„Aus einem Altauto kann durch eine Fahrt durch die Waschanlage kein Neuwagen gezaubert oder seine Lebensdauer erhöht werden“, so Josef Frank, Obermeister der Innung.
Die fachlichen Hintergründe erklärt Frank so: „Bei der Dachreinigung, die meist mit Hochdruckreinigern erfolgt, werden nur die frei liegenden Bereiche der Eindeckung erreicht“. Das bedeutet, dass die überdeckten Bereiche ungereinigt bleiben. Zudem besteht die Gefahr, dass beim Betreten der Dachfläche die Eindeckung oder bei unsachgemäßer Handhabung des Hochdruckreinigers die Unterdeckung beschädigt wird. „Außerdem ist ein ungesichertes Betreten der Dachfläche ein massiver Verstoß gegen den Arbeitsschutz, für den im Falle eines Unfalls auch der Auftraggeber in Regress genommen werden kann“, warnt der Obermeister.
Skeptisch ist Frank auch bei der Beschichtung, die im Anschluss an die Dachreinigung meist gleich mit angeboten wird. „Dabei werden nur die freiliegenden Flächen beschichtet und – wie bei der Dachreinigung – nicht die überdeckten Bereiche“. Da aber praktisch jede Dacheindeckung z. B. bei Sturm „arbeitet“, können dadurch feine Haarrisse in der Beschichtung entstehen. Dringt hier Feuchtigkeit ein und gefriert bei Frost, kann die teure Beschichtung schnell abblättern.
Fazit von Obermeister Josef Frank: „Wer sein Dach einmal jährlich von einem Fachbetrieb unter die Lupe nehmen lässt, erfährt mehr über den tatsächlichen Dachzustand als bei Haustürangeboten zur Reinigung und Beschichtung. Und beide Maßnahmen können keine Sanierung ersetzen, sofern die überhaupt nötig ist“.
Denn wie im eingangs genannten Beispiel kann auch durch eine Lackierung kein Schrottauto zum Neuwagen werden.
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