Bestimmte Unterlagen sind notwendig, andere eine Erleichterung für den Käufer, um sich einen Eindruck vom Gebäude zu verschaffen. Dabei werden für den Wohnungsverkauf mehr Unterlagen erwartet als beim Hausverkauf. Im Einzelnen sind dies: 

Notwendige Unterlagen bei einem Hausverkauf

Aktuelle Flurkarte(n) und Grundsteuer: Die Flurkarte sollte nicht älter als drei Monate sein. Beantragen können Sie diese beim Katasteramt. Manchmal wird sie auch Liegenschaftskarte bezeichnet. Flurkarten sind wichtig, um die Grundsteuer zu ermitteln. Außerdem sollten Sie noch den entsprechenden Grundsteuerbescheid zur Einsicht vorlegen.

Grundbuchauszug: Dieser sollte ebenfalls nicht älter als drei Monate sein. Der Grundbuchauszug gibt Auskunft über die jetzigen Eigentümer, aber auch über mögliche Einschränkungen zulasten Dritter. Diese können sowohl Hypotheken, Grundschulden oder Wegerechte oder Wohnrechte/Nießbrauch sein. Außerdem können potenzielle Käufer einen Eindruck über die Grundstücksgröße gewinnen. Den Grundbuchauszug können Sie über das Grundbuchamt oder einen Notar besorgen.

Grundriss(e): Der Grundriss zum Gebäude enthält die Größe der einzelnen Räume und schließlich die Gesamtwohnfläche der Wohneinheit. Der Wohnungsgrundriss sollte sich eigentlich in Ihrer  Hausakte befinden. Liegen Ihnen keine Unterlagen vor, so ist der Architekt, Bauträger oder das Bauamt der richtige Ansprechpartner. Bei älteren Häusern kann es passieren, dass nichts zu beschaffen ist. Dann müssten Sie einen Gutachter für eine Neuvermessung der Wohneinheit beauftragen. Haben Sie das Gebäude durch Anbauten, Umbauten oder Kernsanierung verändert, sollte dieses aus angepassten Grundrissen hervorgehen.

Energieausweis: Ohne einen Energieausweis können Sie heute kein Gebäude mehr verkaufen. Der Energieausweis informiert über die Energieeffizienz des Gebäudes und gibt einen Hinweis zu möglichen Energiekosten. Ausstellen können Energieausweise beispielsweise Schornsteinfeger oder Energieberater.

Baubeschreibung: In einer Baubeschreibung sind alle wichtigen Daten zur Bauausführung dargestellt. Insbesondere Informationen zur Baukonstruktion und den verwendeten Materialien finden Sie in diesem Dokument, dazu Grundrisse, Flächenangaben, Kellerräume, Terrassen und viele weitere Daten. Eine Baubeschreibung gibt es auch bei Anbauten, Umbauten oder Totalsanierungen. Sie erhalten diese Dokumente beim Bauamt oder beim Bauträger respektive Architekt.

Aufstellung Instandhaltungsmaßnahmen: Je nachdem, wie alt die Wohnung oder das Haus ist, sind verschiedene Maßnahmen durchgeführt worden. Zu diesen Instandhaltungen gehören der Fassadenanstrich, Austausch von Fenstern, Türen und Heizung, Wartungsmaßnahmen für technische Anlagen, wie Fahrstühle bei Wohnungen in Mehrfamilienhäusern. Die Maßnahmen gehen aus Ihren Rechnungen in Art und Weise und Umfang hervor.

Wollen Sie eine Wohnung ohne Maler verkaufen, brauchen Sie zusätzlich noch folgende Unterlagen:

Darüber hinaus notwendige Unterlagen beim Wohnungsverkauf

Aktueller Wirtschaftsplan: Der Wirtschaftsplan wird vom Hausverwalter erstellt und Ihnen jedes Jahr zugestellt. Aus dem Wirtschaftsplan geht das Hausgeld, also die Umlage zur Instandhaltung des Gemeinschaftseigentums, hervor. Das Hausgeld hat jeder Eigentümer in der Regel monatlich zu entrichten.

Instandhaltungsrücklage: Jeder Wohnungseigentümer muss über eine Instandhaltungsrücklage verfügen. Diese wird über das Hausgeld oder eine spezielle Instandhaltungsrücklage angespart. Sind gerade Maßnahmen durchgeführt worden, kann es sein, dass diese bei null Euro oder nur ein paar Euro liegt. Andererseits ist es auch möglich, dass sich die Instandhaltungsrücklage auf 10.000 Euro oder mehr beläuft. Eine hohe Instandhaltungsrücklage bedeutet allerdings nicht, dass das Gebäude nur notdürftig instandgehalten wurde; vielmehr kann es sein, dass einfach gut gewirtschaftet wurde. Eine hohe Instandhaltungsrücklage ist für Sie häufig ein Plus für den zu erzielenden Verkaufspreis.

Teilungserklärung: Die Teilungserklärung ist für Sie der entscheidende Baustein beim Verkauf einer Wohnung ohne Makler. Sie legt fest, was Gemeinschaftseigentum und was Sondereigentum und damit allein im Eigentum des Wohnungsinhabers – also von Ihnen – ist. Durch die Teilungserklärung gewinnen Interessentinnen und Interessenten einen Eindruck, welche Rechte und Pflichten sie beim Erwerb des Objektes haben.

Protokolle der Eigentümerversammlungen: Die Eigentümerversammlung ist quasi das Parlament der Wohneigentümergemeinschaft. In der Eigentümerversammlung werden beispielsweise folgende Punkte behandelt: die Festlegung des Hausgeldes, die Aufstellung des Wirtschaftsplans und Entscheidung über mögliche Investitionsmaßnahmen. Ein Knackpunkt ist hier manchmal eine Sonderumlage bei größeren Investitionen. Sonderumlagen wirken sich nicht selten negativ auf den zu erzielenden Verkaufspreis aus, denn diese müsste der Neueigentümer dann leisten.

Aufstellung Instandhaltungsmaßnahmen: Als Beweis, dass das Gebäude in Schuss gehalten wurde, ist eine Auflistung der Instandhaltungsmaßnahmen notwendig. Diese können Sie entweder aus den Protokollen der Eigentümerversammlung entnehmen oder aus den Kostenabrechnungen. Ferner sollten Sie auch die Investitionen in die eigene Wohnung dokumentieren. Wichtige Details sind das Alter der Heizungsanlage, Umbaumaßnahmen, insbesondere ein neues Bad oder Einbauschränke, Markisen, Rollläden etc. Sie sollten alles, was den Wert potenziell steigert, aufführen – aber auch, wo Renovierungs- oder Sanierungsbedarf vorhanden ist.

Mietvertrag (sofern die Wohnung vermietet ist): Ist die Wohnung vermietet, ist in jedem Fall auch der Mietvertrag vorzulegen. Hier ist insbesondere die Nettokaltmiete für Investoren von Bedeutung.

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