträglichkeit und die Möglichkeit, expektorierende und antitussive Effekte zu erzielen, machen sie zu einer bevorzugten Wahl bei der Behandlung von Kindern. Kräuter wie Efeu, Thymian, Eibisch und Isländisch Moos finden sich häufig in diesen Präparaten. Thymian enthält ätherische Öle, die das Abhusten erleichtern, während Saponine in Primelblüten und Efeublättern zähen Schleim lösen. Alpha-Hederin aus Efeu weist einen spezifischen bronchospasmolytischen Mechanismus auf.

Bei der Auswahl von Hustensäften für Kinder sollten mehrere Faktoren berücksichtigt werden, darunter die Altersempfehlung, das Fehlen von Alkohol, eine sirupartige Konsistenz, ein angenehmer Geschmack und die Verfügbarkeit einer Dosierpipette für eine präzise Dosierung.

Zusätzlich zu Hustensäften können Hausmittel als begleitende Maßnahmen empfohlen werden. Die Erhöhung der Luftfeuchtigkeit, die Anwendung von Hustenbalsam mit ätherischen Ölen, das Warmhalten des Brustkorbs und bewährte Hausmittel wie heiße Milch mit Honig bieten unterstützende Möglichkeiten.

Für hartnäckigen nächtlichen Reizhusten stehen neben pflanzlichen Hustensäften auch chemische Antitussiva zur Verfügung. Die Anwendung sollte jedoch nur nach Rücksprache mit einem Arzt erfolgen, um mögliche Nebenwirkungen zu vermeiden.

Wenn trotz Selbstmedikation und Hausmitteln keine Besserung eintritt oder der Husten an Intensität zunimmt, sollte eine ärztliche Untersuchung in Erwägung gezogen werden. Bei obstruktiver Bronchitis kann verschreibungspflichtiges Salbutamol helfen, die Atemwege zu erweitern und die Atmung zu erleichtern. Eine sorgfältige Anleitung zur Anwendung von Dosieraerosolen mit Spacer ist entscheidend, um optimale Ergebnisse zu erzielen.

In der Beratung von Eltern ist es wichtig, auf die verschiedenen Optionen einzugehen, klare Empfehlungen auszusprechen und mögliche Risiken zu erläutern. Selbstmedikation bei Husten bei kleinen Patienten erfordert eine sorgfältige Abwägung von Faktoren, um die bestmögliche Behandlung zu gewährleisten.

Erfolgreiche Bewältigung allergischer Rhinitis: Apotheker spielen entscheidende Rolle in der Patientenberatung

In Deutschland leidet etwa jeder Dritte an einer allergischen Rhinitis, sei es durch Heuschnupfen oder Hausstaubmilben-Allergien. Mit typischen Symptomen wie häufigem Niesen, Juckreiz und einer verstopften Nase, die klares Sekret absondert, stellt diese Erkrankung eine erhebliche Belastung für Betroffene dar. Die verstopfte Nase erweist sich dabei als besonders beeinträchtigend, wie Umfragen zeigen. Eine effektive Beratung durch Apotheker spielt daher eine entscheidende Rolle bei der Bewältigung dieser häufig auftretenden Erkrankung.

Dr. Steffen Schmidt, Apotheker und AMTS-Manager in der Apotheke am Bahnhof in Reken, betonte während des Fortbildungskongresses Pharmacon in Schladming, dass die verstopfte Nase den Patienten am meisten beeinträchtigt. Nasale Glucocorticoide wie Budesonid, Beclometason, Fluticason und Mometason erweisen sich als spezifisch wirksam gegen die allergisch bedingte verstopfte Nase. Insbesondere die letztgenannten drei sind als OTC-Präparate erhältlich, jedoch ausschließlich für Erwachsene mit saisonaler allergischer Rhinitis, deren Diagnose von einem Arzt bestätigt wurde.

Studiendaten, präsentiert von Dr. Schmidt, zeigen, dass diese Glucocorticoide zur Linderung nasaler Symptome besser wirksam sind als oral oder nasal angewendete Antihistaminika, auch wenn die volle Wirksamkeit nicht sofort eintritt. Beclometason benötigt einige Tage, Fluticason zeigt Wirkung in 8 bis 12 Stunden (abhängig vom Salz) und Mometason in 12 bis 48 Stunden. Bei Patienten, die schnelle Linderung durch ?-Sympathomimetika wie Xylometazolin oder Oxymetazolin gewohnt sind, ist es entscheidend, auf den verzögerten Wirkeintritt hinzuweisen.

Die Anwendung erfordert spezifische Techniken, darunter das Freimachen der Atemwege vor der Verwendung, das Schütteln von Suspensionen und die Überkreuz-Sprühtechnik, um eine optimale Wirkstoffverteilung zu gewährleisten. Schmidt betonte die Notwendigkeit, Patienten umfassend über diese Aspekte zu informieren, um sicherzustellen, dass sie die Therapie nicht vorzeitig abbrechen.

Wenn die allergischen Symptome trotz Glucocorticoid-Therapie nicht ausreichend kontrolliert sind, kann die zusätzliche Anwendung eines oralen Antihistaminikums erwogen werden. Rezeptfreie Präparate wie Bilastin, Cetirizin und Loratadin, zur zweiten Generation von H1-Antihistaminika gehörend, sind verfügbar. Cetirizin zeigt sich dabei als besonders effektiv, während Loratadin laut einer Netzwerk-Metaanalyse als am schwächsten wirksam eingestuft wird. Bilastin hingegen zeigt eine vergleichbare Wirksamkeit wie Cetirizin.

Ein wesentlicher Beratungstipp bei der Abgabe von oralen Antihistaminika ist die regelmäßige Einnahme während der gesamten Allergiesaison, auch an Tagen mit milden Symptomen. Non-Adhärenz ist häufig, daher betont Schmidt die Bedeutung, den Patienten klarzumachen, dass Durchhaltevermögen für optimale Ergebnisse unerlässlich ist. Die Apotheker spielen somit eine Schlüsselrolle in der umfassenden Betreuung und erfolgreichen Bewältigung der allergischen Rhinitis.

Kommentar:

Die aktive Beteiligung von Apothekern am Schutz der Demokratie ist bemerkenswert und zeigt, dass gesellschaftliche Verantwortung über berufliche Grenzen hinausgeht. Durch ihre proaktive Haltung gegenüber Extremismus und gezielte Aufklärung über die AfD tragen Apotheker nicht nur zur Gesundheit, sondern auch zur Stärkung demokratischer Werte bei. Diese Initiative verdient Anerkennung, da sie zeigt, dass selbst scheinbar unpolitische Berufsgruppen eine wichtige Rolle im demokratischen Diskurs spielen können.

Die erste Abschlagszahlung von 34 Millionen Euro an die von der AvP-Insolvenz betroffenen Apotheken markiert einen wichtigen Schritt zur finanziellen Entlastung. Die Rahmenvereinbarung, von der 95 Prozent der betroffenen Apotheken Gebrauch machten, zeigt eine solide Unterstützung. Der Verzicht auf die Aussonderung und die klare Struktur der Zahlungspläne bieten eine gewisse Stabilität. Es bleibt jedoch abzuwarten, wie sich die weiteren Tranchen und die Abschlagszahlung am Jahresende auf die Gesamtsituation auswirken werden. Der Kommentar spiegelt die Anstrengungen wider, die wirtschaftlichen Auswirkungen der AvP-Insolvenz zu mildern, und wirft zugleich Fragen zur Verteilung und Zufriedenheit der Gläubiger auf.

Die neue Nachwuchskampagne der ABDA mit dem humorvollen Motto "How to sell drugs offline (fast)" ist zweifellos originell, setzt jedoch auf eine gewagte Doppeldeutigkeit des Begriffs "Drugs". Die Plakate und Postkarten zielen darauf ab, Jugendliche für die Apothekenberufe zu gewinnen. Trotz der unkonventionellen Herangehensweise ist es entscheidend, dass die Kampagne respektvoll und sensibel bleibt, um die Integrität des Berufsstandes zu wahren. Die Begrenzung der Materialien pro Apotheke soll eine breite Beteiligung fördern. Die Mockumentary-Serie und die Videoreihe ergänzen die Aktion, könnten aber je nach Umsetzung als entscheidender Faktor für den Erfolg dienen oder das Image der Apotheken beeinflussen. Es bleibt abzuwarten, ob diese ungewöhnliche Initiative die gewünschte positive Resonanz in der Zielgruppe erzielt und den notwendigen Nachwuchs für die Apotheken gewinnt.

Die ABDA-Nachwuchskampagne, die den Apothekerberuf mit dem Slogan "Wer in der Apotheke arbeitet, dealt im Grunde auch nur mit Drogen" humorvoll präsentieren will, stößt auf Kritik einiger Apotheker. Sie empfinden die Darstellung angesichts der ernsten Arbeitssituation als unangebracht und sehen eine potenzielle Gefahr für die Berufswerte. Die ABDA hat bisher nicht auf die Kritik reagiert und plant ein Pressegespräch am Montag, um weitere Informationen zur Kampagne zu liefern. Es bleibt abzuwarten, wie die Organisation mit der anhaltenden Unzufriedenheit umgeht und ob dies Auswirkungen auf die Durchführung der Kampagne haben wird.

Die aktuellen Herausforderungen bei der E-Rezeptverordnung für Medizinprodukte und Teststreifen verdeutlichen die dringende Notwendigkeit eines zuverlässigen Warnsystems in Apothekensoftware. Die unklaren Zuständigkeiten und fehlenden Warnungen bergen nicht nur Retaxationsrisiken, sondern setzen auch die Effizienz und Finanzen der Apotheken aufs Spiel. Eine rasche Anpassung der Softwaresysteme sowie präventive Maßnahmen wie spezialisierte Versicherungslösungen sind entscheidend, um die reibungslose Abwicklung von E-Rezepten sicherzustellen und potenzielle finanzielle Belastungen zu verhindern.

Der Lieferengpass von Irenat Tropfen, einem essenziellen Schilddrüsenmedikament, ist äußerst besorgniserregend. Die Warnung des AKDA vor der Eigenherstellung aufgrund mangelnder Standards und Risiken unterstreicht die prekäre Situation. Die Patientensicherheit steht an erster Stelle, und alternative Maßnahmen sollten sorgfältig geprüft werden. Es ist dringend erforderlich, dass Gesundheitsbehörden und Hersteller gemeinsam nach Lösungen suchen, um die Versorgung zu gewährleisten und potenzielle Risiken für Patient:innen zu minimieren.

Die erzielte Einigung zwischen dem Deutschen Apothekerverband (DAV) und dem GKV-Spitzenverband über den Wegfall der Präqualifizierung ist ein positiver Schritt für Apotheken. Der Verzicht auf diese bürokratische Hürde bei apothekenüblichen Hilfsmitteln entlastet die Apotheken und stärkt die Selbstverwaltung. Es bleibt zu hoffen, dass die Gremien beider Verbände der Einigung zustimmen, um den Weg für eine effizientere Arbeitsweise in der Branche zu ebnen. Der Fokus sollte nun darauf liegen, den Berufsstand weiter zu unterstützen und zukünftige Herausforderungen gemeinsam anzugehen.

Die geplanten Wartungsarbeiten am E-Rezept-Fachdienst in der kommenden Nacht sind notwendig, um die Sicherheit und Stabilität des Systems zu gewährleisten. Die vorübergehende 30-minütige Unterbrechung des Dienstes sollte Nutzer dazu veranlassen, den Vorgang später zu wiederholen oder auf das Muster-16-Ersatzverfahren auszuweichen. Die Gematik betont die Bedeutung dieser Maßnahmen für die Integrität des E-Rezept-Systems und bittet um Verständnis für mögliche Unannehmlichkeiten.

Die jüngste Nachwuchskampagne der Abda für Apotheken wirkt angesichts der aktuellen politischen Krise nicht nur unglaubwürdig, sondern bagatellisiert auch die entscheidende Rolle der Apotheken im Gesundheitssystem. Der Slogan "Bock zu ticken? Nein!" verfehlt den Ton und wirkt wenig ansprechend. Es wäre sinnvoll, die Kampagne zu überdenken und eine respektvollere Darstellung des Apothekerberufs zu wählen, um die nächste Generation für diese bedeutende Aufgabe zu gewinnen.

Die bevorstehende Integration des E-Rezepts in die Apps der Krankenkassen im zweiten Quartal dieses Jahres markiert einen bedeutsamen Schritt im Rahmen des Digitalgesetzes. Die Entscheidung großer Krankenkassen wie AOK, Barmer, DAK, hkk und Techniker, die E-Rezept-Funktion in ihre bestehenden ePA-Apps zu integrieren, zeugt von einem klaren Fokus auf Nutzerfreundlichkeit und zentralisierte digitale Dienste. Der genaue Starttermin bleibt jedoch von gesetzlichen Vorgaben und der Zulassung durch die Gematik abhängig. Die Aussicht auf eine einheitliche Authentifizierung über die elektronische Gesundheitskarte oder GesundheitsID verspricht einen weiteren Schritt in Richtung digitaler Effizienz im Gesundheitswesen.

Die geplante Verabschiedung des Cannabis-Gesetzes im Februar durch Bundesgesundheitsminister Lauterbach signalisiert einen möglichen Durchbruch. Trotz interner Bedenken der SPD setzt er auf vielversprechende Gespräche und betont, dass die Legalisierung mit klaren Kontrollmechanismen, wie einem 100-Meter-Abstand zu Schulen, erfolgen wird. Die zeitnahe Umsetzung könnte eine wichtige Etappe in der deutschen Drogenpolitik markieren.

Die Antworten des Bundesbeauftragten für den Datenschutz und die Informationsfreiheit auf die häufigsten Fragen zum E-Rezept bieten eine klare Orientierung für die Bürger. Die Fokussierung auf Zugriffsberechtigungen, Datenschutzrechte und Sicherheitsmaßnahmen in Verbindung mit der zentralen Speicherung vermittelt Vertrauen. In einer Zeit fortschreitender Digitalisierung im Gesundheitswesen zeigt sich, dass der Datenschutz eine entscheidende Rolle spielt, um sensible Patientendaten adäquat zu schützen.

Husten bei Kindern kann eine Herausforderung sein, insbesondere wenn es um die Auswahl von Hustenmitteln geht. Pflanzliche Hustensäfte erfreuen sich aufgrund ihrer Verträglichkeit und vielseitigen Wirkung großer Beliebtheit. Thymian, Efeu, Eibisch und Isländisch Moos in diesen Präparaten können das Abhusten erleichtern. Wichtig ist, auf Altersempfehlungen, alkoholfreie Formulierungen und eine dosierfreundliche Verpackung zu achten. Hausmittel wie erhöhte Luftfeuchtigkeit und warme Milch mit Honig können unterstützend wirken. Bei hartnäckigem Husten sollten jedoch auch chemische Antitussiva unter ärztlicher Anleitung in Betracht gezogen werden. Eine ausführliche Beratung und Aufklärung der Eltern über die Anwendung sind entscheidend, besonders wenn trotz Selbstmedikation keine Besserung eintritt.

Die effektive Bewältigung der allergischen Rhinitis erfordert eine präzise Beratung durch Apotheker. Die Betonung der verstopften Nase als Hauptbeschwerde und die gezielte Anwendung nasaler Glucocorticoide sind dabei entscheidend. Studiendaten zeigen ihre Überlegenheit gegenüber Antihistaminika, auch wenn die volle Wirksamkeit verzögert eintritt. Die klare Kommunikation über Anwendungsrichtlinien und die Notwendigkeit der Durchhaltevermögens betont die Schlüsselrolle der Apotheker in der erfolgreichen Therapie dieser weit verbreiteten Erkrankung.

Insgesamt verdeutlichen die vielfältigen Herausforderungen und Entwicklungen in der Apothekenlandschaft die zunehmende Bedeutung des Apothekerberufs, nicht nur im Gesundheitswesen, sondern auch im gesellschaftlichen und politischen Kontext. Die professionelle Expertise der Apotheker, ihre aktive Beteiligung an gesellschaftlichen Diskursen sowie ihre Rolle als Vermittler von wichtigen Gesundheitsinformationen unterstreichen die Relevanz ihres Beitrags für das Wohlbefinden der Bevölkerung und die Stärkung demokratischer Werte.

Von Engin Günder, Fachjournalist

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