Noch gut zwei Wochen, bis knapp 60 Millionen Wahlberechtigte die Möglichkeit haben, mit ihren zwei Kreuzen über die Sitzverteilung im künftigen Parlament zu bestimmen. Dabei gibt es einige Änderungen, weil bei dieser Wahl zum ersten Mal Neuerungen aus der Wahlrechtsreform aus 2023 greifen. Die ARAG Experten mit einem Überblick.

Die wichtigsten Änderungen nach der Reform
Zuletzt saßen 733 Abgeordnete im Bundestag. Aus Kosten- und Effizienzgründen wurde mit der Wahlrechtsreform 2023 die Anzahl der Bundestagsabgeordneten auf 630 festgelegt. Dabei wurden Überhang- und Ausgleichsmandate gestrichen, damit es bei einer festen Sitzanzahl bleibt. Überhangmandate entstehen, wenn eine Partei mehr Direktmandate über die Erststimme gewinnt, als ihr nach dem Zweitstimmenanteil zustehen. Um das Kräfteverhältnis zu wahren, wurden bisher sogenannte Ausgleichsmandate vergeben: Andere Parteien erhalten zusätzliche Sitze, sodass die Sitzverteilung dem Zweitstimmenergebnis entspricht.

Ebenfalls neu ist laut Auskunft der ARAG Experten die Zweitstimmendeckung. Dabei richtet sich die Sitzverteilung ausschließlich nach den Zweitstimmen. Gewinnt eine Partei mehr Direktmandate, als ihr durch die Zweitstimme zustehen, entfallen die Direktmandate mit den niedrigsten Stimmenanteilen. Eine weitere Neuerung ist die proportionale Repräsentation. Dabei werden alle Zweitstimmen zusammengezählt und die Sitze im Bundestag werden im Verhältnis zum Stimmenanteil der Parteien verteilt. So wird garantiert, dass die Zusammensetzung des Bundestages dem Ergebnis aus den Zweitstimmen entspricht.

Die Qual der Wahl
Insgesamt sind 41 Parteien zur Teilnahme an der Wahl zugelassen. Für die Anerkennung als Partei sind neben formalen Vorgaben, wie etwa dem fristgerechten Eingang der Beteiligungsanzeige, verschiedene Anforderungen zu erfüllen. So muss es beispielsweise eine Satzung geben, die die Prinzipien der Demokratie gewährleistet, einschließlich der freien Willensbildung und der Achtung der Menschenrechte. Zudem muss eine Partei laut ARAG Experten im gesamten Bundesgebiet mindestens 200 Mitglieder haben, die das aktive Wahlrecht besitzen.

Wahl des Direktkandidaten mit der Erststimme
Mit der Erststimme, die auf der linken Seite des Stimmzettels zu finden ist, wird der Kandidat aus dem eigenen Wahlkreis gewählt. Deutschland ist laut ARAG Experten in 299 Wahlkreise aufgeteilt, in denen jeweils rund 250.000 Menschen leben. Wer die meisten Erststimmen in einem Wahlkreis gewinnt, erhält ein Direktmandat und zieht direkt in den Bundestag ein – sofern die Partei insgesamt genügend Sitze durch die Zweitstimmen erhalten hat.

Um sich zu informieren, wofür die Kandidaten im eigenen Wahlkreis stehen, empfehlen die ARAG Experten den Kandidierendencheck . Diese Plattform hat alle Direktkandidaten für die Bundestagswahl nach ihren Positionen zu einer Reihe von politischen Thesen befragt. Wähler können zu den gleichen Thesen abstimmen und am Ergebnis sehen, mit welchem Kandidaten aus dem eigenen Wahlkreis es die meisten Übereinstimmungen gibt.

Entscheidung für eine Partei mit der Zweitstimme
Die Zweitstimme befindet sich auf der rechten Seite des Stimmzettels und ist entscheidend für die Zusammensetzung des Bundestages. Dieses Kreuz bestimmt, wie viele Sitze eine Partei im Parlament erhält. Je mehr Zweitstimmen eine Partei erhält, desto mehr Abgeordnete kann sie in den Bundestag entsenden. Dabei weisen die ARAG Experten auf die Fünf-Prozent-Hürde hin: Parteien, die nicht mindestens fünf Prozent der Zweitstimmen erreichen oder nicht drei Direktmandate durch die Erststimme gewinnen, ziehen nicht in den Bundestag ein.

Entscheidungshilfen für Unentschlossene
Für Wähler, die ihre politische Position mit den Programmen der Parteien abgleichen möchten, gibt es einige digitale Helferlein, die bei der Entscheidungsfindung unterstützen sein könnten. So bietet die Bundeszentrale für politische Bildung den Wahl-O-Mat an. Dieses interaktive Tool stellt eine Reihe von Thesen zu aktuellen politischen Themen vor, die Nutzer mit "stimme zu", "neutral" oder "stimme nicht zu" bewerten können. Anschließend werden die Antworten mit den Positionen der zur Wahl stehenden Parteien verglichen, um aufzuzeigen, welche Parteien den eigenen Ansichten am nächsten stehen. Dabei werden keine personenbezogenen Daten gespeichert. Ein ähnliches Tool haben Wissenschaftler der Universität Münster mit ihrem Wahl-Kompass entwickelt. Neben den sieben Parteien, die aktuell im Bundestag vertreten sind, werden Positionen von fünf weiteren Parteien, wie z. B. der Tierschutzpartei oder Volt verglichen.

Darüber hinaus gibt es laut ARAG Experten mit DeinWal einen datenbasierten Wahlhelfer, der aktuelle Abstimmungen im Bundestag analysiert. Nutzer können ihre eigene Meinung zu realen Entscheidungen abgeben und sehen, welche Parteien in der Vergangenheit ähnlich gestimmt haben. Für geübte Nutzer von Dating-Apps könnte der WahlSwiper der passende Helfer sein. Nutzer wischen nach links oder rechts, um politischen Thesen zuzustimmen oder sie abzulehnen. Danach erfolgt eine Auswertung mit der größten Übereinstimmung.

Wer sich für digitalpolitische Präferenzen der Parteien interessiert, kann seine eigenen Positionen mit den jeweiligen Präferenzen der im Bundestag vertretenen Parteien mit dem Bitkomat vergleichen. Diese Entscheidungshilfe zur Digitalpolitik wird vom Digitalverband Bitkom bereitgestellt.

Wahlkabinen-Knigge: Dos and Don‘ts hinterm Vorhang
Wer zwei gültige Stimmen abgeben möchte, sollte laut ARAG Experten auf einige Dinge achten, wenn es am 23. Februar in die Wahlkabine geht: Um das Wahlgeheimnis zu wahren, müssen Wähler ihre Stimme allein und unbeobachtet in der Wahlkabine abgeben. Dabei darf der Wähler auch nicht hörbar mitteilen, wo er seine Kreuze gesetzt hat. Menschen mit Behinderungen oder Sehbeeinträchtigungen dürfen hingegen eine Vertrauensperson zur Unterstützung mit in die Kabine nehmen. Allerdings darf die Begleitung nicht die Stimmenabgabe beeinflussen, sondern nur technische Hilfe leisten. Da manche Kleinkinder bereits mit knapp zwei Jahren in der Lage sind, auszuplaudern, was sie in der Kabine beobachtet haben, müssen Eltern – je nach Regelung in ihrem Wahllokal – damit rechnen, ihren Nachwuchs kurz vor der Kabine warten zu lassen.

Üblicherweise werden in der Wahlkabine Kreuze gesetzt. Wer aber lieber einen Haken setzt, den Kreis auf dem Wahlzettel ausmalt oder ein Herz bevorzugt, darf auch so seine Stimme abgeben. Von Smileys oder Frowneys (Gegenteil von Smiley) raten die ARAG Experten hingegen ab, da ein Emoji schwer zu deuten ist und vom Wahlvorstand für ungültig erklärt werden kann.

Übrigens: Um das Wahlgeheimnis besser zu schützen, sind Selfies und andere Aufnahmen in der Wahlkabine grundsätzlich verboten. Die ARAG Experten weisen darauf hin, dass das Telefonieren in der Wahlkabine laut Bundeswahlordnung zwar nicht ausdrücklich verboten ist, aber von den Wahlhelfern vor Ort unterbunden werden kann.

Weitere interessante Informationen unter:
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