Viele tausende Sportbegeisterte gehen zum Skifahren. Leider verunglücken beim Wintersport Einige mehr oder minder schwer. Das berühmte Beispiel von Michael Schumacher vor zehn Jahren dient noch immer als warnendes Beispiel. Zudem drohen nach Unfällen auch Schadenersatzklagen Dritter oder eigene Einkommensausfälle. Aber nicht jeder ist so vermögend, dass die damit verbundenen Kosten ohne Versicherungen problemlos getragen werden können. Daher sollte vor der Fahrt in den Ski-Urlaub der Versicherungsschutz überprüft werden, warnt die Verbraucherorganisation Geld und Verbraucher e.V. (GVI). Ein Tipp am Rande: Denken Sie auch daran, Schneeketten ins Auto zulegen und vergessen Sie nicht Eiskratzer, Decken und eventuell eine Schaufel!

Zahlreiche Skiunfälle passieren jedes Jahr auf der Piste beim Wintersport, die meist einen Verunglückten finanziell stark belasten. Hier helfen die richtigen Versicherungen, den finanziellen Schaden abzufedern. Die klassischen Verletzungen beim Wintersport sind Prellungen, Beinbrüche und Knieverletzungen. Es kommt jedoch nicht zuletzt durch die hohen Geschwindigkeiten und den vielen Skifahrern auf den Pisten immer häufiger zu schweren Kopf- und Rückenverletzungen.

Die Folgen von Unfällen im Wintersport reichen von der Querschnittslähmung über dauerhafte Hirnschädigung, Erwerbsunfähigkeit oder im schlimmsten Fall dem Tod. „Die nötige Absicherung nach einem schweren Skiunfall bietet eine private Unfallversicherung“, empfiehlt Jürgen Buck, Vorstand der GVI. „Als Versicherungssumme sollte wenigstens eine Grundsumme von 150.000 Euro mit einer Progression von mindestens 350 Prozent und der Einschluss von Bergungskosten von mindestens 10.000 Euro gewählt werden“, so der Fachmann weiter. Eine Auslandskrankenversicherung ist für gesetzliche Versicherte immer empfehlenswert. Bei Tod bietet den Hinterbliebenen eine ausreichend Risikolebens-Versicherung eine gute Absicherung. Generell sollte für die Gefahr einer Berufs- bzw. Erwerbsunfähigkeit eine Berufsunfähigkeitsversicherung bestehen.

Zu den wichtigen Versicherungen beim Wintersport zählt ebenso die private Haftpflicht-Versicherung. Jeder, der für einen Schaden verantwortlich gemacht werden kann, ist in voller Höhe schadensersatzpflichtig, sagt das Bürgerliche Gesetzbuch. Ansprüche Dritter können den eigenen finanziellen Ruin bedeuten. „Daher sollte eine private Haftpflichtversicherung mit mindestens 20 Millionen Euro Versicherungssumme abgeschlossen werden“, führt Jürgen Buck weiter aus. Auf den Pisten in Italien und Südtirol ist eine private Haftpflicht-Versicherung vorgeschrieben. Es empfiehlt sich ein Nachweis mitzuführen.

Mehr Informationen zum Thema „Wintersport – welche Versicherungen sind sinnvoll“ stellt die Verbraucherorganisation Geld und Verbraucher e.V. (GVI) unter www.geldundverbraucher.de, Rubrik „Gratis“, kostenlos zur Verfügung.

Über GELD UND VERBRAUCHER Interessenvereinigung der Versicherten, Sparer und Kapitalanleger e.V. (GVI)

Die Geld und Verbraucher Interessenvereinigung der Versicherten, Sparer und Kapitalanleger e.V. (GVI) betreibt seit 1987 Verbraucherberatung und Verbraucheraufklärung in Finanzangelegenheiten. Ihr Ziel ist es den Verbraucher zu helfen, sich in dem unübersichtlichen Finanz- und Versicherungsmarkt besser zu Recht zu finden, Fehlentscheidungen zu vermeiden und Kosten zu senken.

Firmenkontakt und Herausgeber der Meldung:

GELD UND VERBRAUCHER Interessenvereinigung der Versicherten, Sparer und Kapitalanleger e.V. (GVI)
Neckargartacher Str. 90
74080 Heilbronn
Telefon: +49 (7131) 91332-0
Telefax: +49 (7131) 91332-119
http://www.geldundverbraucher.de

Ansprechpartner:
Siegfried Karle
Vorstand
Telefon: +49 (7131) 91332-20
E-Mail: info@geldundverbraucher.de
Jürgen Buck
Vorstand
Telefon: +49 (7131) 91332-12
E-Mail: info@geldundverbraucher.de
Für die oben stehende Story ist allein der jeweils angegebene Herausgeber (siehe Firmenkontakt oben) verantwortlich. Dieser ist in der Regel auch Urheber des Pressetextes, sowie der angehängten Bild-, Ton-, Video-, Medien- und Informationsmaterialien. Die United News Network GmbH übernimmt keine Haftung für die Korrektheit oder Vollständigkeit der dargestellten Meldung. Auch bei Übertragungsfehlern oder anderen Störungen haftet sie nur im Fall von Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit. Die Nutzung von hier archivierten Informationen zur Eigeninformation und redaktionellen Weiterverarbeitung ist in der Regel kostenfrei. Bitte klären Sie vor einer Weiterverwendung urheberrechtliche Fragen mit dem angegebenen Herausgeber. Eine systematische Speicherung dieser Daten sowie die Verwendung auch von Teilen dieses Datenbankwerks sind nur mit schriftlicher Genehmigung durch die United News Network GmbH gestattet.

counterpixel