Beim Krankenkassenwechsel gibt es zwei Kriterien, die jeder im Blick haben sollte: Die Höhe des Zusatzbeitrags, aber auch die Zusatzleistungen, die eine Kasse bietet. Denn darin liegt oft ein attraktiver Mehrwert für Versicherte – sei es, dass sie dadurch mehr Leistungen im Bereich Gesundheit erhalten oder auch Kosten sparen können. Im besten Fall gelingt es ihnen, beides zu kombinieren: weniger Beitrag und mehr Leistung. Das ist gar nicht abwegig, denn das Leistungsspektrum einer Krankenkasse ist unabhängig vom Beitragssatz. Sprich: Eine teure Kasse leistet nicht zwingend mehr als eine günstige Kasse.

Was sind Zusatzleistungen?

Zu rund 95 Prozent der Leistungen der gesetzlichen Krankenkassen sind gesetzlich vorgeschrieben und damit bei allen Kassen gleich. Darüber hinaus können die Kassen freiwillige Zusatzleistungen anbieten. Das Angebot der Kassen variiert erheblich und ist vor allem nicht langfristig verbindlich: Was eine Kasse in diesem Jahr anbietet, kann aus Kostengründen im nächsten Jahr gestrichen werden.

Wir haben uns die Zusatzleistungen näher angesehen, mit denen Sie sich Kosten sparen können:

  • Zahnersatz und professionelle Zahnreinigung
  • Reiseschutzimpfungen
  • Kinderwunschbehandlungen
  • Vorsorgeuntersuchungen, insbesondere für Familien
  • Naturheilverfahren

Wenn Sie Zusatzleistungen der Krankenkassen untereinander vergleichen, sollten Sie wissen, dass diese häufig mit Bonusprogrammen oder der Teilnahme an speziellen Wahlprogrammen verknüpft sind. Das heißt, Versicherte können sie bei manchen Kassen nur in Anspruch nehmen, wenn sie auch an diesen Programmen teilnehmen.

Manche Kassen gewähren ihren Versicherten auch Zusatzleistungen im Rahmen eines sogenannten Gesundheitskontos oder Gesundheitsbudgets – die Namen variieren von Kasse zu Kasse. Versicherte erhalten dann einen bestimmten Geldbetrag im Jahr, den sie in ausgewählte Zusatzleistungen investieren können. Sie können die Summe für Zusatzleistungen ausgeben wie eine professionelle Zahnreinigung, Reiseimpfungen, Schwangerschaftsvorsorgeuntersuchungen, Osteopathie, sportmedizinische Untersuchungen oder Ähnliches.

Tipp: Wenn Sie Zusatzleistungen finden, die Sie besonders interessieren, achten Sie darauf, wie umfangreich die Leistung ist. Häufig gibt es einen Zuschuss, der nur bestimmten Personengruppen vorbehalten ist, der Zuschuss ist gedeckelt oder Sie müssen bereit sein, zu bestimmten Vertragsärzten zu wechseln, das betrifft vor allem Zahnarztleistungen.

Tipp: Rechnen Sie bei allen Zusatzleistungen genau nach, ob es sich lohnt, wegen eines Extra-Zuschusses bei einer Kasse zu bleiben, die einen hohen Zusatzbeitrag erhebt.

Wo findet man die Zusatzleistungen?

Leider ist das Angebot der freiwilligen Zusatzleistungen nicht sehr transparent. Für den Versicherten ist es oft nicht nachzuvollziehen, ob eine Leistung eine Standardleistung ist, die alle Kassen gleichermaßen anbieten oder ob es sich um ein freiwilliges Extra handelt. Die Kassen werben gerne auffällig mit Angeboten für junge und gesunde Menschen, beispielsweise mit Bonusprogrammen, die ein gesundes, sportliches Leben belohnen. Die Extras für ältere und (chronisch) kranke Menschen stehen weniger im Fokus und sind oft in den Satzungen der Kassen versteckt.

Versicherte können sich überlegen, welche Gesundheitsleistungen ihnen wichtig sind und dann gezielt eine passsende Kasse über Vergleiche bei Onlineportalen suchen. Alternativ können Versicherte einschlägige Tests, die Kassenvergleiche anstellen, studieren. So bietet etwa die Stiftung Warentest einen Produktfinder an.

Tipp: Bei der Wahl der neuen Krankenkasse sollten Sie beachten, dass nicht alle Krankenkassen allen Versicherten offenstehen. So sind die AOKs regional organisiert und jeweils für Versicherte geöffnet, die in dem jeweiligen Bundesland arbeiten oder leben. Auch viele BKKs sind regional organisiert oder nur für Mitarbeiter des jeweiligen Unternehmens.

Zusatzleistungen mit Sparpotenzial

Reiseschutzimpfungen: Viele Reiseschutzimpfungen gehören nicht zu den Standardleistungen der Krankenkassen. So müssen Reisende etwa eine Impfung gegen Gelbfieber, Hepatitis A, Tollwut oder auch japanische Enzephalitis selbst bezahlen. Da kommen schnell einige hundert Euro zusammen, denn nicht nur der Impfstoff ist selbst zu begleichen, sondern auch das Arzthonorar. Viele Krankenkassen bezahlen diese Reiseschutzimpfungen im Rahmen ihrer Satzungsleitungen – bei den einen ist die Liste der Schutzimpfungen länger als bei anderen. Wer dieses Jahr eine Fernreise plant, kann jetzt noch einen Kassenwechsel anstreben, zeitlich ist das noch gut zu schaffen, das Prozedere und die Regelungen zu Kündigungsfristen beschreiben wir im Abschnitt weiter unten.

Zahnarzt: Zusatzleistungen im Bereich Zahnversorgung bedeuten eine Kostenersparnis. So bezuschussen zum Beispiel manche Kassen den teuren Zahnersatz umfangreicher. Eine Voraussetzung ist häufig, dass der Patient zu einem Zahnarzt wechselt, mit dem die Kassen Sonderkonditionen ausgehandelt haben. Auch für die professionelle Zahnreinigung gibt es Zuschüsse, oft über ein Gesundheitsbudget oder man muss einen Vertragszahnarzt aufsuchen. Ein typischer Zuschuss: 40 Euro pro Zahnreinigung zweimal pro Jahr. Andere übernehmen aber auch deutlich höhere Kosten.

Kinderwunschbehandlung: Kinderwunschbehandlungen gehören zu den Standardleistungen der Krankenkassen – sie erstatten unter bestimmten Voraussetzungen die Hälfte der Kosten – manche Kasse leisten aber darüber hinaus noch mehr. Das kann sich finanziell deutlich bemerkbar machen, denn Kinderwunschbehandlungen sind teuer. So bezahlen einige Krankenkassen beispielsweise einen zusätzlichen Versuch der Befruchtung oder erhöhen die Altersgrenze der Frau. Die BKKs heben sich besonders hervor mit dem Programm „BKK Kinderwunsch“. Lesen Sie mehr dazu im Ratgeber „Kinderwunschbehandlung: Methoden, Kosten und Zuschüsse“ auf biallo.de.

Familien: Familien können oft viele Zusatzleistungen in Anspruch nehmen. Etwa zusätzliche Früherkennungsuntersuchungen während der Schwangerschaft; Kinder- und Jugendvorsorgeuntersuchungen U10, U11, J2 (bieten inzwischen die meisten Kassen an); oder ein Hautkrebsscreening schon ab 18 beziehungsweise 20 Jahren. Manche bieten einen Zuschuss zu einer Hebammenrufbereitschaft an, für Familien können auch Mehrleistungen bei Haushaltshilfen wichtig sein. Dann wird die Hilfe oft für einen längeren Zeitraum gewährt als üblich oder auch noch, wenn die Kinder schon älter sind. Angenehm kann auch eine Hotline sein, über die Kinderärzte – oder andere Ärzte – rund um die Uhr erreichbar sind.

Osteopathie: Für viele Versicherte ist es wünschenswert, dass Krankenkassen auch Leistungen für einen Besuch beim Osteopathen bezahlen, manche Kassen kommen dem Wunsch nach und bezuschussen Sitzungen mit beispielsweise je 40 Euro für drei bis vier Sitzungen pro Jahr, manche leisten auch noch darüber hinaus. Allerdings gelten Bedingungen. So muss eine ärztliche Verordnung eines Mediziners vorliegen und die Behandlung darf nur ein Mediziner mit Zusatzausbildung ausführen oder aber der behandelnde Therapeut muss eine qualitätsgesicherte Ausbildung vorweisen können. Die Kassen haben hier zum Teil abweichende Regelungen getroffen. Ein Besuch beim reinen Heilpraktiker wird nicht erstattet.

Tipp: Klären Sie vor einem Kassenwechsel, ob möglicherweise oft in Anspruch genommene Leistungen Ihrer Kasse zu den Standardleistungen nach gesetzlichem Leistungskatalog gehören oder freiwillige Zusatzleistungen sind. Oft ist das für den Versicherten gar nicht zu unterscheiden. Bei einem Wechsel kann es passieren, dass diese Leistung wegfällt, weil die andere Kasse abweichende Leistungen anbietet.

Den kompletten biallo.de Ratgeber zu m Thema Krankenkassenbeiträge 2025 gibt es hier: https://link.biallo.de/z2jlxnd0/

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