Das Hessische Krebsregister feiert heute sein zehnjähriges Bestehen als klinisch-epidemiologisches Krebsregister. Seit Inkrafttreten des Hessischen Krebsregistergesetzes im Oktober 2014 erfasst das Krebsregister flächendeckend für Hessen den gesamten Verlauf einer Krebsbehandlung, sprich Diagnosen, Therapien, Verlaufskontrollen und Sterbefälle. Um die Versorgung für hessische Krebspatientinnen und -patienten weiter zu verbessern, sind die Sicherstellung eines vollzähligen und vollständigen Datenbestandes und die Bereitstellung bedarfsgerechter Auswertungen kontinuierliche Aufgaben der nächsten Jahre.

Bedeutung von Krebsregisterdaten im Kampf gegen den Krebs

Die Bedeutung von Krebsregisterdaten nimmt einen immer höheren Stellenwert ein. Durch die Verknüpfung von Krebsregisterdaten mit weiteren Gesundheitsdaten werden künftig neue Dimensionen der Datennutzung geschaffen. „Krebs ist nach wie vor die zweithäufigste Todesursache. Diese Tatsache erlaubt uns keine Verschnaufpause“, erklärt Martin Rapp, Organisatorischer Leiter der Vertrauensstelle des Hessischen Krebsregisters. Die Sicherstellung eines vollzähligen und vollständigen Datenbestands und die Optimierung digitaler Meldewege sieht er als fortlaufende Aufgaben der nächsten Jahre. „Wir wollen die Versorgung für Krebspatientinnen und -patienten in Hessen weiter verbessern. Daher gilt es auch in Zukunft, unsere Daten für die Qualitätssicherung der onkologischen Versorgung und für die Forschung zur Wissensgenerierung weiterzuentwickeln und breit zu nutzen“, sagt Dr. med. Soo-Zin Kim-Wanner, Leiterin der Landesauswertungs- und Abrechnungsstelle des Hessischen Krebsregisters. „Aussagekräftige Auswertungen setzen verlässliche Krebsmeldungen voraus. Daher gilt unser Dank allen Ärztinnen, Ärzten, Dokumentierenden und Praxisteams sowie den Gesundheits- und Einwohnermeldeämtern, die zur flächendeckenden Krebsregistrierung in Hessen beitragen“, betont Dr. med. Gunther Rexroth, Ärztlicher Leiter der Vertrauensstelle des Hessischen Krebsregisters.

Hessens Gesundheitsministerin Diana Stolz hebt die Datenkompetenz des Krebsregisters für Fortschritte in der Früherkennung, Behandlung und Erforschung von Krebs hervor. „Vor 26 Jahren wurde mit dem Ausführungsgesetz erstmals eine rechtliche Grundlage für die Krebsregistrierung in Hessen geschaffen. Seit nunmehr zehn Jahren führt das Hessische Krebsregister Daten zum gesamten Krebsgeschehen in Hessen zusammen und wertet diese aus. Das Krebsregister trägt mit seiner Datenkompetenz dazu bei, die Herausforderungen im Kampf gegen Krebs anzugehen. Diese Daten sind für Fortschritte in der Krebsfrüherkennung, -behandlung und -forschung von unerlässlichem Wert. Ich gratuliere allen Beteiligten zu ihrer bereits geleisteten Arbeit“, betont Diana Stolz, Hessische Ministerin für Familie, Senioren, Sport, Gesundheit und Pflege.

Teil der hessischen Gesundheitsinfrastruktur

Zehn Jahre nach seiner Erweiterung zu einem klinisch-epidemiologischen Krebsregister ist es zu einer kompetenten Anlaufstelle für alle Fragen rund um Daten der Krebsversorgung in Hessen geworden. Es ist ein fester Bestandteil der hessischen digitalen Gesundheitsinfrastruktur und stellt die flächendeckende Krebsregistrierung in Hessen sicher. Mit seiner Expertise unterstützt es bei Fragen zur Krebsmeldung und stellt seine Daten und Auswertungen der Medizin, der Bevölkerung, Forschung und Politik zur Verfügung, um die Verbesserung der onkologischen Versorgung zu unterstützen.

Das Krebsregister besteht aus drei Teilen: der Vertrauens-, Landesauswertungs- und Abrechnungsstelle. Die Vertrauensstelle ist bei der Landesärztekammer Hessen (LÄKH) angesiedelt. Die LÄKH setzt sich aktiv für die hessenweite Krebsregistrierung ein. „Seit jeher zeichnet sich die Krebsregistrierung in Deutschland durch ihr dynamisches Umfeld und beständigen Wandel aus. Über die Jahre hinweg hat das Hessische Krebsregister immer wieder bewiesen, dass es in der Lage ist, mit innovativen Lösungen auf neue Anforderungen zu reagieren. Dabei wurden die Interessen der hessischen Ärzteschaft stets berücksichtigt. Dank des tatkräftigen Einsatzes aller Beteiligten ist die klinisch-epidemiologische Krebsregistrierung zu einem wichtigen Bestandteil der hessischen Gesundheitsversorgung geworden. Auf die Beteiligung der Landesärztekammer Hessen sind wir stolz. Auch künftig möchten wir gemeinsam zur Verbesserung der Krebsversorgung von Patientinnen und Patienten in Hessen beitragen“, resümiert Dr. med. Edgar Pinkowski, Präsident der Landesärztekammer Hessen.

Die Landesauswertungsstelle und Abrechnungsstelle sind dem Hessischen Landesamt für Gesundheit und Pflege (HLfGP) zugeordnet. Ein Aufgabenbereich des HLfGP ist die Beobachtung und Bewertung der gesundheitlichen Lage in Hessen, einschließlich der Berichterstattung, Überwachung des Krebsgeschehens und Wissensgenerierung. „Die öffentlich zugänglichen Auswertungen, Informationen und Berichte des Hessischen Krebsregisters bilden eine Grundlage für die gesundheitliche Versorgungsplanung, Qualitätssicherung und Wissenschaft. Das HLfGP unterstützt die Arbeit und die Weiterentwicklung des Hessischen Krebsregisters nach Kräften und verfolgt die aus den Daten gewonnenen Erkenntnisse mit großem fachlichem Interesse“, sagt Regine Bresler Präsidentin des Hessischen Landesamtes für Gesundheit und Pflege.

Die Finanzierung des Krebsregisters und die Meldevergütung an die meldenden Einrichtungen werden größtenteils von den Gesetzlichen Krankenkassen getragen. „Es sind besonders die Patientinnen und Patienten, die direkt von der Arbeit des Krebsregisters profitieren. Onkologen können die unterschiedlichsten Heilungsverläufe einsehen und daraus Rückschlüsse ziehen, welche Behandlungsmethode für welches Stadium einer vorliegenden Tumorerkrankung am erfolgversprechendsten ist. Das Krebsregister leistet so einen wertvollen Beitrag zur Verbesserung der onkologischen Versorgung. Die gesetzlichen Krankenkassen in Hessen haben das Krebsregister von Anfang an beim Kampf gegen Krebs unterstützt und zahlen für jede registrierte Neuerkrankung eine Pauschale an das klinische Krebsregister. Diese Förderung ist an die Erfüllung bestimmter Kriterien gebunden, die jährlich von den Verbänden der Krankenkassen und den Ersatzkassen in Hessen mit allen Beteiligten konstruktiv überprüft werden. Dies garantiert seit Jahren den vorgegebenen hohen Mindeststandard bei Qualität und Strukturen der klinischen Krebsregister und deren Daten – ganz im Sinne der Patientinnen und Patienten. Gleichzeitig werden die Daten gut geschützt und nur im gesetzlich vorgegebenen Rahmen genutzt“, erläutert Claudia Ackermann, Leiterin des Verbandes der Ersatzkassen e. V. (vdek), Landesvertretung Hessen, stellvertretend für die Gesetzlichen Krankenkassen.

Entstehung des Hessischen Krebsregisters

Das Krebsregistergesetz vom 1. Januar 1995 verpflichtete alle Bundesländer zum Aufbau epidemiologischer Krebsregister. Mit Inkrafttreten des Ausführungsgesetzes im November 1998 begann die Krebsregistrierung in Hessen. Zunächst beschränkte sich die Erfassung allein auf Krebspatientinnen und -patienten mit Wohnort im Regierungsbezirk Darmstadt. Im Jahr 2007 wurde die epidemiologische Krebsregistrierung auf ganz Hessen ausgeweitet. Aus den Handlungsempfehlungen des Nationalen Krebsplans resultierte 2013 das Krebsfrüherkennungs- und -registergesetz, das die Bundesländer zur Einrichtung klinischer Krebsregister anwies. Vor zehn Jahren, am 25. Oktober 2014, formierte sich das Hessische Krebsregister zu einem klinisch-epidemiologischen Krebsregister. Seine Fach- und Rechtsaufsicht liegt beim Hessischen Ministerium für Familie, Senioren, Sport, Gesundheit und Pflege.

Über das Hessische Krebsregister

Das Hessische Krebsregister registriert seit Oktober 2014 klinisch-epidemiologische Daten zu hessischen Krebsfällen und onkologischen Behandlungen. Es bereitet die Daten auf, wertet sie aus und stellt die gewonnenen Erkenntnisse Ärztinnen und Ärzten, der Bevölkerung, der Forschung sowie der Politik zur Verfügung.

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