Der Bundesverband IT-Sicherheit e.V. (TeleTrusT) fordert die Abgeordneten des Deutschen Bundestags in einem offenen Brief auf, das NIS-2-Umsetzungs- und Cybersicherheitsstärkungsgesetz noch in der laufenden Legislaturperiode im Deutschen Bundestag zu verabschieden. Das Ende der Ampelkoalition darf nicht zu einer weiteren Verzögerung des Gesetzes führen.

https://www.teletrust.de/publikationen/stellungnahmen/2024/

Die NIS-2-Richtlinie der EU hätte bereits zum 18.10.2024 umgesetzt sein müssen. Allein deswegen darf die Verabschiedung des Entwurfs zum NIS2UmsuCG nicht verzögert werden. Dessenungeachtet bedarf es aber einer sofortigen Umsetzung, damit schnellstmöglich ein Höchstmaß an IT-Sicherheit in Deutschland erreicht wird.

In einem offenen Brief fordert der Bundesverband IT-Sicherheit e.V. (TeleTrusT) die Abgeordneten des Deutschen Bundestags auf, das NIS-2-Umsetzungs- und Cybersicherheitsstärkungsgesetz noch in der laufenden Legislaturperiode im Deutschen Bundestag zu verabschieden.

Im Interesse von Rechts- und Investitionssicherheit benötigen die Unternehmen zur Planung, Organisation und Umsetzung der neuen gesetzlichen Anforderungen endlich Klarheit. Die erforderlichen technischen, personellen und rechtlichen Maßnahmen können sehr aufwendig und komplex sein. Es ist deshalb wichtig für die Beteiligten, ein klares Bild darüber zu haben, wann welche gesetzlichen Regelungen auf sie zukommen. Derzeit können Unternehmen nicht einmal sicher validieren, ob sie überhaupt in den Anwendungsbereich des NIS-2-Umsetzungsgesetzes fallen werden. Diese Vorfrage ist nachvollziehbar aber von entscheidender Bedeutung für die wesentlichen Entscheidungen zur IT-Sicherheit in den Unternehmen.

RA Karsten U. Bartels LL.M., stellvertretender TeleTrusT-Vorstandsvorsitzender: "Weitere Verzögerungen beim NIS-2-Umsetzungsgesetz sind eine Zumutung für die Unternehmen. Die Wirtschaft braucht endlich Klarheit darüber, wen welche neuen IT-Sicherheitspflichten treffen. Wir appellieren an die Verantwortung der Bundestagsabgeordneten. Der Gesetzesentwurf könnte längst verabschiedet sein. Bringen Sie jetzt das NIS2UmsuCG auf den Weg. Für eine bessere IT-Sicherheit im Land."

Über Bundesverband IT-Sicherheit e.V. (TeleTrusT)

Der Bundesverband IT-Sicherheit e.V. (TeleTrusT) ist ein Kompetenznetzwerk, das in- und ausländische Mitglieder aus Indu-strie, Verwaltung, Beratung und Wissenschaft sowie thematisch verwandte Partnerorganisationen umfasst. Durch die breit gefächerte Mitgliederschaft und die Partnerorganisationen verkörpert TeleTrusT den größten Kompetenzverbund für IT-Sicherheit in Deutschland und Europa. TeleTrusT bietet Foren für Fachleute, organisiert Veranstaltungen bzw. Veranstaltungsbeteiligungen und äußert sich zu aktuellen Fragen der IT-Sicherheit. TeleTrusT ist Träger der "TeleTrusT European Bridge CA" (EBCA; PKI-Vertrauensverbund), der Personenzertifikate "TeleTrusT Information Security Professional" (T.I.S.P.) und "TeleTrusT Professional for Secure Software Engineering" (T.P.S.S.E.) sowie der Vertrauenszeichen "IT Security made in Germany" und "IT Security made in EU". TeleTrusT ist Mitglied des European Telecommunications Standards Institute (ETSI). Hauptsitz des Verbandes ist Berlin.

Firmenkontakt und Herausgeber der Meldung:

Bundesverband IT-Sicherheit e.V. (TeleTrusT)
Chausseestraße 17
10115 Berlin
Telefon: +49 (30) 40054310
Telefax: +49 (30) 40054311
https://www.teletrust.de

Ansprechpartner:
Dr. Holger Mühlbauer
Geschäftsführer
Telefon: +49 (30) 40054310
Fax: +49 (30) 40054311
E-Mail: info@teletrust.de
Für die oben stehende Story ist allein der jeweils angegebene Herausgeber (siehe Firmenkontakt oben) verantwortlich. Dieser ist in der Regel auch Urheber des Pressetextes, sowie der angehängten Bild-, Ton-, Video-, Medien- und Informationsmaterialien. Die United News Network GmbH übernimmt keine Haftung für die Korrektheit oder Vollständigkeit der dargestellten Meldung. Auch bei Übertragungsfehlern oder anderen Störungen haftet sie nur im Fall von Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit. Die Nutzung von hier archivierten Informationen zur Eigeninformation und redaktionellen Weiterverarbeitung ist in der Regel kostenfrei. Bitte klären Sie vor einer Weiterverwendung urheberrechtliche Fragen mit dem angegebenen Herausgeber. Eine systematische Speicherung dieser Daten sowie die Verwendung auch von Teilen dieses Datenbankwerks sind nur mit schriftlicher Genehmigung durch die United News Network GmbH gestattet.

counterpixel