Die Kraftfahrzeugversicherung, kurz Kfz-Versicherung genannt, setzt sich aus der Kfz-Haftpflichtversicherung, der Voll- und der Teilkaskoversicherung zusammen. In der Haftpflicht und der Vollkaskoversicherung bestimmt Ihre individuelle Schadenfreiheitsklasse den Beitrag. Jeder Versicherungsnehmer wird entsprechend der Anzahl seiner unfallfrei gefahrenen Jahre einer Schadenfreiheitsklasse zugeordnet. Fahranfänger starten mit Schadenfreiheitsklasse (SF) 0 und zahlen je nach Versicherer zwischen 95 und 100 Prozent des Beitragssatzes. Mit jedem unfallfreien Jahr werden sie in eine niedrigere Schadenfreiheitsklasse eingestuft, nur Fahranfänger bleiben in der Regel drei Jahre lang in SF 0. Die niedrigste Schadenfreiheitsklasse ist in der Regel SF35, was 35 unfallfreien Jahren entspricht. Dann zahlen Sie als Versicherungsnehmer nur noch 20 Prozent des Beitragssatzes. Manche Versicherer bieten aber auch noch höhere SF an. Verursachen Sie einen Schaden, werden Sie wieder zurückgestuft in eine höhere Schadenfreiheitsklasse und damit steigt auch Ihr Beitrag. Um wie viele Schadenfreiheitsklassen Autofahrer nach einem Unfall zurückgestuft werden, ist von Unternehmen zu Unternehmen unterschiedlich.

Tipp: Nach einer Schadensabwicklung dürfen Sie kündigen und den Versicherer wechseln. Es kann durchaus sein, dass Sie bei einem Versicherer mit der neuen, ungünstigeren Schadenfreiheitsklasse dennoch einen preiswerteren Tarif erhalten, als wenn Sie sich beim bisherigen Versicherer zurückstufen lassen. Die Schadensfreiheitsklassen in der Haftpflicht- und Vollkaskoversicherung werden unabhängig voneinander gezählt. Wenn Sie in der Vollkaskoversicherung einen Schaden melden, dann wirkt sich das dort auf Ihre Schadenfreiheitsklasse aus, Ihre Einstufung in der Haftpflichtversicherung bleibt davon unberührt. Wenn Sie den Versicherer wechseln, nehmen Sie Ihre Schadenfreiheitsklasse mit zum neuen Unternehmen.

Kfz-Haftpflichtversicherung: Eine Haftpflichtversicherung ist Pflicht für jeden Autohalter, um diese Police kommen Sie nicht herum. Die Haftpflichtversicherung deckt Schäden, die durch einen Unfall an anderen Fahrzeugen oder / und deren Insassen entstehen. Schäden an Ihrem eigenen Auto sind nicht gedeckt! Dazu benötigen Sie eine Vollkaskoversicherung. Die Insassen in Ihrem Auto sind bei einem Unfall über Ihre private Haftpflichtversicherung abgesichert. Das hat nichts mit der Kfz-Haftpflichtversicherung zu tun. Die Kfz-Haftpflichtversicherung funktioniert gleichzeitig wie eine Rechtsschutzversicherung: Sie klärt bei einem Unfall die Haftungsfrage.

Teilkaskoversicherung: Die Teilkaskoversicherung können Sie freiwillig abschließen. Sie deckt Schäden an Ihrem Fahrzeug, die Sie nicht selbst beeinflussen können, etwa den Verlust des Autos durch Diebstahl oder Raub, auch Schäden am Auto durch den Zusammenstoß mit Tieren, durch Marderbisse, Einbruch, Brand, Glasbruch, Sturm oder Hagel sind versichert. Üblich ist eine Selbstbeteiligung von 150 Euro im Schadenfall. Je höher sie diese wählen, desto günstiger wird Ihr Versicherungsbeitrag.

Vollkaskoversicherung: Auch die Vollkaskoversicherung ist freiwillig. Sie geht noch weiter als die Teilkaskoversicherung und deckt neben den Schäden, die die Teilkaskoversicherung deckt, auch Schäden am eigenen Auto, die Sie selbst verschuldet haben, etwa durch einen Unfall. Sie springt auch bei Schäden durch Vandalismus ein oder wenn der Unfallgegner Fahrerflucht begangen hat. Wer eine Vollkaskoversicherung abschließt, hat auch gleichzeitig eine Teilkaskoversicherung. Bei der Vollkaskoversicherung ist ebenso eine Selbstbeteiligung üblich, meist 300 Euro.

Das sind wichtige Leistungen

Wenn Sie den Versicherer wechseln, sollten Sie darauf achten, dass wichtige Leistungen versichert sind.

Grobe Fahrlässigkeit: Der Versicherer sollte auch bei grob fahrlässigem Handeln leisten. Das ist in der Haftpflicht wie auch in der Vollkaskoversicherung essenziell. Gedeckt sind dann auch Schäden in vollem Umfang, die durch grob fahrlässiges Handeln verursacht wurden, etwa weil Sie noch schnell bei roter Ampel über die Kreuzung gefahren sind. Neuere Policen enthalten den Zusatz inzwischen größtenteils automatisch, in älteren Policen fehlt er häufig. Schäden unter Alkohol- und Drogeneinfluss sind jedoch meist ausgenommen.

Schäden durch Tiere: In älteren Policen ist meist nur die Kollision mit Haarwild versichert. Besser ist es, wenn der Zusammenstoß mit Tieren aller Art versichert ist. Insbesondere Tierbisse sollten gedeckt sein – Bisse an Schläuchen und Kabeln, und – ganz wichtig – die Folgeschäden!

Auslandsschutz: Fahren Sie ins Ausland, empfiehlt sich ein Auslandsschadenschutz. Er sichert das Risiko ab, dass die Deckungssumme des ausländischen Unfallgegners unter Umständen nicht ausreicht, um den Schaden zu decken. In den meisten Policen gehört dieser Schutz inzwischen zum Standard.

Neuwagenentschädigung: Fahren Sie ein neues Auto? Dann ist es in der Vollkaskoversicherung nicht unerheblich, ob der Versicherer 18 Monate lang oder sogar 24 Monate lang den Neupreis bei Totalschaden ersetzt. Je länger, desto besser.

Mallorca-Police: Dieses Extra ist inzwischen Standard bei neueren Policen. Der Zusatz garantiert guten Versicherungsschutz im Ausland, wenn Sie einen Mietwagen buchen.

Verzicht auf Abzug "neu für alt": Dieser Zusatz in der Kaskoversicherung schützt Sie davor, dass Versicherer besonders bei einer Lackierung oder bei Reifenersatz nicht die volle Summe der Kosten übernehmen, sondern das Alter des Fahrzeugs berücksichtigen. Sie würden dann bei einer Reparatur auf einem Eigenanteil sitzen bleiben.

So können Sie Ihren Beitrag reduzieren

Der Beitrag in der Kfz-Versicherung setzt sich aus vielen Faktoren zusammen, die ihre Prämie beeinflussen. Das sind die wichtigsten:

  • Zulassungsort des Fahrzeugs (Regionalklasse)
  • Fahrzeugtyp und -art (Typklasse)
  • Motorleistung
  • Schadenfreiheitsklasse
  • Alter des Fahrzeugs
  • Alter des Fahrers
  • Fahrerkreis (wer fährt alles mit dem Auto?)
  • Stellplatz (Garage, Straße oder Carport)
  • Jährliche Fahrleistung in Kilometern

Hinzu kommen "weiche Faktoren", die manche Versicherer mit einem Bonus belohnen. Positiv auf den Beitrag können sich zum Beispiel auswirken

  • Bestimmte Berufe des Versicherungsnehmers
  • Kinder
  • Haus- und Grundbesitz
  • Weitere bestehende

Versicherungspolicen beim Anbieter

  • Vorhandensein einer Wegfahrsperre am Fahrzeug

Aus diesen Faktoren berechnet der Versicherer Ihr persönliches Unfallrisiko. Wer mehr Kilometer im Jahr fährt, hat ein höheres Risiko, einen Unfall zu bauen. Das gleiche gilt, wenn viele Fahrer ein Auto fahren. Das sind nur zwei Beispiele, die zeigen, dass Sie möglicherweise manche Faktoren selbst beeinflussen können, um Ihren Beitrag zu reduzieren. Hier weitere Beispiele, wie Sie Ihren Beitrag reduzieren können:

Werkstattbindung: Mit der Werkstattbindung verpflichten Sie sich, bei einer Reparatur nach einem Kaskoschaden eine vom Versicherer genannte Werkstatt aufzusuchen. Das bringt oft rund zehn bis 20 Prozent Ersparnis. Aufgepasst: bei geleasten oder finanzierten Fahrzeugen kommt das oft nicht in Frage. Nicht alle Versicherer bieten eine Werkstattbindung an.

Selbstbeteiligung: In der Vollkasko- und Teilkaskoversicherung können Sie eine höhere Selbstbeteiligung wählen – das reduziert den Beitrag.

Vollkaskoversicherung: Möglicherweise ist Ihr Auto schon älter und ein Totalverlust verschmerzbar? Spätestens wenn der Beitrag den Wert des Fahrzeugs übersteigt, könnten Sie auf die Vollkaskoversicherung verzichten. Wichtig zu wissen ist, dass bei einem Totalschaden der Versicherer immer nur den Zeitwert des Fahrzeugs ersetzt. Auch auf die Teilkaskoversicherung kann man möglicherweise bei einem sehr alten Fahrzeug verzichten.

Tipp: Bevor Sie die Vollkaskoversicherung kündigen, lassen Sie sich genau berechnen, wie viel Beitrag das ausmacht. Manchmal ist man in so einer guten Schadenfreiheitsklasse eingestuft, dass die Teilkaskoversicherung alleine teurer käme. Dann wäre es günstiger, die Vollkaskoversicherung einfach weiterlaufen zu lassen.

Kilometerleistung: Wer wenig fährt, kann ganz erheblich an Beitrag sparen. Die meisten Versicherer fragen die jährliche Kilometerleistung ab. Melden Sie Ihrem Versicherer also nicht einfach mehr Kilometer, als Sie tatsächlich fahren.

Fahrerkreis: Tragen Sie nur die Fahrer ein, die das Auto auch tatsächlich häufig nutzen. Das macht einen großen Beitragsunterschied aus. Wenn nur wenige Male im Jahr jemand anders mit dem Auto fährt, erlauben manche Versicherer es, diesen Fahrer für den jeweiligen Zeitraum ohne Zusatzkosten jeweils als Fahrer anzumelden.

Telematik-Tarife: Manche Versicherer bieten Telematik-Tarife an. Dabei wird eine kleine Box ins Auto eingebaut, die das Fahrverhalten aufzeichnet. Die Daten werden an das Versicherungsunternehmen per Mobilfunk gesendet und ausgewertet. Manche Versicherer arbeiten auch mit einer App, die mit dem Smartphone gekoppelt ist. Der Fahrer bekommt bei einem umsichtigen, defensiven Fahrstil Punkte gutgeschrieben, die am Ende des Jahres den Beitrag senken können. Beschleunigungs- und Bremsverhalten sind unter anderem relevant, aber auch, ob man sich an Geschwindigkeitsbegrenzungen hält. Wenn es Ihnen nichts ausmacht, dass Sie Ihr Fahrverhalten Ihrem Versicherer offenlegen, kann ein Telematik-Tarif eine Sparoption sein. Sie sollten allerdings ein scharfes Auge auf die Bedingungen werfen und schauen, wie streng der Datenschutz gehandhabt wird.

Autokauf: Planen Sie, ein neues Auto zu kaufen? Dann können Sie gleich beim Kauf auf Faktoren achten, die den Versicherungsbeitrag beeinflussen: Viele PS beispielsweise erhöhen in der Regel den Versicherungsbeitrag. Auch Typ- und Regionalklasse sind ausschlaggebend. Vor dem Autokauf können Sie die Fahrzeugdaten einfach in einen Versicherungsrechner eingeben, um einen Eindruck zu erhalten, was an laufenden Kosten auf Sie zukommt.

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Was bei Hybridfahrzeugen und E-Autos zu beachten ist

Bei Elektro- und Hybridautos gelten dieselben Vorgaben für die Kfz-Versicherung. Es gibt nur einen Unterschied: Der Akku. Er ist bei elektrisch betriebenen Fahrzeugen besonders wertvoll und sollte deshalb auch gut geschützt sein.

So sollten in der Kaskoversicherung unbedingt Folgeschäden nach Tierbissen gedeckt sein und zwar umfangreich: Hat ein Marder ein Kabel angenagt und in der Folge kommt der ganze Akku zu Schaden, sollte der Versicherer den Ersatz eines solchen erstatten. Aufgepasst: Manchmal sind die Folgeschäden begrenzt auf eine bestimmte Erstattungssumme. Deckt diese auch den Ersatz des Akkus? Der Versicherer sollte bei einem Ersatz den Neuwert des Akkus ersetzen, nicht nur den Zeitwert. Und bei einem Akkutausch ist es gut, wenn ebenfalls die Entsorgung des alten Akkus eingeschlossen ist. Ein Versicherer sollte auch Schäden am Ladekabel oder dessen Diebstahl mitversichern wie auch Überspannungsschäden aufgrund von Gewitter.

Tipp: Manche Versicherer bieten eine Allgefahrendeckung für E-Autos an, die Allianz nennt sie All risk. Damit sind sehr viele Schäden versichert, die zum Beispiel auch durch Bedienfehler beim Laden entstehen können.

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