Trotz anstehender Krankenhausreform und der darin vorgesehenen Leistungsgruppensystematik ist es unabdingbar, dass die ärztliche Weiterbildung in Hessen gemäß der Weiterbildungsordnung der Landeärztekammer Hessen flächendeckend angeboten werden kann, appellierten die hessischen Ärztevertreter im Rahmen der 7. ordentlichen Delegiertenversammlung am 23. November 2024 in Bad Nauheim.

Der Appell richtet sich an das hessische Ministerium für Familie, Senioren, Sport, Gesundheit und Pflege und fordert von der Politik, die Weiterbildung von Ärztinnen und Ärzten im Fokus zu halten.

Durch die Zuteilung von Leistungsgruppen dürften keine regionalen Engpässe entstehen, heißt es in der Begründung. Zudem, befürchten die Delegierten, werden Ärztinnen und Ärzte in Weiterbildung zur Erlangung aller Weiterbildungsinhalte künftig ihre Weiterbildungsstätten wechseln müssen – mit Auswirkungen auf Arbeitsverträge, Sozial- und Rentenversicherung. Aus diesem Grund fordern die hessischen Ärztinnen und Ärzte vom Land Hessen, sich für eine Ausnahmeregelung vom Gesetz zur Arbeitnehmerüberlassung einzusetzen.

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