Der Berufsverband der Datenschutzbeauftragten Deutschlands (BvD) e.V. startet mit einer klaren Agenda in das Jahr 2025, um den Datenschutz in Deutschland und Europa aktiv mitzugestalten. Angesichts wachsender Herausforderungen in einer zunehmend digitalisierten Welt hat der BvD vier zentrale Schwerpunkte definiert, um die Position der Datenschutzbeauftragten zu stärken und praxisorientierte Lösungen voranzutreiben.

1. Erhalt der Benennungspflicht für Datenschutzbeauftragte (§ 38 Abs. 1 BDSG)
Der BvD setzt sich nachdrücklich für die Beibehaltung der gesetzlichen Benennungspflicht von Datenschutzbeauftragten ein. Diese gewährleistet eine qualifizierte und vor allem unternehmensnahe Beratung und Überwachung der datenschutzrechtlichen Pflichten und schafft einheitliche Standards für Unternehmen und Organisationen. Qualifizierte Datenschutzbeauftragte entlasten das Management und verhindern unnötige Bürokratie.

2. Kein Abbau von Persönlichkeitsrechten durch Schwächung des BDSG
Der Schutz der Persönlichkeitsrechte seiner Bürger ist eine Pflichtaufgabe des Staates in einer Demokratie. Änderungen des Bundesdatenschutzgesetzes, die die Benennungspflicht oder die Aufgaben von Datenschutzbeauftragten einschränken, lehnt der BvD daher entschieden ab. Stattdessen setzt der Verband auf den Erhalt der etablierten Standards für eine effektive Datenschutzkontrolle. Bereits mehrfach hat der BvD umfassende Vorschläge zur Entrümpelung des Datenschutzrechts vorgestellt, die ohne Reduzierung des Schutzes der Persönlichkeitsrechte deutliche Entlastungen für die Wirtschaft bringen.

3. Datenschutz in der KI-Verordnung (AI Act)
Der BvD fordert eine stärkere Einbindung der Datenschutzbeauftragten bei der Umsetzung der KI-Verordnung sowie der weiteren EU-Rechtsakte zur Digital- und Datenstrategie. Ziel ist es, die datenschutzrechtlichen Anforderungen und technologischen Entwicklungen miteinander in Einklang zu bringen und klare Vorgaben für Datenschutz-Folgenabschätzungen insbesondere im Bereich der Künstlichen Intelligenz zu schaffen. Denn die Datenschutzbeauftragten verfügen über die mit Blick auf die Umsetzung dieser neuen Rechtsakte erforderliche datenschutzrechtliche Expertise und praktische Unternehmenssicht.

4. Erste akkreditierte Zertifizierung für Datenschutzbeauftragte
Mit DPOcert, der ersten akkreditierten Personenzertifizierung für Datenschutzbeauftragte nach ISO 17024, setzt der BvD zusammen mit der Stiftung Datenschutz neue Qualitätsmaßstäbe. Unternehmen erhalten durch die Zertifizierung eine verlässliche Grundlage zur Identifikation qualifizierter Datenschutzbeauftragter und profitieren von mehr Markttransparenz.

„Starker Datenschutz braucht starke Datenschutzbeauftragte“
„Unsere Agenda für 2025 zielt darauf ab, die Rolle der Datenschutzbeauftragten in Unternehmen und Organisationen zu sichern und weiterzuentwickeln“, erklärt Thomas Spaeing, Vorstandsvorsitzender des BvD. „Datenschutz ist eine entscheidende Grundlage für das Vertrauen in die digitale Welt – sowohl für Bürgerinnen und Bürger als auch für Unternehmen und Wirtschaft.“ Und weiter: „Der BvD setzt dabei auf eine starke europäische Vernetzung in der EFDPO, dem europäischen Dachverband der Datenschutzbeauftragten – auch zur Schaffung EU-weiter Standards.“

Über den Berufsverband der Datenschutzbeauftragten Deutschlands (BvD) e.V.

Der Berufsverband der Datenschutzbeauftragten Deutschlands (BvD) engagiert sich für den Erhalt und die Weiterentwicklung eines starken Datenschutzrahmens. Dies umfasst sowohl die gesetzliche Benennungspflicht als auch die praxisgerechte Umsetzung neuer technischer und rechtlicher Herausforderungen. Datenschutzbeauftragte spielen dabei eine zentrale Rolle: Sie unterstützen insbesondere kleine und mittlere Unternehmen (KMU) bei der Einhaltung datenschutzrechtlicher Vorgaben, sind wichtige Impulsgeber bei technologischen Entwicklungen und tragen durch ihre Arbeit wesentlich zum Bürokratieabbau innerhalb der Unternehmen bei. Die Förderung von Qualität, Kompetenz und praxisnaher Unterstützung steht dabei stets im Vordergrund. Der BvD ist Gründungsmitglied der EFDPO – European Federation of Data Protection Officers.

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