SeaHelp hat einen der ersten eScooter mit Straßenzulassung, die legal auf Deutschlands Straßen dürfen, schon mal gefahren. Natürlich mit Versicherungskennzeichen und vorgeschriebener Datenbestätigung. Beides ist erforderlich, um am öffentlichen Straßenverkehr teilzunehmen.
Mit einer Akkuladung schafft der 16 kg schwere, faltbare Metz moover bis zu 25 Kilometer, allemal genug für den Weg zum Brötchen holen oder zum nächsten Restaurant. Wir konnten ihn schon mal vorab auf der boot in Düsseldorf begutachten. Ergebnis eines ersten Kurztests: Der Tretroller aus fränkischer Fertigung fährt sich unproblematisch und findet mit stoischer, bajuwarischer Ruhe dank der großen Luftreifen seinen Weg. An Bord lässt er sich in der (etwas größeren) Backskiste verstauen und auch laden. Mehr dazu und ein ausführlicher Test demnächst auf der Homepage von SeaHelp unter www.sea-help.eu.
Die Mehrzahl der anderen im Handel erhältlichen eScooter erfüllen zumindest in Deutschland diese Eigenschaften nicht. Es darf, wie aus Expertenkreisen vorab verlautete, auch bezweifelt werden, dass entsprechende Nachrüstsätze künftig erhältlich sind, da die Vorschrift das ausschließt. Sie dürfen wohl künftig nur außerhalb Deutschlands betrieben werden. Wer sich nicht daran hält, muss mit empfindlichen Strafen bis hin zu Punkten in Flensburg rechnen.
Die Sonderzulassung für den Metz moover erfolgte in Anlehnung an die Vorschriften für Leichtmofas und ist gültig, bis die neue eKFV in Kraft getreten ist. Wie die Metz mecatech GmbH weiter mitteilte, werden die eScooter danach automatisch der neuen Fahrzeugklasse zugeordnet und können bedenkenlos weiter betrieben werden.
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