Nach einem Urteil des Bundesverwaltungsgerichts in 2015 haben die Gremien der Handwerkskammer an einer noch transparenteren Darstellung aller Haushaltszahlen gearbeitet. So wurde seit dem Jahresabschluss 2015 die Betriebsmittelrücklage, neben den Investitionsrücklagen für beide Häuser stets getrennt und ausführlich ausgewiesen. Den delegierten Handwerkerinnen und Handwerkern wurde auch die Entwicklung der Betriebsmittelrücklage von 2015 (3.693.020 Euro) bis 2017 (3.099.074 Euro) aufgezeigt.
In Umsetzung eines verwaltungsgerichtlichen Verfahrens im vergangenen Jahr wurde die Senkung der Betriebsmittelrücklage, aufgrund einer wirtschaftlichen Haushaltsführung, auf 2.158.000 Euro beschlossen.
Die Vollversammlung hat somit eine Beitragsentlastung für die Mitgliedsbetriebe von 631.000 Euro beschlossen, die bei der Beitragsfestsetzung 2019 umgesetzt wird.
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