Zu den Vorteilen der Geschäftsanteile von Genossenschaftsbanken zählen neben den oft stattlichen Dividenden auch die Wertstabilität der Anteile. Sie können zum Ausgabepreis wieder zurückgegeben werden. Dazu gibt es oft besonders gute Konditionen für die Produkte der Bank. Zusätzlich geben einige Institute ihren Mitgliedern beispielsweise eine goldene Girocard aus, durch die sie bei zahlreichen Kooperationspartnern Preisvorteile erhalten. Die goldene Girocard gibt es etwa bei der Frankfurter und der Hamburger Volksbank.

Es gibt aber auch Nachteile und möglicherweise sogar Risiken, die sich aus der genauen Vertragsgestaltung ergeben können. Auf die folgenden Punkte sollten Sie daher achten, wenn Sie Genossenschaftsanteile zeichnen wollen:

Voraussetzungen:  Es muss nicht immer die Volks- oder Raiffeisenbank vor Ort sein, auch nicht die lokale Sparda- oder PSD-Bank. Die Voraussetzungen für eine Mitgliedschaft sind je nach Bank sehr unterschiedlich. Bei der Münchener Hypothekenbank etwa genügt es, volljährig zu sein, um Geschäftsanteile zeichnen zu können. Dagegen ist bei der Frankfurter Volksbank ein Wohnsitz im Geschäftsgebiet, eine aktive Bankverbindung und die Nutzung weiterer Bankleistungen nötig. Dafür können Sie dort auch Anteile für Kinder zeichnen, wenn diese bereits Produkte der Bank nutzen.

Anlagesumme: Die Anzahl der maximal erhältlichen Anteile pro Mitglied ist meist begrenzt. Das schränkt die maximale Anlagesumme und damit den möglichen Ertrag ein. Während bei manchen Banken nur symbolische Erträge möglich sind, gibt es beispielsweise bei der Deutschen Apotheker- und Ärztebank oder bei der GLS Bank keine Begrenzung nach oben.

Einzahlung: Wenn Sie mehrere Geschäftsanteile kaufen, müssen Sie meist (bei über 60 Prozent der Banken) auch alle Anteile in einer Summe bezahlen. Wo dies nicht notwendig ist, kann es gewisse Fristen geben, bis wann Sie weitere Anteile zeichnen können. Gegebenenfalls nehmen Sie für diese Anteile dann auch nicht an der nächsten Ausschüttung teil.

Nachschusspflicht: Der Bundesverband der Deutschen Volks- und Raiffeisenbanken (BVR) hatte bereits vor mehreren Jahren die sogenannte Nachschusspflicht aus den Mustersatzungen für die VR-Banken gestrichen. Nach unserer Auswertung steht sie aber noch immer in der Satzung von knapp jeder zehnten Volks- und Raiffeisenbank. Mit der Nachschusspflicht ist im Insolvenzfall ein begrenztes finanzielles Risiko verbunden. Je Geschäftsanteil können Eigentümer dazu verpflichtet werden einen bestimmten Geldbetrag nachzuzahlen. Bislang handelt es sich aber ohnehin um ein eher theoretisches Risiko, da es noch keinen solchen Insolvenzfall gab.

Kontinuität: Für die jährliche Dividende gibt es keine Garantie. Sie wird auf der Generalversammlung beschossen und orientiert sich an der wirtschaftlichen Lage des Instituts. Um grob einschätzen zu können, wie zuverlässig die jeweilige Volksbank oder Raiffeisenbank ausschüttet, kann sich ein Blick auf die vergangenen Dividenden lohnen.

Kündigungsfrist: Genossenschaftsanteile lassen sich nicht so leicht handeln wie Aktien oder Fonds. Möchten Sie sich bei einer Volksbank Ihre Geschäftsanteile auszahlen lassen, müssen Sie in der Regel eine Kündigungsfrist von wenigen Monaten beachten. Bei einzelnen Instituten kann die Frist aber auch zwölf oder gar 24 Monate betragen (siehe Tabelle oben).

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