Wäre sie mal besser auf dem Pferd geritten, statt an dem Pferd vorbeizuradeln. Es hätte der Radfahrerin viele Schmerzen erspart. Denn bei dem Versuch, mit dem Drahtesel an zwei Pferden vorbeizufahren, machte eines der Tiere einen Schritt zur Seite und schubste die Radlerin mit dem Hinterteil von ihrem Gefährt. Dabei zog sie sich diverse durchaus schwere Verletzungen zu, unter anderem einen Trümmerbruch einer Schulter. Daraufhin forderte sie Schmerzensgeld und Schadensersatz von der Reiterin und Halterin des Pferdes. Die behauptete zwar zunächst, die Radlerin sei durch ihr eigenes Bremsmanöver gestürzt, doch zahlen musste sie nach Information der ARAG Experten am Ende trotzdem. Denn egal, ob direkt oder indirekter Körperkontakt zwischen Pferd und Radfahrerin – es genügt, wenn der Sturz auch nur durch die Gefahr des Tieres geschieht (Landgericht Koblenz, Az.: 9 O 140/21).

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