Immerhin ein Drittel aller Deutschen nimmt den Hund mit den Urlaub. Das Wichtigste bei der Suche nach einer geeigneten Destination: Welche Art von Ferien kann ich mit meiner Fellnase eigentlich machen? ARAG Experten geben einige Anregungen und Tipps, wie die gemeinsamen Ferien zum sicheren Vergnügen für alle beteiligten Zwei- und Vierbeiner werden.

Gut vorbereitet in die Ferien
Es gibt jede Menge Vorkehrungen zu treffen, die viel Zeit in Anspruch nehmen können. So kann es Wochen dauern, bis man z. B. notwendige Papiere, Gesundheitszeugnisse, Genehmigungen oder Versicherungen zusammen hat. Unter Umständen sind auch Impfungen notwendig, die einen bestimmten Vorlauf benötigen. Für Reisen innerhalb der Europäischen Union (EU) ist dies von der EU selbst übersichtlich zusammengefasst; für alle anderen Ziele sollte man sich rechtzeitig informieren, beispielsweise über die Webseite des Auswärtigen Amtes. Bei Reisen nach Südeuropa sollten Sie mit Ihrem Tierarzt über das Risiko der Leishmaniose sprechen.

Auch das Tier benötigt eine Reise-Apotheke, die neben der Zeckenzange und Mitteln gegen Reiseübelkeit etwa auch Wundsprays oder Verbandszeug enthalten sollte. Wie man seinem Hund bei kleineren Verletzungen helfen kann, erklärt ARAG Tier-Expertin Dr. Gundula Glossner auf youtube .

Ausgelastet, aber nicht überlastet
Die meisten Halter können ein Lied davon singen: Ein gelangweilter Hund hat schnell Unsinn im Kopf. Wie viel und welche Art der Beschäftigung das Tier braucht, ist völlig unterschiedlich und hängt zu großen Teilen auch von der Rasse ab. Grundsätzlich ist ein Hund am liebsten mit seiner Familie zusammen und das ist für ihn schon die halbe Miete. Keine Option dagegen ist, ihn den größten Teil der Zeit im Hotelzimmer zurückzulassen und Aktivitäten zu planen, bei denen er nicht dabei sein kann. Auch die Wahl des passenden Klimas ist wichtig, denn die ARAG Experten warnen, dass viele unserer Haustiere mit großer Hitze nicht gut zurechtkommen. Darunter leiden sie selbst ebenso wie die Unternehmungen. Auch Flugreisen sollte man seinem tierischen Freund nur zumuten, wenn es um einen längeren Urlaub geht und Fliegen unvermeidlich ist. Denn der Stress für die Tiere ist enorm hoch – insbesondere dann, wenn sie im Frachtraum reisen müssen.

Das Wandern ist des Hundes Lust
Im Herbst sehr beliebt sind Wanderurlaube mit dem Vierbeiner. Später im Jahr oder wenn es höher hinaus gehen soll, kann wärmende Bekleidung für das Tier oder womöglich ein Pfotenschutz sinnvoll sein. Übrigens kann man Wanderurlaube inzwischen immer häufiger als Komplettpaket buchen. Der Vorteil: Die Anbieter haben bereits geprüft, dass sich die Strecken auch für unseren besten Freund eignen und informieren vorab über die Anforderungen. So können sich die Hundebesitzer vorher überlegen, welche Wanderung für alle Beteiligten gut zu schaffen ist. Außerdem ist so bereits für Unterkünfte gesorgt, in denen Tiere wirklich willkommen sind.

Entscheidend beim Wanderurlaub ist, den Hund nicht zu überfordern. Wie anspruchsvoll eine Wanderung sein darf, hat mit der Fitness des Tieres zu tun. Fünfzehn Kilometer sollten laut ARAG Experten für einen ausgewachsenen Hund kein Problem sein; Sportskanonen schaffen durchaus auch mehr. Das Alter des Hundes ist prinzipiell kein Problem, aber natürlich belastet das Wandern wie bei uns Menschen Sehnen, Muskeln und Gelenke. Da die meisten Tiere sich lange nichts anmerken lassen, wenn sie Schmerzen haben, liegt es in der Verantwortung ihres Menschen einzuschätzen, was geht, und für Pausen und Ruhetage zu sorgen.

Wandern mit Welpen ist übrigens tabu. Mit vier bis acht Monaten sollen sie nicht länger als eine Stunde laufen. Außerdem sind möglichst 20 Stunden Ruhe und Schlaf pro Tag angesagt, womit eine ausgedehnte Wanderung ohnehin nicht machbar ist. Je nach Hunderasse kann man Wanderungen mit einem oder sogar erst mit zwei Jahren ins Auge fassen. Möchte man selbst aber nicht aufs Wandern verzichten, raten die ARAG Experten, den Welpen schon im jungen Alter an einen speziellen Rucksack zu gewöhnen, in dem man ihn auch später immer mal wieder tragen kann. Je älter das Tier ist, desto schwieriger wird die Gewöhnung an diese Art des Transports.

Meer geht immer
Mit Hunden, die viel Auslauf benötigen und womöglich gerne baden, bietet sich auch im Herbst ein Urlaub am Meer an. Nord- und Ostsee eignen sich dafür gleichermaßen. Die ARAG Experten weisen darauf hin, dass an unseren Küsten ab Oktober bis April an den meisten Strandabschnitten die Leinenpflicht bzw. das grundsätzliche Hundeverbot aufgehoben wird. Zudem gibt es an fast allen Küsten ausgewiesene Hundestrände, an denen die Leine das ganze Jahr über getrost in der Tasche bleiben darf. Wer sich nicht daran hält, begeht eine Ordnungswidrigkeit, die ein Bußgeld nach sich zieht. Die Höhe der Geldstrafe legen die Kommunen fest.

Aktivurlaub der besonderen Art
Wem Strand- und Wanderurlaube zu gewöhnlich sind, der probiert einfach mal etwas Neues mit seinem Hund aus. Das bringt Abwechslung ins Urlaubsleben und es steigert gleichzeitig die Bindung zwischen Tier und Mensch. So kann beispielsweise ein Hunde-Sportkurs gebucht werden. Oder warum nicht einmal mit Treibball anfangen oder Dogdancing ausprobieren? Und für Hütehunde gibt es entsprechende Urlaubsseminare, in denen sie sogar in den Ferien arbeiten dürfen.

Weitere interessante Informationen unter:
https://www.arag.de/…
https://www.arag.de/…

Firmenkontakt und Herausgeber der Meldung:

ARAG SE
ARAG Platz 1
40472 Düsseldorf
Telefon: +49 (211) 9890-1436
Telefax: +49 (211) 963-2850
http://www.arag.de

Ansprechpartner:
Jennifer Kallweit
Pressereferentin
Telefon: +49 (211) 963-3115
Fax: +49 (211) 963-2220
E-Mail: jennifer.kallweit@ARAG.de
Für die oben stehende Story ist allein der jeweils angegebene Herausgeber (siehe Firmenkontakt oben) verantwortlich. Dieser ist in der Regel auch Urheber des Pressetextes, sowie der angehängten Bild-, Ton-, Video-, Medien- und Informationsmaterialien. Die United News Network GmbH übernimmt keine Haftung für die Korrektheit oder Vollständigkeit der dargestellten Meldung. Auch bei Übertragungsfehlern oder anderen Störungen haftet sie nur im Fall von Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit. Die Nutzung von hier archivierten Informationen zur Eigeninformation und redaktionellen Weiterverarbeitung ist in der Regel kostenfrei. Bitte klären Sie vor einer Weiterverwendung urheberrechtliche Fragen mit dem angegebenen Herausgeber. Eine systematische Speicherung dieser Daten sowie die Verwendung auch von Teilen dieses Datenbankwerks sind nur mit schriftlicher Genehmigung durch die United News Network GmbH gestattet.

counterpixel