ine Autofahrerin kollidierte beim Ausfahren aus einer Einfahrt mit einer Radfahrerin. Obwohl diese nicht den gekennzeichneten Radweg genutzt hatte, sondern auf der Straße fuhr, bleibt laut ARAG Experten nach einer Entscheidung des Landgerichts Hanau die Autofahrerin allein verantwortlich (Az.: 2 S 65/22).
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