Die effektiven Ausgaben der Gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) für Arzneimittel (ohne Impfstoffe) sind im Jahr 2023 um 3,1 Prozent auf 48,9 Mrd. Euro gestiegen. Das zeigen aktuelle Berechnungen des Deutschen Apothekerverbandes (DAV) auf Basis der Abrechnungsergebnisse von Apothekenrechenzentren. Der moderate Zuwachs liegt damit im erwarteten Bereich der Rahmenvorgaben von Kassenärztlicher Bundesvereinigung (KBV) und GKV-Spitzenverband (3,0 Prozent) und weit unter der allgemeinen Inflationsrate von 5,9 Prozent. Die Anzahl der ärztlich verordneten Medikamente ist im Jahr 2023 um 1,8 Prozent auf 746 Millionen gestiegen, die Zahl der in den Apotheken eingelösten GKV-Rezepte um 3,1 Prozent auf 476 Millionen angewachsen.

Die Arzneimittelausgaben der Krankenkassen werden durch zahlreiche gesetzlich etablierte Sparinstrumente reguliert. Auch die Apotheken tragen zu diesen Einsparungen bei – unter anderem durch den sogenannten „Kassenabschlag“, mit dem das Apothekenhonorar pro abgegebener Arzneimittelpackung reduziert wird. Um die Finanzlage der GKV zu verbessern, hat die Ampel-Koalition diesen Abschlag zuletzt sogar von 1,77 auf 2 Euro erhöht. Damit haben die Apotheken statt 1,14 Mrd. Euro (2022) nun 1,3 Mrd. Euro (2023) zu den GKV-Einsparungen beigetragen. Das sind 0,3 Prozent zusätzliche Ersparnis bei den gesamten GKV-Arzneimittelausgaben.

Dazu sagt Dr. Hans-Peter Hubmann, Vorsitzender des Deutschen Apothekerverbandes (DAV): „Der Anteil des Apothekenhonorars an den Gesamtausgaben ist seit Jahren minimal und liegt bei rund 2 Prozent. Das stetige Absinken der Apothekenzahl zeigt, wie groß der wirtschaftliche Druck ist, unter dem die Apotheken stehen. Das Apothekenhonorar wurde zuletzt 2013 minimal angepasst – wirtschaftliche Entwicklungen, wie beispielsweise die Inflation oder die Steigerungen bei Tariflöhnen, werden von der Politik ignoriert. Die Zahlen zu den GKV-Arzneimittelausgaben zeigen, dass die Sparinstrumente wirken. Bundesgesundheitsminister Karl Lauterbach hat zuletzt sogar verkündet, dass die Einsparungen die vorher definierten Sparziele übertroffen hätten. Die Absenkung des Apothekenhonorars vor diesem Hintergrund aufrechtzuerhalten, ist grob fahrlässig, weil dadurch Apotheken in ihrer Existenz bedroht werden und letztlich die Arzneimittelversorgung der Patientinnen und Patienten leidet. Die Politik muss kurzfristig ein Apotheken-Rettungspaket mit einem erheblich höheren Festhonorar schnüren, um dann mittel- und langfristig das Honorar anhand von Inflationsrate und Lohnkostenanstieg zu dynamisieren. Nur so lässt sich der rasante Rückgang der Apothekenzahl stoppen!“

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