Eine Regierungskommission aus Medizin- und Rechtsexperten sowie Polizeivertretern hat dem Gesetzgeber die Erhöhung des Grenzwertes auf 3,5 Nanogramm vorgeschlagen. Haschisch-Konsumenten hätten indes kaum Wissen über die Abbauzeiten von THC, so Anwalt Lenhart. „Hier eine Punktlandung unterhalb von 3,5 ng THC und somit einen zum Kraftfahrzeugführen zulässigen Wert hinzubekommen, erscheint mir unmöglich.“
Aktuell ist der zulässige THC-Wert im Blut mit maximal 1,0 Nanogramm (ng) pro Milliliter Blutserum vergleichsweise niedrig. Diese Konzentration ist nach Genuss eines Joints oft noch am nächsten Tag feststellbar, obwohl der Betroffene keine Ausfallerscheinungen hat. Dennoch droht aktuell bei 1 ng THC im Blut ein Bußgeld von 500 Euro, ein Monat Fahrverbot, zwei Punkte in Flensburg und oft auch eine medizinisch-psychologische Untersuchung (MPU).
Laut ADAC sind „bei gelegentlichem, isoliertem Konsum mit Pausen von einigen Tagen“ für rund sechs Stunden Konzentrationen von mehr als 1,0 ng möglich, also in Höhe des aktuellen Grenzwerts. Bei regelmäßigem Kiffen speichert der Körper THC langfristig im Gewebe. Grenzwerte können dann auch mehrere Tage nach dem Konsum noch überschritten werden.
Redakteur: Claudius Maintz
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