Deutschlands Apothekenlandschaft steht vor drängenden Herausforderungen: Ein historischer Rückgang von 497 Apotheken im Jahr 2023, technische Schwierigkeiten mit dem E-Rezept-System und kontroverse Diskussionen über die Cannabis-Legalisierung. Pharmatechnik kündigt bahnbrechende Updates für das E-Rezept an, während die ABDA eine innovative Blutdruckmessungsaktion für angehende Apotheker startet. Serverprobleme beim ARZ Haan und Uneinigkeit in der Apothekenabrechnung werfen weitere Schatten auf die Gesundheitsversorgung. Immerhin eröffnet Hamburg einen Gesundheitskiosk im Shopping-Center, und die Gentherapie bringt Hoffnung für taube Kinder mit Otoferlin-Mutation.

Apothekenkrise in Deutschland: Dringender Handlungsbedarf für Erhalt der Gesundheitsversorgung

Die deutsche Apothekenlandschaft verzeichnete im vergangenen Jahr einen beispiellosen Rückgang, wie die Bundesvereinigung Deutscher Apothekerverbände (Abda) berichtet. Zum Jahresende 2023 erreichte die Gesamtzahl der Apotheken mit 17.571 einen historischen Tiefpunkt, was einem dramatischen Verlust von 497 Apotheken im Vergleich zum Vorjahr entspricht. Diese Entwicklung markiert den größten jährlichen Rückgang an Apotheken in der Geschichte der Bundesrepublik.

Besonders alarmierend ist der signifikante Einbruch bei den Einzelapotheken ohne Filialstrukturen, deren Anzahl erstmals unter die Marke von 10.000 gefallen ist – genauer gesagt auf 9.645. Diese bedeutsame Reduktion verdeutlicht die Herausforderungen, denen Apotheken ohne Unterstützung von Filialen gegenüberstehen. Der allgemeine Rückgang betrifft sowohl Haupt- als auch Einzelapotheken (minus 405), sowie Filialen (minus 92), deren Zahl bereits im Jahr 2022 erstmals überhaupt gesunken war.

Seit dem Höchststand im Jahr 2008 mit 21.602 Apotheken ist die Gesamtzahl um mehr als 18 Prozent gesunken. Im internationalen Vergleich zeigt sich eine besorgniserregende Apothekendichte von 21 Apotheken pro 100.000 Einwohnern, weit unter dem europäischen Durchschnitt von 32.

Gabriele Regina Overwiening, die Präsidentin der Abda, unterstreicht die unverzichtbare Rolle der Apotheken in der wohnortnahen Arzneimittelversorgung und als essenzieller Bestandteil lokaler Infrastrukturen. Sie warnt vor den Auswirkungen auf die Patienten, die zunehmend längere Wege zur nächsten Apotheke in Kauf nehmen müssen. Overwiening ruft die politische Führung der Ampel-Koalition zum Handeln auf, um die wirtschaftliche Situation der Apotheken zu stabilisieren.

Insbesondere prangert sie die seit über einem Jahrzehnt unveränderten Apothekenhonorare an, die in den letzten Jahren sogar gekürzt wurden. Dies steht im Widerspruch zu einem Anstieg des Verbraucherpreisindex um 38 Prozent und einem Kostenanstieg in Apotheken von 60 Prozent im selben Zeitraum. Die Abda fordert dringend ein Apotheken-Rettungsgesetz, das nicht nur eine sofortige Anpassung der Apothekenhonorare einschließt, sondern auch eine automatische Anpassung an wirtschaftliche Entwicklungen vorsieht, um erneuten langjährigen Nullrunden vorzubeugen. Die Zukunft der Apotheken, so betont Overwiening, müsse auch für den pharmazeutischen Nachwuchs attraktiv bleiben, um die wohnortnahe Gesundheitsversorgung sicherzustellen.

Herausforderungen für Apotheken im Zeitalter des E-Rezepts: Schutz vor Cyber-Risiken und Hackerangriffen

Die verpflichtende Einführung des E-Rezepts hat Apotheken verstärkt mit technischen Herausforderungen konfrontiert, wie längere Ausfälle bei Identity Providern zu Jahresbeginn verdeutlichten. Obwohl bisher keine Schäden bekannt sind, wird vor den potenziellen Gefahren des E-Rezepts gewarnt.

Die Risiken beim E-Rezept im Vergleich zum herkömmlichen Muster-16-Rezept nehmen laut Experten zu. Die Hauptgefahr liegt nicht in technischen Anlaufschwierigkeiten, sondern in gezielten Hackerangriffen auf Apotheken, die unabhängig von ihrer Größe auftreten können.

Digitale Daten sind generell anfälliger für kriminelle Risiken als analoge Daten. Die Bedrohung durch Cyberkriminelle ist global, und persönliche Daten haben erheblichen monetären Wert, wie das Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik (BSI) betont.

Im Unterschied zu Muster-16-Rezepten sind E-Rezepte nicht durch die Valorenversicherung geschützt. Herkömmliche Versicherungen bieten keinen angemessenen Schutz bei Hackerangriffen auf das IT-System einer Apotheke. Spezialisierte Cyberversicherungen, maßgeschneidert für Apotheken, können das Risiko abdecken.

Hackerangriffe können zu Betriebsunterbrechungen, Vermögensschäden und Datenschutzverletzungen führen. Eine GDV-Untersuchung von 2019 zeigt, dass Heilberufler, darunter Apotheker, das Risiko von Cyberangriffen oft unterschätzen. Nur 23 Prozent der Apotheker befürchten das spezifische Risiko für ihre Betriebe.

Die speziell für Apotheken entwickelte Cyber-Police von Aporisk bietet eine umfassende Lösung, die alle relevanten Risiken berücksichtigt. Die finanzielle Stabilität und der reibungslose Betrieb einer Apotheke können durch eine durchdachte Absicherung entscheidend verbessert werden. Apothekeninhaber sind aufgerufen, die Bedeutung von Cyberversicherungen zu erkennen und proaktiv Maßnahmen zu ergreifen, um ihre digitalen Systeme und sensiblen Daten zu schützen.

Kritik an der Stapelsignatur im E-Rezept-System: Apotheker fordert Abschaffung für mehr Kundenzufriedenheit

Inmitten der Einführung des E-Rezept-Systems erhebt Marc Friedbichler, Inhaber der Gleissental-Apotheke in Deisenhofen, schwere Vorwürfe gegen die gängige Praxis der Stapelsignatur. In einem ausführlichen Statement beklagt Friedbichler die erheblichen Beeinträchtigungen, die sich für Apotheken und vor allem für Patienten ergeben, und fordert entschieden die Abschaffung dieser Signaturmethode.

Friedbichler argumentiert, dass die Stapelsignatur einen der limitierenden Faktoren im Apothekenalltag darstellt. Insbesondere der Umgang mit immobilen Kunden gestaltet sich schwierig, wenn diesen geraten wird, noch eine Weile zu warten, bevor sie ihre Medikamente abholen. Der Apotheker präferiert stattdessen die sogenannte Komfortsignatur, stößt jedoch bei vielen Arztpraxen auf Widerstand. Trotz seiner Anfrage stoße er häufig auf die Standardantwort, dass die Software keine andere Einstellung zulasse und die Stapelsignatur die einzige Möglichkeit zur Rezeptsignatur sei.

Friedbichler widerspricht dieser Argumentation vehement und betont, dass die Funktion zur Aktivierung der Komfortsignatur vorhanden ist und lediglich in den Softwareeinstellungen aktiviert werden muss. Er kritisiert die Praxen dafür, dass sie sich dieser Möglichkeit häufig verweigern und somit den Prozess für die Apotheken und die Patienten unnötig kompliziert gestalten.

Besonders drastisch verdeutlicht der Apotheker die Auswirkungen der Stapelsignatur anhand eines beispielhaften Vorfalls. Ein Patient, dessen Rezept nicht signiert war, benötigte dringend Medikamente. Nachdem die Apotheke anbot, die Arzneimittel später vorbeizubringen, erlitt der Patient einen Unfall und musste ins Krankenhaus. Ohne seine Gesundheitskarte, die noch in der Apotheke lag, stand er im Krankenhaus hilflos da – ein Umstand, den Friedbichler als inakzeptabel bezeichnet.

Zudem weist der Apotheker auf die erschwerte Zusammenarbeit mit dem E-Rezept-System hin. Die Möglichkeit der Vorabansicht fehle, wodurch Apotheken nicht im Voraus sehen können, welche Medikamente verordnet sind. Dies erschwert die Vorbereitung und führt zu unnötiger Wartezeit für die Patienten.

Friedbichler zeigt sich besorgt über den Rückgang der Online-Bestellungen über Apotheken.de. Viele Kunden könnten aufgrund der E-Rezepte nicht mehr wie gewohnt vorbestellen, da die Praxen sich weigern, einen Token auszudrucken, der eine Online-Bestellung ermöglichen würde. Der Apotheker betont, dass Aufklärung notwendig sei, um den Kunden ihr Recht auf einen Ausdruck der Verordnung bewusst zu machen.

Insgesamt plädiert Friedbichler leidenschaftlich für eine Neuregelung im E-Rezept-System, die die Abschaffung der Stapelsignatur und die verstärkte Nutzung der Komfortsignatur vorsieht. Er betont, dass dies nicht nur im Interesse der Apotheken, sondern vor allem im Sinne der Kundenzufriedenheit und der Gesundheit der Patienten dringend erforderlich sei.

Schwierigkeiten bei der Cannabis-Legalisierung: Gesundheitsminister Lauterbach unter Druck

Die geplante Cannabis-Legalisierung in Deutschland stößt auf unerwartete Hindernisse, die nicht nur den Zeitplan gefährden, sondern auch interne Spannungen innerhalb der SPD zu Tage bringen. Ursprünglich sollte die Freigabe von Cannabis zu Genusszwecken bereits Anfang dieses Jahres erfolgen. Doch im Dezember letzten Jahres meldeten Innenpolitiker der SPD-Fraktion, angeführt von Sebastian Fiedler, plötzlich Bedenken an, die die Gesetzgebung ins Stocken brachten.

Die aufgeworfenen Detailfragen betreffen unter anderem Mindestabstände zu Schulen und Kindertagesstätten, aber auch die Durchführbarkeit von Polizeikontrollen im Zusammenhang mit dem Cannabiskonsum. Obwohl Gesundheitsminister Karl Lauterbach optimistisch ist und eine Verabschiedung des Cannabisgesetzes (CanG) in der Woche vom 19. bis zum 23. Februar ankündigt, herrscht Skepsis darüber, ob dieser Zeitrahmen tatsächlich eingehalten werden kann.

Die SPD-internen Querelen haben den Deutschen Hanfverband (DHV) verärgert. Der Verband kritisiert die Unfähigkeit der Sozialdemokraten, ihre internen Differenzen zu überwinden, und warnt vor einem Verlust des Vertrauens in demokratische Strukturen. Der DHV-Sprecher Georg Wurth äußerte sich besorgt über die mangelnde Einigkeit innerhalb der SPD-Fraktion und betonte, dass die Blockade des CanG das Vertrauen in politische Entscheidungsprozesse erheblich untergraben könnte.

Ende November verkündeten die Koalitionsfraktionen, eine Einigung in Bezug auf das CanG erzielt zu haben. Allerdings konnte die Parlamentarische Geschäftsführung der SPD-Fraktion inzwischen nicht einmal mehr ein klares Bekenntnis zum vereinbarten Inhalt abgeben. Stattdessen wurden nur vage Aussagen zu Zielgeraden und letzten Gesprächen gemacht, was die Verunsicherung unter den SPD-Abgeordneten verstärkte.

Die anhaltenden Diskussionen haben dazu geführt, dass das CanG bis heute nicht auf der Tagesordnung des Bundestages steht. Die Gründe für diese Verzögerungen werden als willkürlich und ohne klaren Zusammenhang kritisiert. Die Begründungen reichen von außenpolitischen Ereignissen wie dem Hamas-Überfall auf Israel bis hin zu Haushaltsberatungen. In der Zwischenzeit werden weiterhin täglich 500 Strafverfahren gegen Cannabiskonsumenten eröffnet, was von Kritikern als Unrecht betrachtet wird, dem das CanG endlich ein Ende setzen sollte.

Die Cannabis-versorgenden Apotheken zeigen sich hingegen vergleichsweise entspannt. Der Verband VCA hofft darauf, dass zumindest die Entlassung von Medizinalcannabis aus dem Betäubungsmittelrecht umgesetzt wird. Die Geschäftsführerin Dr. Christiane Neubaur betont die Bedeutung dieser Maßnahme für Praxen und Apotheken.

Melanie Dolfen von den BezirksApotheken in Berlin sieht trotz der politischen Querelen eine Chance für eine verbesserte Versorgung mit Medizinal-Cannabis. Sie schlägt vor, den Fokus stärker auf die Abschaffung des Genehmigungsvorbehalts für Medizinal-Cannabis zu legen, um sicherzustellen, dass auch Hausärzte in Zukunft medizinisches Cannabis verschreiben dürfen. Trotz der Unsicherheit in Bezug auf die Legalisierung zu Genusszwecken könnte dies einen positiven Fortschritt für die medizinische Cannabisversorgung in Deutschland darstellen.

Pharmatechnik setzt neue Maßstäbe: Umfassendes Update für E-Rezept-System angekündigt

In einer bahnbrechenden Entwicklung kündigte Pharmatechnik, ein führendes Unternehmen im Bereich Pharmatechnologie, umfangreiche Aktualisierungen für sein elektronisches Rezeptsystem (E-Rezept) an. Derzeit gibt es erhebliche Unterschiede in der Bearbeitung von E-Rezepten in Apotheken, insbesondere bei den Softwarelösungen verschiedener Anbieter. Pharmatechnik hebt sich durch die Verwendung des Betriebssystems Ixos hervor, das erst vor wenigen Jahren weiterentwickelt wurde. Nun verspricht das Unternehmen bedeutende Verbesserungen durch ein umfassendes Update seiner E-Rezept-Lösung.

Dr. Detlef Graessner, der CEO von Pharmatechnik, betonte die Notwendigkeit einer zuverlässigen und betriebssicheren E-Rezept-Lösung, da Arztpraxen seit Anfang Januar verpflichtet sind, E-Rezepte anzubieten. Die geplanten Upgrades beinhalten verschiedene Aspekte, die die Effizienz und Benutzerfreundlichkeit der Anwendung steigern sollen.

Eine der Schlüsselverbesserungen betrifft die Benutzerführung im Umgang mit der elektronischen Gesundheitskarte (eGK) im Kartenleser. In der neuen Version wird dem Bediener an der Kasse nun angezeigt, falls die eGK noch im Kartenleser steckt, was eine verbesserte Kundenkommunikation ermöglicht.

Um potenzielle Verwechslungen zu verhindern, werden Freitextverordnungen in der Ixos-Software eindeutig gekennzeichnet. Dies ist von besonderer Bedeutung, da solche Verwechslungen bei der Verarbeitung von Papierrezepten erhebliche Konsequenzen haben können.

Die Visualisierung von E-Rezeptdetails wird optimiert, um sicherzustellen, dass alle relevanten Informationen während des Verarbeitungsprozesses sichtbar sind. Dies ermöglicht eine schnellere Kontrolle der ärztlichen Angaben, einschließlich Dosierung, LANR, Freitextinformationen und Ausstellungsdatum.

Ein weiterer wichtiger Schritt ist der Gegen-Check bei der Abholung von Medikamenten, der sicherstellen soll, dass der Prozess bei E-Rezepten nicht komplexer ist als bei herkömmlichen Papierrezepten.

Die Integration von KIM (Kommunikation im Medizinwesen) ermöglicht bereits jetzt medienbruchfreies Arbeiten, wobei das Update die Möglichkeit bieten wird, mehrere KIM-Adressen zu bestellen. Dies ist insbesondere für große Apotheken mit getrennten Geschäftsbereichen relevant.

Um die Übersichtlichkeit zu verbessern, werden zusätzliche Filter für digitale Bestelleingänge eingeführt, um eine geordnete Organisation in der zentralen IXOS-Bestellliste zu gewährleisten. Gleichzeitig wird die Unterstützung von Privatrezepten als E-Rezepte eingeführt.

Das Update wird auch Apotheken, die pharmazeutische Dienstleistungen (PDL) anbieten, ermöglichen, diese ab dem 1. April per E-Rezept abzurechnen. Eine Vereinfachung des Arbeitsprozesses wird durch die Integration digitaler "Klebezettel" für E-Rezepte erreicht, wodurch die Notwendigkeit von analogen Post-its entfällt.

Ein bedeutendes Update wird außerdem die vollumfängliche Unterstützung von PKV-E-Rezepten (Privatkrankenversicherung) in der nächsten Version von Ixos bieten.

Die Schwierigkeiten bei der Kontrolle der Abrechnung des Rechenzentrums sollen durch die Einführung von klaren Darstellungen in einer der nächsten Ixos-Versionen erleichtert werden. Dies wird die Vergleichbarkeit und Transparenz der verschiedenen Abrechnungsbereiche verbessern.

Um die Effizienz in der Rezepturherstellung zu steigern, wird die Integration von Fremdprogrammen wie dem Dr. Lennartz Laborprogramm vereinfacht. Dies wird dazu beitragen, die Bearbeitung und Abrechnung über externe Programme zu erleichtern.

Ein weiterer zukunftsweisender Ansatz ist die Verfolgung der Entwicklung der Schnittstellenspezifikation "eHealth-CardLink" (eH-CL) durch die Gematik. Diese Schnittstelle ermöglicht die Einlösung von E-Rezepten über Smartphones durch Auslesen des NFC-Chips der eGK. Pharmatechnik plant, diesen neuen Zugang in ihre App zu integrieren, sobald die Spezifikationen finalisiert sind.

Ein entscheidendes Update schließt die Überprüfung nicht zulässiger Artikel auf E-Rezepten ein. Warnhinweise in Ixos sollen die Übernahme nicht zulässiger Artikel, wie Hilfsmittel, Verbandstoffe, Teststreifen und Betäubungsmittel, in den Verkaufsprozess verhindern.

Diese umfassenden Verbesserungen sind ein Meilenstein für die Apothekenbranche, insbesondere vor dem Hintergrund der steigenden Anzahl von E-Rezepten seit Januar dieses Jahres. Pharmatechnik setzt mit diesem Update einen klaren Fokus auf eine zuverlässige, benutzerfreundliche und betriebssichere E-Rezept-Lösung, um den sich ändernden Anforderungen in der pharmazeutischen Versorgung gerecht zu werden.

AfD im Fokus: Adexa warnt vor Partei der Spitzenverdiener und mahnt zur bedachten Wahlentscheidung

In einem aktuellen Beitrag hat die Apothekengewerkschaft Adexa ihre kritische Position gegenüber der Alternative für Deutschland (AfD) dargelegt und dabei betont, warum sie die AfD als eine Partei der Spitzenverdiener ansieht. Der Fokus des Beitrags liegt darauf, zu erklären, warum die AfD aus Sicht der Gewerkschaft keine geeignete Partnerin für den Kampf um soziale Gerechtigkeit und eine fairere Gesellschaft ist.

Adexa hebt hervor, dass in den vergangenen Tagen und Wochen viele Menschen auf die Straße gegangen sind, um gegen Rassismus zu protestieren und für Demokratie einzutreten. Im Zusammenhang mit diesen Demonstrationen kritisiert die Gewerkschaft die AfD als keine Alternative für Beschäftigte. Der Beitrag, der am vergangenen Freitag veröffentlicht wurde, bezieht sich auf die aktuellen Umfragewerte der Partei und ihre jüngst bekannt gewordenen Deportationspläne extrem Rechter.

Die Apothekengewerkschaft dokumentiert ihre aktive Unterstützung der Proteste gegen Rassismus und für Demokratie durch Bilder von Teilnahmen an den Kundgebungen auf ihrer eigenen Webseite. Adexa unterstreicht dabei, dass die AfD nach ihrer Analyse nicht die Interessen von Angestellten oder Geringverdienern vertritt, sondern vielmehr die von Spitzenverdienern. Dies spiegele sich deutlich in den Äußerungen und dem Abstimmungsverhalten der AfD-Politiker auf Bundes- und Landesebene wider.

Die Gewerkschaft warnt in ihrem Beitrag davor, die Stimme aus Protest gegen etablierte Parteien an die AfD zu "verschenken". Sie argumentiert, dass dies die Chancen auf eine Trendwende zu einer sozialeren, gerechteren, gleichberechtigteren, familien- und klimafreundlicheren Gesellschaft zunichtemachen würde. Als Gewerkschaftsmitglied könne man, laut Adexa, keine Partei unterstützen, deren Konzepte rückwärtsgewandt, unsozial, frauenfeindlich und rassistisch seien.

Die Gewerkschaft führt konkrete Beispiele an, um ihre Position zu untermauern. So habe sich die AfD beispielsweise bei der Entscheidung des Bundestages zur Anhebung des gesetzlichen Mindestlohns auf zwölf Euro enthalten. Adexa betont, dass diese und spätere Erhöhungen aus ihrer Sicht eher zu niedrig waren und sich keinesfalls negativ auf Tarifverträge und Arbeitsplätze ausgewirkt haben. Des Weiteren habe die AfD gegen gewerkschaftliche Interessen beim Streikrecht und bei der Stärkung der Tarifbindung gestimmt.

Die Gewerkschaft wirft der AfD vor, sich gegen jeden Vorstoß zu sperren, Reichtum stärker zu besteuern, und stattdessen bei Arbeit und Sozialem kürzen zu wollen. Programmatisch sowie in ihrer parlamentarischen Praxis stehe die AfD laut Adexa für eine Umverteilung von unten nach oben. Die Partei präsentiere keinen klaren Plan für eine gerechtere Zukunft; im Gegenteil, die Vision einiger ihrer maßgeblichen Politiker sei ein "Zurück in die 1930er-Jahre".

Insgesamt macht der Beitrag von Adexa deutlich, dass die Gewerkschaft die AfD als nicht im Sinne ihrer Mitglieder und der Ziele für eine sozial gerechtere Gesellschaft agierend betrachtet. Die AfD sei laut Adexa nicht nur keine Alternative für Beschäftigte, sondern stehe den Grundsätzen der Gewerkschaft als "Feindbild" gegenüber.

Stellungnahme der Apotheker: MVDA fordert erneut Handeln von Scholz und Politikern

Der Marketing Verein Deutscher Apotheker (MVDA) hat erneut in einem Schreiben an Bundeskanzler Olaf Scholz und sämtliche Bundestagsabgeordneten, Gesundheitsminister, Ministerpräsidenten, Landräte und Oberbürgermeister auf die drängenden Anliegen der Apotheken aufmerksam gemacht. Dieser erneute Appell erfolgte, nachdem der MVDA bereits im Dezember einen umfassenden Brief an Scholz gerichtet hatte, jedoch bislang keine Reaktion erhielt.

In dem erneuten Schreiben, das nun auch an eine breitere politische Vertretung geschickt wurde, drängt der MVDA darauf, die prekäre Lage der Apotheken zur Chefsache zu machen. Besonders heftig kritisiert der Verein die Pläne von Gesundheitsminister Karl Lauterbach, die er als unmittelbare Bedrohung für die Vor-Ort-Apotheken und die allgemeine Versorgung der Bevölkerung betrachtet. Diese Kritik erfolgt vor dem Hintergrund der aktuellen gesellschaftlichen Spannungen und Streiks in verschiedenen Berufsgruppen, die nach Ansicht des MVDA das Vertrauen in die demokratische Grundordnung gefährden.

Die Kommunikation des Bundesgesundheitsministers wird dabei als unzureichend und verweigernd empfunden, was den Verein dazu veranlasst hat, eine breitere politische Front anzusprechen. Insbesondere wird betont, dass in Zeiten des erforderlichen gesellschaftlichen Zusammenhalts und Vertrauens die Verweigerung eines Dialogs durch den Minister als kontraproduktiv und verhöhnend empfunden wird.

Ein weiterer zentraler Punkt in dem Schreiben ist die Ungleichbehandlung bei Lohnerhöhungen. Der MVDA stellt die Frage, warum Verwaltungsangestellte von Krankenkassen eine Lohnerhöhung von 12 Prozent über die nächsten zwei Jahre erhalten können, während für Apotheken keine finanzielle Unterstützung vorgesehen ist. Diese Diskrepanz wird als Vertrauensverlust gewertet und als Beitrag zur Verschärfung des Fachkräftemangels in den Vor-Ort-Apotheken betrachtet.

Die wirtschaftliche Lage der Apotheken wird im Schreiben als immer aussichtsloser beschrieben, insbesondere vor dem Hintergrund der steigenden Inflation. Der MVDA hebt hervor, dass Apotheken mit maßlosen bürokratischen Prozessen und einer festgelegten Handelsspanne zu kämpfen haben, während zusätzliche Servicegebühren die wirtschaftliche Lage weiter belasten. Besorgniserregend ist laut dem Verein auch die Tatsache, dass Apotheken gemäß Zahlen der Treuhand bei jeder zulasten der GKV abgegebenen Medikamentenpackung ein Minus von 46 Cent verzeichnen. Dies führt zu der Forderung, die wirtschaftlichen Rahmenbedingungen zu überprüfen und Maßnahmen zur Stabilisierung der Apothekenlandschaft zu ergreifen.

Der MVDA betont in seinem Schreiben die Untragbarkeit der aktuellen Situation und fordert eine aktive Auseinandersetzung seitens der Politik, um eine nachhaltige Lösung für die Apothekenproblematik zu finden. Die Forderung nach einem offenen Dialog und konkreten Maßnahmen unterstreicht die Dringlichkeit, die dieser Angelegenheit beigemessen werden sollte, um die zukünftige Versorgung der Bevölkerung sicherzustellen.

ABDA startet innovative PhiP-Aktion: Blutdruckmessung für angehende Apotheker

Die ABDA (Bundesvereinigung Deutscher Apothekerverbände) startet zum zweiten Mal die PhiP-Aktion zur Blutdruckmessung, die sich an Pharmazeuten im Praktikum (PhiP) richtet. Ziel dieser Initiative ist es, angehende Apotheker mit den pharmazeutischen Dienstleistungen (pDL) vertraut zu machen, insbesondere mit dem Fokus auf die "Standardisierte Risikoerfassung hoher Blutdruck". Die Aktion wird in Zusammenarbeit mit verschiedenen Landesapothekerkammern durchgeführt und erstreckt sich über den Zeitraum vom 1. Februar bis zum 30. Juni.

Teilnehmende PhiP werden aufgefordert, innerhalb von zehn Stunden so viele pDL-Blutdruckmessungen wie möglich durchzuführen. Die zeitliche Flexibilität erlaubt es den Teilnehmern, diese Stunden an einem Tag oder auf mehrere Tage verteilt abzuleisten. Die Durchführung der Aktion ist unabhängig davon, ob die betreffende Apotheke bereits pDL eingeführt hat oder nicht. Nach Abschluss des Aktionstages müssen die Ergebnisse über einen speziellen Online-Fragebogen an die ABDA zurückgemeldet werden. Zusätzlich bittet die ABDA um die Zusendung anonymisierter Kopien der ausgefüllten Blutdruckbögen.

Der Anreiz für die Teilnehmer besteht darin, dass derjenige, der die meisten Blutdruckmessungen durchführt, pro Kammergebiet mit einem Schokoladenpaket belohnt wird. Als zusätzliche Motivation winkt dem Teilnehmer mit dem besten bundesweiten Ergebnis ein kostenfreies Ticket für einen Pharmacon-Kongress im kommenden Jahr. Dieses beinhaltet auch die Übernahme der Übernachtungskosten. Die Pharmacon-Kongresse sind bedeutende Veranstaltungen in der pharmazeutischen Gemeinschaft.

Um die Teilnehmer bestmöglich zu unterstützen, bietet die ABDA umfassende Informationen, Erklärvideos und Materialien zur Durchführung der Aktion auf der Online-Plattform Padlet an. Des Weiteren steht für interessierte Apothekenteams eine Online-Veranstaltung vom pDL Campus live! am 27. Februar um 19 Uhr zur Verfügung, die im Anschluss on-Demand abrufbar sein wird. Diese Veranstaltung dient dazu, Fragen zu klären und zusätzliche Unterstützung anzubieten. Die ABDA plant auch, die PhiP-Aktion im praktikumsbegleitenden Unterricht durch die beteiligten Kammern vorzustellen oder auf Wunsch der Kammern direkt durch die ABDA zu präsentieren.

Insgesamt stellt die PhiP-Aktion zur Blutdruckmessung eine innovative Initiative dar, die nicht nur die praktische Ausbildung der angehenden Apotheker fördert, sondern auch einen Beitrag zur Förderung der öffentlichen Gesundheit leistet. Die Verbindung von praktischer Schulung, Wettbewerbsgeist und der Möglichkeit, an renommierten Kongressen teilzunehmen, macht diese Aktion zu einer lohnenswerten Erfahrung für die Teilnehmer.

Serverprobleme beim ARZ Haan: E-Rezept-Infrastruktur vor Herausforderungen

In den letzten Tagen gerieten Kunden des ARZ Haan in Turbulenzen, als die Server des Rechenzentrums aufgrund der immensen Belastung durch das E-Rezept vorübergehend außer Betrieb waren. Dies führte dazu, dass E-Rezepte von verschiedenen Apotheken in der Datenautobahn feststeckten und nicht ordnungsgemäß beim Rechenzentrum abgerufen werden konnten. Das Problem erstreckte sich über verschiedene Warenwirtschaftssysteme und resultierte aus unkoordinierten Abfragen, die die Server in die Knie zwangen. Ähnliche Herausforderungen betrafen auch andere Rechenzentren, die mit den Anforderungen des E-Rezeptsystems kämpfen.

Das ARZ Haan reagierte umgehend auf die Krise und konnte das Problem kurzfristig beheben, wie aus einem Informationschreiben an die Apotheken hervorgeht. Es wurde betont, dass keine E-Rezepte verlorengegangen seien; sie seien sicher im System eingegangen und befinden sich nun in der Verarbeitung.

Mit beeindruckenden 40.000 Zugriffen pro Stunde sah sich das ARZ Haan erheblichen Datenmengen ausgesetzt. Ein einzelnes E-Rezept, das etwa 100 Zeilen umfasst, kann bei mangelnder Koordination der Datenmengen dazu führen, dass die Server rasch an ihre Grenzen stoßen. Eine mögliche Lösung für dieses Problem könnte in einem einheitlichen Vorgehen liegen, da jedes Softwarehaus unterschiedliche Abläufe hat und auch die Apotheken Rezepte auf unterschiedliche Weisen ans Rechenzentrum senden. Ein bezeichnendes Beispiel verdeutlicht, dass eine Apotheke aufgrund einer Fehleinstellung ein E-Rezept innerhalb eines einzigen Tages bemerkenswerte 45.000 Mal abfragte, was zu einem erheblichen Datenstau und schließlich zum Ausfall der Server führte.

Es wird betont, dass während der Pilotphase das Szenario nicht in vollem Umfang durchgespielt werden konnte, da weniger E-Rezepte gleichzeitig übermittelt wurden. Dies wirft Fragen zur Skalierbarkeit und Robustheit der bestehenden Infrastruktur auf. Insbesondere wird darauf hingewiesen, dass die Schnittstelle zur Warenwirtschaft dringend modernisiert werden muss, um künftige Serverausfälle effektiv zu verhindern.

Der Vorfall beim ARZ Haan verdeutlicht eindrucksvoll die Komplexität und die Herausforderungen, die mit der Einführung des E-Rezeptsystems verbunden sind. Die Notwendigkeit einer effizienten Koordination und Modernisierung der technologischen Infrastruktur wird dabei deutlich. Dieser Zwischenfall sollte als Weckruf dienen, um die Schwachstellen im System zu identifizieren und entsprechende Maßnahmen zu ergreifen, um eine reibungslose und effektive Implementierung des E-Rezeptsystems sicherzustellen.

Uneinigkeit in der Apothekenabrechnung: Barmer folgt GKV-Spitzenverband in Rezepturfrage

Seit dem 1. Januar 2024 hat sich die Abrechnung von Apothekenrezepturen grundlegend geändert, wobei die bisherige Hilfstaxe durch die allgemeinen Regelungen der Arzneimittelpreisverordnung (AMPreisV) ersetzt wurde. Dieser Übergang wurde notwendig, da der Deutsche Apothekerverband (DAV) im vergangenen Jahr die Anlagen 1 (Stoffe) und 2 (Gefäße) der Hilfstaxe gekündigt hatte, ohne eine Einigung mit dem GKV-Spitzenverband zu erzielen. Diese vertragslose Situation hat zu einer tiefgreifenden Uneinigkeit bezüglich der Abrechnung von Rezeptursubstanzen geführt.

Der zentrale Streitpunkt zwischen dem DAV und dem GKV-Spitzenverband besteht darin, ob die gesamte Packung von Rezeptursubstanzen oder lediglich die tatsächlich verarbeiteten Mengen abgerechnet werden sollen. Der DAV argumentiert unter Verweis auf die AMPreisV, dass der "Einkaufspreis der üblichen Abpackung" maßgeblich sei. Hingegen vertritt der GKV-Spitzenverband die Ansicht, dass nur der tatsächlich verarbeitete Anteil der Packung in die Abrechnung einfließen sollte.

Die Barmer Krankenkasse hat nun offiziell Position bezogen und sich eindeutig der Auffassung des GKV-Spitzenverbandes angeschlossen. In einem kürzlich an die Apotheken versandten Schreiben betont die Barmer, dass nur die für die jeweilige Rezeptur erforderliche Stoffmenge, also die anteilige Packung, zu Lasten der Gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) abgerechnet werden darf. Weiterhin wird klargestellt, dass Restmengen für die Herstellung nachfolgender Rezepturen verwendet werden können, wobei eine Abrechnung als Verwurf nicht zulässig ist.

Die Barmer appelliert zudem an die Apotheken, bei der Herstellung die wirtschaftlichste Packung als Grundlage für die Abrechnung zu verwenden. Dieser Appell stützt sich auf das im § 12 des Sozialgesetzbuches V verankerte Wirtschaftlichkeitsgebot. Zusätzlich wird von den Apotheken erwartet, die Einkaufsnachweise aufzubewahren, um möglichen Rückfragen seitens der Krankenkassen nachkommen zu können.

Es wird darauf hingewiesen, dass Apotheken, die entgegen dieser Richtlinien die volle Packung abrechnen und somit höhere Preise für die Krankenkassen verursachen, die Position des DAV unterstützen. Doch dies birgt die Gefahr einer Retaxation, auch wenn diese nicht zwangsläufig zu einer Nullretaxation führen muss. Die Unsicherheit darüber, wann und wie eine vertragliche Lösung zwischen dem DAV und dem GKV-Spitzenverband erzielt werden kann, bleibt vorerst bestehen, und Apotheken stehen vor der Herausforderung, die aktuelle Situation in ihren Abrechnungspraktiken zu berücksichtigen.

Innovative Wege: Hamburg eröffnet ersten Gesundheitskiosk in Shopping-Center

Im Herzen von Hamburg, genauer gesagt im Stadtteil Bramfeld, wurde kürzlich der erste Gesundheitskiosk der Stadt in einem renommierten Shopping-Center eröffnet. Diese wegweisende Initiative ist das Resultat einer Zusammenarbeit zwischen dem Vermieter, der Unternehmensgruppe Hermann Friedrich Bruhn, und den Krankenkassen AOK Rheinland/Hamburg sowie der Mobil Krankenkasse. Ihr Ziel ist es, die Gesundheitsversorgung in strukturschwachen Gebieten zu stärken, eine Idee, die Bundesgesundheitsminister Karl Lauterbach (SPD) im Rahmen des geplanten Gesundheitsversorgungsstärkungsgesetzes (GVSG) vorantreibt.

Der Gesundheitskiosk, beheimatet in der "Marktplatz Galerie", ist eine Antwort auf die zunächst ehrgeizigen Pläne des Bundesgesundheitsministeriums, die eine flächendeckende Einführung von 1.000 Gesundheitskiosken vorsahen. Der aktuelle GVSG-Entwurf plant jedoch für das Jahr 2024 lediglich 30 Kioske und eine schrittweise Erhöhung auf etwa 220 bis 2027. Finanziert werden diese zu 74,5 Prozent von den Krankenkassen, 20 Prozent von den Kommunen und 5,5 Prozent von den privaten Krankenversicherungen.

Die "Marktplatz Galerie" in Bramfeld, verwaltet von der Bruhn Living Places Management GmbH, zieht täglich durchschnittlich rund 13.000 Besucher an. Der Gesundheitskiosk wird durch den Träger "Gesundheit für Billstedt/Horn UG" umgesetzt und bietet Leistungen der AOK Rheinland/Hamburg sowie der Mobil Krankenkasse an. Die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des Kiosks konzentrieren sich insbesondere auf die Beratung zur medizinischen Prävention, die Vermittlung von Leistungen und die Unterstützung bei sozialen Angelegenheiten.

Die Betreiber betonen ihre soziale Verantwortung für die Quartiere und planen, die Dienstleistungen des Gesundheitskiosks zukünftig allen Versicherten und auch nicht versicherten Menschen zugänglich zu machen. Diese ganzheitliche Herangehensweise, sowohl in Bezug auf medizinische Versorgung als auch sozialen Zusammenhalt, reflektiert das Verständnis der Unternehmensgruppe über ihre Rolle in der Gemeinschaft.

Trotz der positiven Resonanz gibt es jedoch Kritik seitens des Verbands der Ersatzkassen (vdek). Der ehrenamtliche vdek-Vorsitzende Uwe Klemens bezeichnet die Gesundheitskioske als "eine Schnapsidee von Lauterbach" und bemängelt, dass sie Hilfen anbieten, die über die Aufgaben der Gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) hinausgehen. Klemens schlägt vor, dass Bundesgesundheitsminister Lauterbach das Projekt besser durch Bundesfinanzminister Christian Lindner (FDP) finanzieren lassen sollte. Der vdek kündigt an, sich in naher Zukunft noch konkreter zu den Gesundheitskiosken zu positionieren.

Insgesamt markiert die Eröffnung dieses Gesundheitskiosks in Hamburg einen Schritt in Richtung innovativer Gesundheitsversorgung, während gleichzeitig unterschiedliche Meinungen und Perspektiven die Diskussion um die Zukunft solcher Einrichtungen prägen.

Durchbruch in der Gentherapie: Neue Hoffnung für taube Kinder mit Otoferlin-Mutation

In einem wegweisenden Schritt hat die Gentherapie ihren Einzug in die klinische Praxis gefunden, indem sie eine vielversprechende Behandlungsoption für Kinder eröffnet, die von Geburt an unter Taubheit aufgrund einer Mutation im OTOF-Gen leiden. Die so genannte autosomal rezessive DFNB9-Erkrankung, auch als Otoferlin-Taubheit bekannt, resultiert aus einer Störung des Otoferlin-Proteins, das für die fehlerfreie Übertragung von Hörimpulsen von Sinneszellen auf Nervenzellen unerlässlich ist.

Ein Team von chinesischen Forschern unter der Leitung von Jun Lv vom ENT Institute and Otorhinolaryngology Department am Eye & ENT Hospital der Fudan University in Shanghai präsentiert nun im renommierten Wissenschaftsjournal "The Lancet" einen wegweisenden gentherapeutischen Ansatz zur Behandlung dieser genetisch bedingten Taubheit.

Die Gentherapie, als Teil der Kategorie "Arzneimittel für neuartige Therapien (Advanced Therapy Medicines, ATMP)", hat in Europa bereits 13 zugelassene Therapeutika hervorgebracht, wobei der Fokus oft auf CAR-T-Zellen liegt. Der Ansatz von Lv und seinem Team unterscheidet sich jedoch durch die Anwendung eines Adeno-assoziierten Virus (AAV) Serotyp 1-Vektors, um ein humanes OTOF-Transgen (AAV1-hOTOF) zu übertragen.

Die Studie, die Kinder im Alter von 1 bis 18 Jahren einschloss, verfolgte das Ziel, die Sicherheit und Wirksamkeit dieser Gentherapie zu testen. Um das Sicherheitsprofil zu optimieren, wurde ein haarzellenspezifischer Promotor verwendet, um sicherzustellen, dass das eingeführte OTOF-Gen ausschließlich in den Haarzellen exprimiert wird.

Von den 425 gescreenten Kindern wurden sechs für die Studie ausgewählt. Diese erhielten eine einzige Injektion von AAV1-hOTOF in die Cochlea. Die Nachbeobachtung erstreckte sich über 26 Wochen, ohne dass dosislimitierende Toxizität oder schwerwiegende unerwünschte Ereignisse auftraten. Insgesamt wurden 48 unerwünschte Ereignisse dokumentiert, wobei keines davon das Studienprotokoll beeinträchtigte.

Die erzielten Ergebnisse sind ermutigend. Fünf der behandelten Kinder zeigten eine deutliche Hörverbesserung, gemessen an der Reduktion der auditorischen Hirnstammantwort (ABR) Schwellenwerte um beeindruckende 40 bis 57 dB bei verschiedenen Frequenzen. Besonders bemerkenswert war die zeitabhängige Erholung des Hörvermögens.

Ein Kind, das eine Dosis von 9×1011 Vektor-Genomen erhielt, wies eine bemerkenswerte Verbesserung auf, wobei die durchschnittliche ABR-Schwelle von über 95 dB zu Beginn der Studie auf 45 dB nach 26 Wochen sank. Bei Kindern, die mit 1,5×1012 Vektor-Genomen behandelt wurden, verbesserte sich die durchschnittliche ABR-Schwelle von über 95 dB zu Beginn auf beeindruckende 38 dB, 40 dB, 48 dB und 55 dB nach 26 Wochen.

Die Forscher betonen, dass die Wirksamkeit der Behandlung nicht von der verabreichten Vektordosis abhängig war, obwohl die Anzahl der Teilnehmer in dieser Analyse als zu klein für eine abschließende Dosis-Wirkungs-Beziehung angesehen wird.

Insgesamt schlussfolgern die Forscher, dass die AAV1-hOTOF-Gentherapie eine sichere und wirksame neuartige Behandlungsoption für Kinder mit autosomal rezessiver DFNB9-Erkrankung darstellt. Diese vielversprechenden Ergebnisse könnten einen Meilenstein in der Entwicklung von Gentherapien für genetische Hörschädigungen darstellen und Hoffnung für betroffene Familien weltweit bringen.

Kommentar:

Die alarmierende Schließungswelle von Apotheken in Deutschland, die im vergangenen Jahr einen historischen Tiefstand erreicht hat, erfordert dringende Maßnahmen. Mit nur noch 9.645 Einzelapotheken ohne Filialstrukturen, die erstmals unter 10.000 liegen, steht die wohnortnahe Arzneimittelversorgung auf dem Spiel. Die politische Führung der Ampel-Koalition muss rasch handeln, um die wirtschaftliche Basis der Apotheken zu stabilisieren. Eine sofortige Anpassung der seit über zehn Jahren stagnierenden Apothekenhonorare und eine automatische Anpassung an wirtschaftliche Entwicklungen sind entscheidend, um die Zukunft dieser essentiellen Gesundheitsinfrastruktur zu sichern.

Die Einführung des E-Rezepts bringt für Apotheken nicht nur technische Herausforderungen, sondern auch eine wachsende Bedrohung durch Hackerangriffe mit sich. Die Empfehlung von spezialisierten Cyberversicherungen, wie der Cyber-Police von Aporisk, unterstreicht die Notwendigkeit, sich gezielt vor digitalen Risiken zu schützen. Angesichts der zunehmenden Gefahr sollten Apothekeninhaber proaktiv handeln, um die Sicherheit ihrer digitalen Systeme und sensiblen Daten zu gewährleisten.

Marc Friedbichler, Inhaber der Gleissental-Apotheke, bringt in seiner Kritik an der Stapelsignatur im E-Rezept-System zentrale Probleme auf den Punkt. Die Unflexibilität vieler Arztpraxen, die auf die Komfortsignatur verzichten, führt zu unnötigen Schwierigkeiten für Apotheken und Patienten. Der drastische Fall eines Patienten ohne signiertes Rezept, der einen Unfall erlitt, verdeutlicht die Tragweite. Friedbichler appelliert nicht nur an die Abschaffung der Stapelsignatur, sondern auch an eine bessere Zusammenarbeit und Aufklärung, um die Kundenzufriedenheit und Effizienz im Gesundheitswesen zu verbessern.

Die Stockung der Cannabis-Legalisierung in Deutschland wirft nicht nur einen Schatten auf den Zeitplan, sondern enthüllt auch innerparteiliche Spannungen innerhalb der SPD. Die Detailfragen, insbesondere zu Mindestabständen und Polizeikontrollen, sorgen für Verzögerungen, während die Gesundheitsminister Lauterbach auf eine Verabschiedung bis Ende Februar hofft. Die Uneinigkeit innerhalb der SPD-Fraktion und die fehlende Klärung der CanG-Details hinterlassen jedoch Unsicherheit und könnten das Vertrauen in politische Entscheidungsprozesse beeinträchtigen. Trotzdem bleibt die Hoffnung auf eine verbesserte Versorgung mit Medizinal-Cannabis, selbst wenn die Legalisierung zu Genusszwecken vorerst auf der Strecke bleibt.

Pharmatechnik setzt mit seinem angekündigten Update für das E-Rezept-System klare Maßstäbe in puncto Effizienz und Benutzerfreundlichkeit. Die geplanten Verbesserungen, von der optimierten Visualisierung bis zur Einbindung externer Programme, zeigen das Engagement des Unternehmens, die Herausforderungen in der pharmazeutischen Versorgung proaktiv anzugehen. Dieses Update könnte einen bedeutenden Fortschritt für Apotheken darstellen, die auf eine zuverlässige und moderne E-Rezept-Lösung angewiesen sind.

Adexas vorsichtige Haltung gegenüber der AfD unterstreicht die Bedeutung informierter Wahlentscheidungen. Die Betonung der vermeintlichen Ausrichtung der Partei auf Spitzenverdiener und ihrer Abweichung von arbeiterzentrierten Politiken verdeutlicht die Komplexität bei der Auswahl einer Vertretung für eine gerechte und ausgewogene Gesellschaft.

Die erneute Forderung des Marketing Vereins Deutscher Apotheker (MVDA) nach Aufmerksamkeit für die prekäre Lage der Apotheken ist ein deutlicher Appell an die Politik, insbesondere an Bundeskanzler Olaf Scholz. Die Kritik an den Plänen von Gesundheitsminister Karl Lauterbach und die Frage nach der Ungleichbehandlung bei Lohnerhöhungen verdeutlichen die zunehmende Verzweiflung der Apothekenbetreiber. Die wirtschaftlich belastende Situation, gepaart mit bürokratischen Hürden, erfordert dringende Maßnahmen, um die Apothekenlandschaft zu stabilisieren. Es bleibt zu hoffen, dass diese Angelegenheit die gebührende Aufmerksamkeit erhält und zu konkreten Lösungen führt, um die Versorgungssicherheit langfristig zu gewährleisten.

Die PhiP-Aktion zur Blutdruckmessung ist eine sinnvolle Initiative der ABDA, die angehenden Apothekern eine praxisnahe Erfahrung bietet. Die Kombination aus Wettbewerb und der Aussicht auf eine kostenfreie Teilnahme an einem Pharmacon-Kongress macht die Aktion attraktiv und fördert gleichzeitig die öffentliche Gesundheit.

Die aktuelle Zunahme der Grippefälle in Deutschland unterstreicht die Herausforderungen für das Gesundheitssystem. Mit über 13.000 neuen Fällen allein in der letzten Woche zeigt sich ein besorgniserregender Anstieg, der alle Altersgruppen betrifft. Besonders Kinder sind von Krankenhauseinweisungen betroffen, insbesondere bei RSV-Infektionen und Influenzavirusinfektionen. Die parallele Schwächung der Covid-19-Situation ist zwar erfreulich, aber die steigenden Grippezahlen erfordern verstärkte präventive Maßnahmen und Impfkampagnen. Ein sensibler Umgang auf individueller und gesellschaftlicher Ebene ist nun entscheidend, um die Gesundheitssysteme nicht zu überlasten.

Die jüngsten Serverprobleme beim ARZ Haan verdeutlichen die Komplexität der E-Rezeptinfrastruktur. Die Herausforderungen bei der Datenkoordination und der Vielfalt der Softwareabläufe müssen dringend angegangen werden, um Ausfälle zu vermeiden. Der Vorfall unterstreicht die Bedeutung einer skalierbaren und robusten technologischen Basis, während die Modernisierung der Schnittstellen zur Warenwirtschaft als entscheidender Schritt betrachtet werden sollte. Dies sollte als Anstoß dienen, die Einführung des E-Rezeptsystems kritisch zu überprüfen und gezielte Maßnahmen zur Verbesserung der Systemstabilität zu ergreifen.

Die jüngste Entscheidung der Barmer Krankenkasse, sich der Auffassung des GKV-Spitzenverbandes bezüglich der Abrechnung von Rezeptursubstanzen anzuschließen, bringt Klarheit inmitten der anhaltenden Unsicherheit nach dem Übergang von der Hilfstaxe zur Arzneimittelpreisverordnung. Die Betonung auf die Abrechnung der tatsächlich verarbeiteten Menge statt der gesamten Packung zeigt eine klare Ausrichtung auf Kostenkontrolle und Effizienz. Apotheken werden nun aufgefordert, die wirtschaftlichste Packung für die Abrechnung zu wählen, wobei das Wirtschaftlichkeitsgebot im Fokus steht. Dieser Schritt verdeutlicht die Notwendigkeit, die aktuellen Unsicherheiten in den Abrechnungspraktiken zu berücksichtigen, während der Dissens zwischen DAV und GKV-Spitzenverband weiterhin auf eine vertragliche Lösung wartet.

Die Eröffnung des ersten Gesundheitskiosks in einem Hamburger Shopping-Center ist ein bedeutender Schritt für die Gesundheitsversorgung in strukturschwachen Gebieten. Die Initiative, unterstützt von AOK Rheinland/Hamburg und der Mobil Krankenkasse, zeigt, wie private Unternehmen wie die Unternehmensgruppe Hermann Friedrich Bruhn soziale Verantwortung übernehmen können. Trotz positiver Resonanz ist die Kritik des Verbands der Ersatzkassen (vdek) zu beachten, was die anhaltende Debatte über die Rolle solcher Kioske in der Gesundheitsversorgung unterstreicht. Die Entwicklung wird aufmerksam verfolgt, um die Auswirkungen auf die Versorgungslandschaft zu beurteilen.

Die erfolgreiche Anwendung der Gentherapie bei Kindern mit autosomal rezessiver DFNB9-Erkrankung, die aufgrund einer OTOF-Genmutation taub sind, markiert einen bedeutsamen Fortschritt in der klinischen Praxis. Die Studie zeigt vielversprechende Ergebnisse, insbesondere in Bezug auf die Hörverbesserung und die zeitabhängige Erholung. Die AAV1-hOTOF-Gentherapie könnte eine sichere und wirksame Option für diese genetisch bedingte Taubheit darstellen, und ihre potenzielle Auswirkung auf die Entwicklung von Gentherapien für Hörschädigungen ist vielversprechend.

In dieser Zeit der Veränderungen und Herausforderungen im Gesundheitswesen ist es von entscheidender Bedeutung, dass die politischen Entscheidungsträger, die Apothekenbetreiber und die gesamte Gesellschaft gemeinsam an einem Strang ziehen, um innovative Lösungen zu finden und die Grundlagen für eine zukunftsorientierte und flächendeckende Gesundheitsversorgung zu schaffen. Möge diese Zeit der Unsicherheit als Ansporn dienen, konstruktive Dialoge zu führen und gemeinsam an einer stabilen, effizienten und patientenzentrierten Gesundheitsinfrastruktur zu arbeiten.

Von Engin Günder, Fachjournalist

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