Egal, auf welche gesetzliche Grundlage sich die Arbeitszeitverkürzung stützt: Einkommensverluste müssen Sie bei einer Arbeitszeitverkürzung in jedem Fall hinnehmen. Diese sind allerdings als Folge des progressiven Steuertarifs geringer als viele denken. Denn wenn das Einkommen sinkt, muss man auch prozentual weniger Steuer zahlen. Wer beispielsweise als Vollzeitbeschäftigter zuletzt monatlich brutto 3.000 Euro verdient hat und seine Arbeitszeit und seinen Bruttolohn um die Hälfe verkürzt, muss beim Nettogehalt "nur" Einbußen von etwa 41 Prozent hinnehmen. Die Einbußen sind – wie untenstehende Tabelle zeigt – besonders niedrig, wenn der neue Bruttolohn durch die Arbeitszeitverkürzung unter die Marke von 2.000 Euro sinkt und damit im so genannten Übergangsbereich mit einer geringeren Belastung durch Sozialversicherungsbeiträge liegt.

Beispiel: Barbara T. (48) lebt in Stuttgart und ist alleinstehend. Bislang verdiente sie als kaufmännische Angestellte monatlich brutto 3.000 Euro. Ihre Mutter wurde nach einem Schlaganfall pflegebedürftig. Barbara T. übernimmt die Pflege. Ihre Mutter besucht zusätzlich zeitweise eine Tagespflege. Deshalb kann die Tochter noch halbtags arbeiten. Das hat sie mit ihrem Chef vereinbart. Aus 3.000 Euro wurden so 1.500 Euro brutto. Netto ist der Verlust dank der Steuerprogression nicht ganz so stark. Statt 2.065 Euro gehen monatlich 1.213 Euro auf ihr Konto (jeweils Stand 2024): Ein Minus von 41 Prozent beziehungsweise 842 Euro.

Tipp: Die Kosten für eine Platz im Pflegeheim und auch die Preise für die Pflege zu Hause liegen oft weit über den Sätzen der Pflegeversicherung. Viele Pflegebedürftige können die Pflegekosten nicht aus eigenen Mitteln schultern. Deshalb springen die Sozialämter häufig ein, mit der sogenannten Hilfe zur Pflege. Die Kinder der Pflegebedürftigen werden hingegen nur selten zur Kasse gebeten. Weitere Infos dazu lesen Sie im Ratgeber "Elternunterhalt und Hilfe zur Pflege: Wer zahlt das Pflegeheim für die Eltern?" auf biallo.de.

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