Die wenigsten Patienten weisen sich selbst als Notfall in die Klinik ein. In der Regel führt der erste Weg zum Arzt, der dann die Einweisung bestimmt. Klar, dass dann die Krankenkasse für den Klinikaufenthalt zahlt. Was aber, wenn man sich selbst einweist? Muss die gesetzliche Kasse dann auch zahlen? Nach Auskunft der ARAG Experten ja. Zumindest, wenn die Behandlung notwendig war und gleichzeitig die Kriterien der Wirtschaftlichkeit seitens der Klinik erfüllt sind. In einem konkreten Fall weigerte sich die gesetzliche Krankenkasse eines Mannes, der nach seiner Selbsteinweisung teilstationär behandelt werden musste, die Klinikrechnung von knapp 6.000 Euro zu zahlen. Die Kasse war der Ansicht, es fehlte die Einweisung durch einen Vertragsarzt. Doch die Richter urteilten, dass eine vertragsärztliche Einweisung auch außerhalb von Notfällen keine formale Voraussetzung ist. Ein Krankenhaus darf Versicherte, die sich ohne Einweisung mit einer akuten Symptomatik vorstellen, nicht einfach wegschicken (Bundessozialgericht, Az.: B 1 KR 26/17 R).
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