Bekannt geworden ist das Generationenkapital, das ebenfalls im Rentenpaket II vorgesehen ist, vielfach als „Aktienrente“. Damit kein Missverständnis aufkommt: Hiermit soll keinesfalls eine aktienfinanzierte staatliche Rente geschaffen werden. Es geht lediglich um eine ergänzende – letztlich kleine – Finanzierungsquelle für das Rentensystem. Zwar sollen in den kommenden Jahren jeweils beträchtlich scheinende Summe über einen Fonds am Kapitalmarkt angelegt werden. 2024 sollen es zunächst zwölf Milliarden Euro sein. Doch dabei handelt es sich nicht um Ansprüche, die dem einzelnen Versicherten gehören. Der so aufgebaute Kapitalstock soll der Anstieg des Beitragssatzes abfedern – und zwar um 0,3 Prozentpunkte ab 2036, wie Bundesarbeits- und Bundesfinanzministerium vorrechnen. Peanuts sozusagen. Hinzu kommt: Der Bundesfinanzminister hat hier dafür gesorgt, dass der Kapitalstock durch Schulden finanziert wird. Zunächst werden also Mittel am Kapitalmarkt aufgenommen und dann in Kapitalmarktanlagen angelegt. Eigentlich rät von einem solchen Verfahren jeder Verbraucherschützer ab.
Doch wie dem auch sei: Niemand sollte sich durch das so genannte Generationenkapital von einer selbstorgansierten zusätzlichen Altersvorsorge – etwa über breit gestreute ETF – abhalten lassen.
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