Gerade ältere Patientinnen und Patienten haben meist nicht nur eine Erkrankung und nehmen auch nicht nur ein Medikament ein. Oft reihen sich Kontakte mit Ärztinnen und Ärzten und Krankenhausaufenthalte aneinander; oft kommt eine neue Medikation dazu. Wird ein Patient stationär im CTK aufgenommen, bringt er meist einen bundeseinheitlichen Medikationsplan mit, jedoch sind beispielsweise freiverkäufliche Medikamente nicht vermerkt. Diese müssen dann in zeitintensiven Beratungen und Anamnesegesprächen nachträglich erfasst werden.
Stationsapotheker wie Laura Marie Kurz und Tobias Matthieu werden eigens dafür geschult. Sie bringen ihrerseits pharmazeutische Expertise mit, prüfen die Aufnahmemedikation, begleiten die stationäre Therapie bei Hochrisikopatienten, analysieren Wechselwirkungen der Medikamente und beraten den Patienten bei der Entlassung. „Die Gründe für die mögliche Änderung eines Medikationsplanes werden im Entlassungsgespräch erörtert. Dem Patienten geben wir dann einen aktuellen bundeseinheitlichen Medikationsplan für den jeweiligen Hausarzt mit auf den Weg“, sagt Tobias Matthieu. Darüber hinaus erfolgt eine dreimonatige Nachbeobachtung der behandelten Patientinnen und Patienten.
Bisher haben am CTK die Orthopädie, die Geriatrie sowie die Allgemein- und Viszeralchirurgie am Projekt teilgenommen. Ende Januar gab es nun ein erstes Zwischenfazit. „Das Projekt wurde nach Aussagen der Beteiligten sehr gut angenommen, wir haben durchweg positive Reaktionen von den Stationen, den Patientinnen und Patienten sowie den niedergelassenen Ärztinnen und Ärzten erhalten“, sagt Laura Marie Kurz. Zugleich werde der interprofessionelle Austausch zwischen den Stationen und Stationsapothekern, den Ärztinnen und Ärzten sowie den Pflegekräften verbessert.
In diesem Jahr sollen weitere Stationen am CTK involviert werden. Eine abschließende Evaluierung ist geplant. Langfristig soll das in Kooperation mit den Krankenkassen Barmer und der AOK-Nordost unterstützte Projekt dann in die Regelversorgung überführt werden. Das CTK ist eines von 13 Kliniken bundesweit, die am „TOP“ teilnehmen.
Hintergrund
Um für alle Patientinnen und Patienten eine medizinische Versorgung auf hohem Niveau sicherzustellen, muss das Versorgungsangebot in der gesetzlichen Krankenversicherung kontinuierlich weiterentwickelt werden. Zu diesem Zweck hat der Gesetzgeber beim Gemeinsamen Bundesausschuss den Innovationsausschuss eingerichtet. Seit dem Jahr 2016 fördert er Projekte, die innovative Ansätze für die gesetzliche Krankenversicherung erproben und neue Erkenntnisse zum Versorgungsalltag gewinnen wollen. Hierfür stehen dem Innovationsausschuss die finanziellen Mittel des Innovationsfonds zur Verfügung. Das TOP-Projekt wird aus Mitteln dieses Innovationsfonds gefördert.
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