Dass ein Auto im Ausland zugelassen ist, sagt nach Auskunft der ARAG Experten laut des Verwaltungsgerichts Gießen noch nichts darüber aus, ob für es ein Bewohnerparkausweis beantragt werden kann. Entscheidend für einen Parkausweis sei eine dauerhafte Nutzung durch die beantragende Person (Az.: 6 K 2830/24.Gl).

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