Gelungene Kommunikation ist die Grundlage wirksamer medizinischer Behandlung und ärztlicher Tätigkeit. Dagegen verstärken mangelnde Kommunikation und Sprachbarrieren soziale Schieflagen und bewirken gesundheitliche Schädigung sowie Ausgrenzung der davon betroffenen Menschen. Mit großer Mehrheit hat die Delegiertenversammlung der Landesärztekammer Hessen daherdie Politik in Land und Bund aufgefordert, eine ausreichende Finanzierung von Sprachmittlung – Übertragung von einer Sprache in die andere – bei medizinischen Behandlungen gesetzlich zu verankern und den Zugang niederschwellig zu ermöglichen.

Das Problem der Sprachbarriere könne am einfachsten durch eine ausreichende Zahl qualifizierter und geeigneter Sprachmittler beseitigt bzw. minimiert werden, die für alle patientenversorgenden Berufsgruppen im Gesundheitswesen abrufbar sein müsse, erklärten die Delegierten. Gerade in der Betreuung chronisch Erkrankter oder von Menschen, die von umfangreichen operativen Eingriffen betroffen sind, könnten durch qualifizierte Sprachmittlung viele Schäden und damit verbundene Kosten abgewendet werden.

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