Eine Waschbärenfamilie hatte eine fehlende Holzverkleidung genutzt und es sich in einem Dachgebälk eines Hauses gemütlich gemacht. Der Eigentümer verklagte einen Sanitärbetrieb auf Schadensersatz, weil er nach Beendigung seiner Arbeiten die Holzverkleidung nicht ersetzt hatte. Doch die Richter des Landgerichts Frankfurt sahen laut ARAG Experten keinen Haftungsgrund (Az.: 2-02 O 578/23).
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