Hier folgt die Weiterführung der Artikelserie: NIS2-Hilfe für KMUs, die vorherige Folge erhalten Sie unter: NIS2-Betroffene und Zulieferer
In der digital vernetzten Welt von heute stehen Unternehmen nicht nur vor einer Vielzahl neuer Chancen, sondern auch vor erheblichen Risiken. Die EU-Richtlinie NIS2 (Network and Information Security Directive) legt einen besonderen Schwerpunkt auf die Stärkung der Cybersicherheit und den Schutz kritischer Infrastrukturen – eine Anforderung, die nicht nur große Konzerne betrifft, sondern auch kleine und mittlere Unternehmen (KMUs). Diese Artikelserie „NIS2-Hilfe für KMUs“ soll insbesondere kleinere Unternehmen dabei unterstützen, die notwendigen Schritte für eine gesetzeskonforme Umsetzung zu verstehen und praktisch anzuwenden.
Dieser erste Teil widmet sich dem grundlegenden Thema der Cyberrisiken und beleuchtet die weitreichenden Konsequenzen, die aus mangelndem Schutz entstehen können. Zunächst ein Überblick über die Kerninhalte und Zielsetzungen der NIS2-Richtlinie.
Vorbemerkung
Die NIS2-Richtlinie fordert, ähnlich wie die DSGVO, den Einsatz technischer und organisatorischer Maßnahmen zum Schutz vor IT-Sicherheitsrisiken. Für viele Großunternehmen ist die Implementierung solcher Maßnahmen oft nur eine Frage des Budgets, doch wie können kleinere Betriebe und KMUs diese Vorgaben umsetzen, ohne ihre Ressourcen zu überlasten?
Die GSG Global Service Group GmbH, die seit über zwei Jahrzehnten KMUs bei IT-Sicherheitsfragen unterstützt, möchte mit dieser Artikelserie aufzeigen, wie auch Unternehmen mit begrenztem Budget in der Lage sind, eine NIS2-konforme Cybersicherheitsstrategie zu entwickeln.
Cyberrisiken und der Weg zur Absicherung
Die fortschreitende Digitalisierung zwingt Unternehmen dazu, ihre Sicherheitsstandards anzupassen und die IT-Sicherheit auf ein neues Niveau zu heben. Eine zentrale Rolle spielt dabei das sogenannte „Security Information and Event Management (SIEM)“-System, das Unternehmen in die Lage versetzt, Bedrohungen und Sicherheitsvorfälle in Echtzeit zu erkennen und entsprechende Maßnahmen zu ergreifen.
Für KMUs ist ein grundlegendes Verständnis der IT-Risiken und deren potenziellen Auswirkungen unerlässlich. Denn obwohl viele Unternehmen ein Monitoring ihrer Systeme einsetzen, stoßen diese traditionellen Überwachungssysteme schnell an ihre Grenzen, wenn es um die Erkennung von Netzwerkvorfällen oder Cyberangriffen geht.
Schwachstellen erkennen
Ein essenzieller Bestandteil der NIS2-Richtlinie ist die kontinuierliche Risikobewertung und das rechtzeitige Erkennen von Schwachstellen. Die regelmäßige Analyse und Auswertung von Logdaten, die durch ein SIEM-System unterstützt werden kann, ist dabei ein wichtiges Werkzeug, um potenzielle Bedrohungen rechtzeitig zu identifizieren.
Ein SIEM-System ermöglicht die Überwachung der gesamten IT-Umgebung und stellt sicher, dass auch kleinste Abweichungen im Netzwerkverkehr und Anomalien erkannt werden. So lassen sich Sicherheitsvorfälle proaktiv verhindern und damit Schäden und Ausfallzeiten minimieren.
Rechtliche Konsequenzen für KMUs
Nicht nur aus ethischen, sondern auch aus rechtlichen Gründen ist jedes Unternehmen verpflichtet, geeignete Maßnahmen zum Schutz von IT-Infrastrukturen und personenbezogenen Daten zu ergreifen. Die NIS2-Richtlinie und das IT-Sicherheitsgesetz fordern eine ständige Optimierung der Sicherheitsvorkehrungen – dies gilt besonders für Unternehmen in sensiblen Branchen oder als Zulieferer und Partner großer Konzerne.
Unternehmen, die die NIS2-Richtlinie nicht umsetzen, riskieren empfindliche Bußgelder und sogar Schadensersatzforderungen. Verträge mit Geschäftspartnern und Kunden enthalten oft spezielle IT-Sicherheitsanforderungen. Werden diese nicht eingehalten, können daraus erhebliche Haftungsrisiken entstehen.
Fallbeispiele zur Veranschaulichung
Beispiel 1: Einzelhandelsunternehmen
Ein großes Einzelhandelsunternehmen erlebte einen massiven Datenverlust, der Millionen von Kunden betraf. Eine Sicherheitslücke in einem Zahlungssystem führte zu einer Malware-Infektion, die monatelang unentdeckt blieb, da keine geeigneten Überwachungssysteme implementiert waren. Der Vorfall verursachte schwere Reputationsschäden, Rechtsstreitigkeiten und finanzielle Verluste – und führte zu einer umfassenden Neuausrichtung der Sicherheitsstrategie und zur Implementierung eines SIEM-Systems.
Beispiel 2: Compliance-Verstoß in der Finanzbranche
Ein mittelgroßes Finanzdienstleistungsunternehmen wurde von einer Aufsichtsbehörde wegen unzureichender Sicherheitsmaßnahmen gerügt und musste eine hohe Geldstrafe zahlen. Die Compliance-Anforderungen verlangten erweiterte Sicherheitskontrollen, die mit dem bisherigen Überwachungssystem nicht umgesetzt werden konnten. Auch hier führte die Einführung eines modernen SIEM-Systems zur Erfüllung der Compliance-Anforderungen.
Fazit und Ausblick
Die NIS2-Richtlinie stellt einen neuen Meilenstein in der Cybersicherheit dar und bietet Unternehmen eine klare Orientierung zur Stärkung ihrer IT-Sicherheit. Neben der Einhaltung von Mindestanforderungen in Deutschland nach dem IT-Sicherheitsgesetz sollten Unternehmen die Vorgaben der NIS2-Richtlinie in den Artikeln 20 und 21 berücksichtigen, um Bußgelder und Haftungsrisiken zu vermeiden.
Im nächsten Artikel dieser Serie beleuchten wir das Thema Logmanagement und zeigen, wie Unternehmen Logdaten aus den verschiedenen Bereichen ihrer Infrastruktur erfassen und nutzen können, um die Cybersicherheit weiter zu stärken. Weitergehende Fragen beantwortet Ihnen die GSG GmbH unter der Email-Adresse ml@gsg-edv.de gerne.
Die GSG Global Service Group GmbH ist ein inhabergeführter IT-Dienstleister mit Sitz im Rhein-Main-Gebiet und über zwei Jahrzehnten Erfahrung in der IT-Sicherheitsberatung. 2021 gründete das Unternehmen IT-Security.de, Deutschlands umfassendstes Online-Portal für IT-Sicherheit, Datenschutz und Digitalisierung. GSG unterstützt KMUs als NIS2-Beauftragter bei der Umsetzung technischer und organisatorischer Sicherheitsmaßnahmen und bietet praxisbewährte Lösungen – von A wie Awareness bis Z wie Zertifizierung.
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