Ein neues Kapitel der Regulierung der Roamingkosten innerhalb der EU beginnt. ‚Roam like at Home‘ heißt es nun seit heute, den 15. Juni 2017. Das bedeutet, die Nutzer sollen ihre Mobilfunkanschlüsse in allen Mitgliedsstaaten der Europäischen Union zu den gleichen Konditionen wie in Deutschland nutzen können. Allerdings gibt es einige Besonderheiten zu beachten, weiß Markus Weidner vom Onlinemagazin teltarif.de: "Der regulierte Tarif gilt für Anrufe und SMS zwischen verschiedenen EU-Staaten. Ist der Nutzer im EU-Ausland, kann er zu den gewohnten Konditionen auch in ein anderes EU-Land telefonieren und texten. Wer sich aber in Deutschland befindet und z. B. nach Italien telefoniert, muss mit Zusatzkosten rechnen." Zudem schließt die neue Roaming-Regelung netzinterne Leistungen nicht mit ein. Das heißt, eine Flatrate, die ausschließlich für Verbindungen innerhalb der Community oder für netzinterne Gespräche gilt, muss im Ausland nicht angeboten werden.

Um herauszufinden, ob das Roaming ohne Extra-Kosten auch für den eigenen Tarif gilt, rät Weidner: "Alle Mobilfunk-Anbieter in der EU sind zwar verpflichtet, den regulierten Roaming-Tarif anzubieten. Vor einer Auslandsreise sollte dennoch bei der Kundenbetreuung des eigenen Providers angefragt werden, ob die Roam-like-Home-Option bereits aktiv ist." Denn der regulierte Tarif ist zwar künftig Standard, es steht jedoch jedem Anbieter frei, zusätzlich weitere Roaming-Tarife mit abweichenden Konditionen zur Verfügung zu stellen. Des Weiteren sollten die Nutzer mit ihrem Anbieter klären, wie es sich mit der mobilen Datennutzung im EU-Ausland verhält. Wichtig ist zudem: "Die EU-Verordnung ist ausdrücklich für die vorübergehende und nicht für die dauerhafte Mobilfunknutzung im Ausland gedacht. Sprich: Der Urlaub oder die Geschäftsreise ist abgedeckt. Wer längere Aufenthalte plant, muss mit zusätzlichen Kosten rechnen", so Weidner. Hierdurch soll unter anderem verhindert werden, dass sich beispielsweise deutsche Mobilfunkkunden einen Vertrag mit sehr günstigen Konditionen aus dem EU-Ausland besorgen und dann in Deutschland nutzen.

Vorsicht ist in jedem Fall bei WiFi Calling geboten. Hier kann eine Kostenfalle lauern. Weidner führt aus: "WiFi Calling steht nur Kunden der Deutschen Telekom und o2 weltweit zur Verfügung. Vodafone hat den Dienst auf das Heimatnetz begrenzt. Wichtig: Bei der Telefonie über WLAN gilt immer der Tarif für einen Anruf aus Deutschland." Das bedeutet, wer vom Hotel in Spanien aus einen Tisch um die Ecke bestellt, müsste über WiFi Calling ein Auslandsgespräch von Deutschland nach Spanien zahlen.

Weitere wichtige Einzelheiten lesen Sie unter: https://www.teltarif.de/roam-like-home

Über die teltarif.de Onlineverlag GmbH

teltarif.de ist bereits seit Beginn der Liberalisierung des Telekommunikationsmarktes 1998 einer der führenden unabhängigen Informationsdienstleister und Vergleicher (Quelle: IVW, Mai 2017). Neben tagesaktuellen News und zahlreichen Ratgebern informiert zudem ein wöchentlicher, kostenloser E-Mail-Newsletter über das Geschehen auf dem Telekommunikationsmarkt.

Firmenkontakt und Herausgeber der Meldung:

teltarif.de Onlineverlag GmbH
Brauweg 40
37073 Göttingen
Telefon: +49 (551) 51757-0
Telefax: +49 (551) 51757-11
http://www.teltarif.de

Ansprechpartner:
Jasmin Keye
Marketing
Telefon: +49 (551) 51757-23
Fax: +49 (551) 51757-11
E-Mail: keye@teltarif.de
Für die oben stehende Pressemitteilung ist allein der jeweils angegebene Herausgeber (siehe Firmenkontakt oben) verantwortlich. Dieser ist in der Regel auch Urheber des Pressetextes, sowie der angehängten Bild-, Ton-, Video-, Medien- und Informationsmaterialien. Die United News Network GmbH übernimmt keine Haftung für die Korrektheit oder Vollständigkeit der dargestellten Meldung. Auch bei Übertragungsfehlern oder anderen Störungen haftet sie nur im Fall von Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit. Die Nutzung von hier archivierten Informationen zur Eigeninformation und redaktionellen Weiterverarbeitung ist in der Regel kostenfrei. Bitte klären Sie vor einer Weiterverwendung urheberrechtliche Fragen mit dem angegebenen Herausgeber. Eine systematische Speicherung dieser Daten sowie die Verwendung auch von Teilen dieses Datenbankwerks sind nur mit schriftlicher Genehmigung durch die United News Network GmbH gestattet.