„Die Mitglieder sind dabei nicht nur Kunden, sondern auch gleichzeitig Inhaber von Genossenschaftseinlagen und somit Miteigentümer der Bank. In der Satzung der Volksbank Freiburg ist die wirtschaftliche Förderung der Mitglieder fest im Zweck der Genossenschaft verankert.”
Die Mitglieder wählen alle vier Jahre Vertreter, die die Interessen der Mitglieder als ausgewählte Repräsentanten gegenüber der Bank vertreten. Die Vertreterversammlung beschließt wichtige Angelegenheiten der Genossenschaftsbank, wie beispielsweise die Feststellung des Jahresabschlusses, die Verwendung des Jahresüberschusses und Änderungen der Satzung.
Das Gremium bestimmt zudem über die Entlastung des Vorstands und des Aufsichtsrats, wie man es auch von Hauptversammlungen einer Aktiengesellschaft kennt. Zusätzlich werden hier auch die Aufsichtsratsmitglieder gewählt. Die Regelungen zum Vertreteramt und zur Vertreterversammlung sind in der Satzung festgelegt.
Das genossenschaftliche Grundprinzip reicht weit ins 19. Jahrhundert zurück. 1843 gründeten 50 Bürger im württembergischen Öhringen die erste Kreditgenossenschaft unter dem Namen “Öhringer Privatspar- und Leihkasse“, die heute noch unter dem Namen Volksbank Hohenlohe existiert. Die Volksbank Freiburg wurde nur 23 Jahre später im Jahr 1866 von Handwerkern und Bauern gegründet, die ihre Geldgeschäfte selbst in die Hand nehmen wollten.
Doch was macht Genossenschaften so erfolgreich und bis heute aktuell? Gerade in einer sich schnell wandelnden und zunehmend unsicheren Welt besteht großer Bedarf an Verlässlichkeit und Sicherheit. Vor allem Ereignisse wie die Finanzkrise 2009 haben gezeigt, wie wichtig eine stabile und starke Gemeinschaft sein kann.
Denn Spekulationsgeschäfte verbieten sich für genossenschaftliche Kreditinstitute von selbst – ihr im Genossenschaftsgesetz verankerter Förderauftrag ist nur einem Ziel verpflichtet: Dem Wohl und der Förderung der Mitglieder.
Auf der Vertreterversammlung wird auch über die Höhe der Dividende für das zurückliegende Geschäftsjahr abgestimmt.
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