Zum internationalen Tag gegen Gewalt an Frauen erklärt die Bundesvorsitzende der Aktion Lebensrecht für Alle (ALfA) e.V., Cornelia Kaminski, heute in Augsburg:

Der Internationale Tag zur Beseitigung von Gewalt gegen Frauen, der jährlich am 25. November begangen wird, macht auf die weit verbreitete Diskriminierung und Gewalt aufmerksam, die Frauen weltweit erleben. So erfreulich es ist, dass an diesem Tag Zwangsprostitution, Zwangsheirat oder häusliche Gewalt gegen Frauen öffentlich thematisiert werden, so bedauerlich ist es andererseits, dass neue Formen der Diskriminierung von Frauen kaum eine Rolle spielen. Hierzu zählen die Verfahren der modernen Reproduktionsmedizin, die Frauen als Rohstofflieferanten und Gebärmuttervermieterinnen missbraucht.

Die sogenannte „Eizellspende“, bei der Frauen ihre Eizellen an Personen verkaufen, die sich damit den Wunsch nach einem Kind erfüllen wollen,  ist für die „Spenderin“ mit Risiken verbunden, die sie nur in Kauf nimmt, weil sie in einer finanziellen Notlage ist, die von den Käufern ausgenutzt wird.

Das gleiche für die sogenannten „Leihmutterschaft“, bei der Frauen ebenfalls gegen Geld ihre Gebärmutter zur Verfügung stellen, um für andere ein Kind auszutragen. Die Summe, die den Frauen hierfür ausgezahlt wird, ist im Vergleich zu den Gesamtkosten, die den Bestelleltern in Rechnung gestellt werden, gering. Reich werden bei diesen Verfahren nicht die Frauen, die die Leistung erbringen, sondern die Agenturen, die sie an die Kunden vermitteln.

„Leihmutterschaft“ und „Eizelllspende“ florieren. So arbeiten etwa trotz des Krieges in der Ukraine die Leihmutteragenturen dort auf Hochtouren und vermitteln Frauen an ihre Kunden. Häufig handelt es sich hierbei um männliche Paare, die naturgemäß selbst keine Kinder bekommen können, aber wohlhabend genug sind, eine bis zu sechsstellige Summe für die Produktion eines Kindes zu bezahlen. Wohlwissend, dass für die Ernährung des Säuglings Muttermilch die beste Alternative ist, bieten einige Agenturen ihren Kunden zudem die Möglichkeit, auch diese zu kaufen. Auf diese Weise werden Frauen nicht nur als Eizellieferanten und Mietmütter, sondern auch als Milchproduzenten genutzt.

Auf internationaler Ebene gibt es Zeichen dafür, dass dieses frauenverachtende Verfahren global geächtet werden könnte. Am 14. November 2024 verabschiedete die Generalversammlung der Vereinten Nationen eine Resolution über den Frauen- und Mädchenhandel. In Artikel 16 wird betont, dass „die kommerzielle Ausbeutung von Leihmüttern eine Form des Menschenhandels“ ist. Die Regierungen werden aufgefordert, „seine tieferen Ursachen“ zu bekämpfen. Damit verknüpft die Generalversammlung der Vereinten Nationen die „Leihmutterschaft zum Zweck der kommerziellen Ausbeutung“ mit umfassenderen Fragen des Menschenhandels wie „Zwangsarbeit, Vermarktung und anhaltende Nachfrage nach ausbeuterischen Praktiken“. Artikel 16 der Resolution betont, dass Menschenhandel in all seinen Formen, einschließlich der Leihmutterschaft, durch „systemische Faktoren“ wie „Armut, Geschlechterungleichheit und negative soziale Normen“ angeheizt wird. Diese Bedingungen schaffen Umgebungen, in denen Frauen besonders anfällig für Ausbeutung sind. Reiche Frauen tragen keine Kinder für arme Frauen aus.

Wer sich für die Legalisierung der nicht-kommerziellen Leihmutterschaft stark macht, weil er meint, hiermit diese Form der Ausbeutung umgehen zu können, ist entweder naiv oder böswillig. Diese Form der Versklavung von Frauen wird nicht dadurch besser, dass man Frauen gar nicht erst eine Bezahlung für ihre Leistung anbietet.

Deutschland täte gut daran, nicht auf die Forderungen der FDP oder die Empfehlungen der Kommission für reproduktive Selbstbestimmung und Fortpflanzungsmedizin zu hören, sondern auf die der Vereinten Nationen. Die Verbote von „Eizellspende“ und jeder Form von „Leihmutterschaft“ müssen aufrechterhalten und gleichzeitig muss sichergestellt werden, dass sie nicht durch Vermittlung von ausländischen Agenturen umgangen werden. 

Die Aktion Lebensrecht für Alle e.V. (ALfA) tritt für das uneingeschränkte Lebensrecht jedes Menschen ein – ob geboren oder ungeboren, behindert oder nicht, krank oder gesund, alt oder jung. Die ALfA hat mehr als 11.000 Mitglieder und ist Mitglied im Bundesverband Lebensrecht (BVL).

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